Badische Republik,

cicerone

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Aus dem zersplitterten Land wurde ab 1818 ein selbstständiges Land. Das Großherzogtum Baden. in der ersten Zeit, bis 1832, waren in den Dörfern Vögte eingesetzt, welche nach 1832 durch Bürgermeister ersetzt wurden. Meine Frage: von wem wurden diese Vögte eingesetzt und wem gegenüber waren sie Verantwortlich?
 
Meine Frage: von wem wurden diese Vögte eingesetzt und wem gegenüber waren sie Verantwortlich?
Die ursprüngliche Gemeindeverfassung nach den Konstitutionsedikten von 1807/08 sah recht unterschiedliche Regelungen und Benennungen vor, wobei die Gemeindegröße das wichtigste Kriterium war.

Wielandt schreibt [1]: „Die Gemeindeverwaltungsbehörde … mit dem Oberbürgermeister, Bürgermeister, Schultheiß, Vogt oder Vorgesetzten an der Spitze wurde zwar von den Bürgern … aus den Bürgern gewählt, aber mit Vorbehalt der Bestätigung“ durch den Staat (heute: "Kommunalaufsicht").

Die neue, mit Gesetz vom 31.12.1831 eingeführte Kommunalverfassung brachte eine Vereinheitlichung; vermutlich (müsste aber ich näher prüfen) wurden Schultheiß und Vogt bei dieser Gelegenheit abgeschafft zugunsten des Bürgermeisters; auch die staatliche Bestätigung der Wahl entfiel.


[1] Friedrich Wielandt: Das Staatsrecht des Grossherzogthums Baden. Tübingen 1895, S. 142
 
Aus dem zersplitterten Land wurde ab 1818 ein selbstständiges Land. Das Großherzogtum Baden.

Das verstehe ich nicht ganz, wieso 1818?

Grossherzogtum wurde Baden 1806, und die Grenzen blieben einigermassen unveræandert seit 1810.
Wenn man Baden zu Zeiten des Rheinbundes nicht als "souveræn" betrachten will, so war Baden jedenfalls spætestens seit 1815 als eigenstændig.

Gruss, muheijo
 
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