Zitat:
|
Louis le Grand
Rasch ? Nun ja, König Friedrich Wilhelm forderte von der Gerichtskommission die Todesstrafe durch das Richtschwert für seinen Kronprinzen. Als Die Kommission sich weigerte, mit dem hinweis, dass königliches Blut unantastbar ist und die Rechte des Kronprinzen das nicht zulassen, da war FW sehr erzürnt.
|
Das ist nicht ganz korrekt, wenn ich mich recht erinnere:
Das Kriegsgericht in Köpenick sprach tatsächlich den Kronprinzen nicht frei, sondern erklärte sich im Oktober 1730 außerstande, überhaupt ein Urteil zu fällen und überantwortete damit den jungen Friedrich der Gnade seines Vaters. Dieser hat aber wohl nur in seinem ersten Zorn an eine Hinrichtung seines Ältesten gedacht; ihm schwebte mehr ein Thronverzicht des Kronprinzen zugunsten des jüngeren Bruders vor, welchen er jedoch auch nicht ernsthaft betreiben ließ.
Erzürnt war König Friedrich Wilhelm I. vor allem, weil die Richter auch den Leutnant von Katte nicht zum Tode, sondern lediglich zu lebenslanger Festungshaft verurteilten.
Selbst ein erneutes Zusammentreten des Kriegsgerichtes auf Befehl des Königs ergab keine Revision des Urteiles. König Friedrich Wilhelm I. kassierte daraufhin den Richterspruch gegen v. Katte im November 1730 und verurteilte ihn zum Tode.
Nach der Hinrichtung des Freundes wurde der Kronprinz auf Befehl des königlichen Vaters tatsächlich rasch aus dem Kerker entlassen, um in der Kanzlei der Kriegs- und Domänenkammer in Küstrin zu dienen. Friedrich Wilhelm I. sah darin eine Möglichkeit, seinen Sohn zur Räson zu bringen. Schon 1732 allerdings bekam Friedrich ein Regiment in Ruppin.