Zitat:
Ravenik
Ohne Territorium kann man aber kein Staat sein.
(...)
- er muss ein Staatsgebiet haben;
(....)
Ob ein Staat vom Ausland oder den UN als Staat anerkannt wird, ist rein rechtlich gesehen irrelevant.
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Das wird aber dann das grøsste Problem sein. Es gibt ja wohl kaum einen Flecken auf der Erde, der nicht zu einem bereits existierenden Staat gehørt.
Es muesste also demnach zumindest eine Anerkennung desjenigen Staates geben, dem man Gebiet durch die Staatsgruendung streitig macht, oder einer gewissen Zahl an anderen auslændischen Staaten.
Ohne
irgendeine Anerkennung, und sei es nur durch die blosse passive Hinnahme seiner Existenz und Ueberlassung der Ausuebung der Staatsgewalt, kann es keinen (neuen) Staat geben.
(Bsp. Steuern, Polizeigewalt, Gesetzgebung)
Was steht eigentlich auf Hochverrat in Deutschland? Wære es grundsætzlich mit dem Vølkerrecht vereinbar, wenn sich z.B. eine Stadt in D unabhængig machen wuerde?
Gruss, muheijo