Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin (1791)

relief.06

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Hallo zusammen,
ich muss als Hausaufgabe die "Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin" mit der "Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte" vom 26. August 1789 vergleichen. Ich habe schon einiges geschrieben. Artikel IV scheint noch wichtig zu sein, jedoch kann ich nichts damit anfangen. Kann mir da jemand helfen?

Danke im Voraus. :O

Allg. Menschenrechte Artikel VI:
Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetze festgelegt werden.

Frauenrechte Artikel IV:
Freiheit und Gerechtigkeit besteht darin, den anderen zurückzugeben, was ihnen zusteht. So wird die Frau in der Ausübung ihrer natürlichen Rechte nur durch die fortdauernde Tyrannei, die der Mann ihr entgegensetzt, gehindert. Diese Schranken müssen durch Gesetze der Natur und Vernunft revidiert werden.
 
Allg. Menschenrechte Artikel IV:
Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet. So hat die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen nur die Grenzen, die den anderen Gliedern der Gesellschaft den Genuß der gleichen Rechte sichern. Diese Grenzen können allein durch Gesetze festgelegt werden.

Kannst Du ein wenig Französisch? Im Original lautet der Artikel so:

„La liberté consiste à faire tout ce qui ne nuit pas à autrui : ainsi l'exercice des droits naturels de chaque homme n'a de bornes que celles qui assurent aux autres membres de la société la jouissance de ces mêmes droits. Ces bornes ne peuvent être déterminées que par la loi.“
 
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