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Alt 13.11.2009, 13:08   #12
R.A.
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R.A. ist ein sehr geschätzer MenschR.A. ist ein sehr geschätzer Mensch
Zitat:
muheijo Beitrag anzeigen
Es gibt ja wohl kaum einen Flecken auf der Erde, der nicht zu einem bereits existierenden Staat gehørt.
Jein.
Das gilt für fast alle Landgebiete. Auf See dagegen wäre manches möglich, das wird auch diskutiert.
Und auf dem Land gibt es Flächen, bei denen gibt es nur sehr vage Ansprüche existierender Staaten.

Da wäre z. B. die Antarktis zu nennen. Da gibt es zwar internationale Verträge, die binden aber nur die beteiligten Staaten, theoretisch könnte eine Siedlergruppe ein Stück Antarktis für eine Neugründung in Beschlag nehmen.

Dann gäbe es Beispiele wie Somalia, wo sich der "Alteigentümerstaat" aufgelöst hat. Da wäre es wohl legitim, wenn sich eine Region als neuer Staat konstituiert.

Das bizarrste Beispiel ist wohl das Westjordanland. Völkerrechtlich ist das eigentlich Niemandsland.
Der letzte völkerrechtliche Eigentümer war das Osmanische Reich. Nach dessen Untergang wurde es von Großbritannien als Völkerbundsmandat verwaltet - aber nie in Besitz genommen.
1947 gehörte es zu den Gebieten, die die UN für einen zu gründenden arabischen Staat vorsah - dieser Staat wurde aber nie gegründet.
Anschließend wurde es von Jordanien annektiert, mit sehr zweifelhafter Rechtsgrundlage - ist inzwischen auch uninteressant, weil Jordanien 1988 wieder auf das Gebiet verzichtete.
Seitdem ist die Region rein staatsrechtlich herrenlos. Die dort wohnenden Bevölkerungsgruppen könnten im Prinzip nach Belieben irgendwelche Staaten gründen - de facto können sie es natürlich nicht, aber das hat andere Gründe, und den Nahost-Konflikt wollen wir hier nicht diskutieren.

Zitat:
Es muesste also demnach zumindest eine Anerkennung desjenigen Staates geben, dem man Gebiet durch die Staatsgruendung streitig macht, ...
Das ist zwar üblich und sinnvoll, aber nicht immer der Fall.
China hat Taiwan auch nach 60 Jahren noch nicht anerkannt.
Auch sonst lassen sich Beispiele vorstellen, wo ein Territorium (vor allem ein geographisch getrenntes, z. B. eine Insel) sich für eigenständig erklärt - der "alte Besitzerstaat" das aber nicht anerkennt. Aber trotzdem keine aktiven Versuche macht, die Kontrolle wieder zu erringen.

Völlig unabhängig von der Anerkennung durch andere Staaten ist so eine Neugründung dann aber selber ein Staat, einfach durch die Macht des Faktischen.

Zitat:
Wære es grundsætzlich mit dem Vølkerrecht vereinbar, wenn sich z.B. eine Stadt in D unabhængig machen wuerde?
Das Völkerrecht wäre da nicht das Problem - aber die deutschen Gesetze.
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