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Ohne Territorium kann man aber kein Staat sein.
Rein völkerrechtlich gesehen müssen 3 Grundlagen erfüllt sein, um von einem Staat sprechen zu können:
- er muss ein Staatsgebiet haben;
- dieses Staatsgebiet muss bewohnt sein;
- es muss eine souveräne Regierung geben.
Diese Anforderungen sind nicht allzu streng zu sehen. Beim Staatsgebiet reicht es, wenn ein bestimmter Kern feststeht, auch wenn der genaue Grenzverlauf strittig ist. Souveräne Regierung heißt, dass sie (weitestgehend) unabhängig von anderen Regierungen ist und in ihrem Staat tatsächliche Macht ausübt (also nicht z.B. bloß eine Exilregierung ist).
Ob ein Staat vom Ausland oder den UN als Staat anerkannt wird, ist rein rechtlich gesehen irrelevant. Sie spielt nur in der Praxis eine große Rolle. Insbesondere versuchen neue Staaten, in die UN aufgenommen zu werden.
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Homo homini lupus.
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