Hallo zusammen,
mein erster Beitrag im neuen Jahr, Euch allen also erst einmal die besten Wünsche!
Ich habe da eine ganz drollige Frage.
Bei uns in Darmstadt will eine Wählergemeinschaft mit zwei Kandidaten für die anstehende Bürgermeisterwahl antreten, die das Amt gemeinsam ausüben wollen. Das ist natürlich juristisch nicht möglich und eher als Provinzposse einzustufen.
Aber sie berufen sich dabei darauf, daß es so etwas schon einmal (1479 - 1567) gegeben hätte.
Solche Doppelspitzen gab es ja in der Antike (mit den beiden römischen Konsuln als Paradebeispiel), für Deutschland war mir das neu.
Weiß jemand hier, wie so etwas genau gelaufen ist? Wie haben sich die beiden Bürgermeister die Kompetenzen aufgeteilt, wie in Streitfällen geeinigt, durfte einer alleine rechtsverbindlich tätig sein?
mein erster Beitrag im neuen Jahr, Euch allen also erst einmal die besten Wünsche!
Ich habe da eine ganz drollige Frage.
Bei uns in Darmstadt will eine Wählergemeinschaft mit zwei Kandidaten für die anstehende Bürgermeisterwahl antreten, die das Amt gemeinsam ausüben wollen. Das ist natürlich juristisch nicht möglich und eher als Provinzposse einzustufen.
Aber sie berufen sich dabei darauf, daß es so etwas schon einmal (1479 - 1567) gegeben hätte.
Solche Doppelspitzen gab es ja in der Antike (mit den beiden römischen Konsuln als Paradebeispiel), für Deutschland war mir das neu.
Weiß jemand hier, wie so etwas genau gelaufen ist? Wie haben sich die beiden Bürgermeister die Kompetenzen aufgeteilt, wie in Streitfällen geeinigt, durfte einer alleine rechtsverbindlich tätig sein?