Zitat:
silesia
Ich würde es einmal losgelöst von Einzelfällen beschreiben:
Der Anwender militärischer Gewalt (und dazu gehört auch die Besetzung) hat Pflichten gegenüber der schutzlosen Zivilbevölkerung. Wenn die Ereignisse aus dieser völkerrechtlich nicht gedeckten Anwendung von Gewalt resultieren, also nicht etwa den Verkehrsunfall mit einem Panzer betreffen, sind die Folgen verschuldet und liegt ein Verstoß gegen Kriegsrecht vor.
Darunter fällt das Erschießen von Feuerwehrleuten, weil die Truppe hysterisch wird. Die HLKO hat ansonsten das Problem der "angemessenen" Gewaltanwendung.
Art. 22 Haager Landkriegsordnung |
Das sind die Gesetzte wie sie auf dem Papier stehen und bekanntlich ist welches geduldig.
Ich denke (habe selbst gott sei dank, diese Erfahrung nicht machen müssen) das die einzelne Person in jeder Situation eines Krieges anderes "funktioniert", wie es von Leuten angedacht wird, die Regeln und Gesetzte für den Krieg auf Papier bringen. Klar sind solche Regeln und Gesetzte wichtig, keine Frage, aber werden sie auch umgesetzt und können sie ständig kontrolliert werden?
Im Krieg ist sich jeder selbst der nächste, da denkt wohl der gemeine Soldat kaum an die Haager Landkriegsordnung.