Du kannst auch weiter gehen. Katholiken unterlagen ebenfalls Sonderregelungen, denn diesen waren Staatsämter verwehrt. Man durfte als Jude oder Katholik seine Religion frei ausüben, aber gänzliche juristische Gleichstelllung bedeutet Glaubensfreiheit eben
nicht.
Übrigens geht die preussische Glaubensfreiheit nicht auf F. II. zurück, sondern auf das Toleranzedikt des Großen Kurfürsten von 1685.
http://de.wikipedia.org/wiki/Edikt_von_Potsdam 