Ich habe eine kurze Frage:
In wiefern besaß der Inhalt der Traktate Rechtsgültigkeit?
Bsp:
Laut der "Carolina" von Karl V. durfte nur gefoltert werden, wenn zwei Zeugen einen Verdacht bestätigten.
Bei Hexenprozessen wurde jedoch auch ohne Rückgriff auf die Zeugenregel gefoltert. Begründung war, dass laut dem Traktat vom Trierer Weihbischof Peter Binsfeld bei Hexerei ein "Crimen Exceptum" (Ausnahmeverbrechen) vorlag, wonach man sich nicht genau an die Gesetze halten brauchte.
Aber wie ist es möglich, dass ein weltlicher Richter einem Traktat mehr Gewicht beimaß, als "Rechtsnormen" des Kaisers?
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!!
In wiefern besaß der Inhalt der Traktate Rechtsgültigkeit?
Bsp:
Laut der "Carolina" von Karl V. durfte nur gefoltert werden, wenn zwei Zeugen einen Verdacht bestätigten.
Bei Hexenprozessen wurde jedoch auch ohne Rückgriff auf die Zeugenregel gefoltert. Begründung war, dass laut dem Traktat vom Trierer Weihbischof Peter Binsfeld bei Hexerei ein "Crimen Exceptum" (Ausnahmeverbrechen) vorlag, wonach man sich nicht genau an die Gesetze halten brauchte.
Aber wie ist es möglich, dass ein weltlicher Richter einem Traktat mehr Gewicht beimaß, als "Rechtsnormen" des Kaisers?
Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe!!