Hallo :winke:
Also ich bräuchte Hilfe :grübel: bei einer Aufgabe die mir mein Lehrer gestellt hat.
Ich soll die Contra-Aspekte der Hinrichtung von Ludwig XVI. durch eine Quelle belegen und ein kurzes (5-10min) Referat halten.
Ich hab mich jetzt mal durch einige Geschichtsbücher von mir gewühlt....
Bin da auf die Rede von Rechtsanwalt Romain de Sèze vor dem Nationalkonvent am 26.12.1792 gestoßen....
"Ohne Zweifel kann die Nation heute erklären, dass sie kein monarchisches Regiment mehr will, weil dieses ohne Unverletzlichkeit seines Hauptes nicht bestehen kann; sie kann eben wegen dieser Unverletzlichkeit auf diese Verfassungsart verzichten; aber sie kann sie nicht auslöschen für die ganze Zeit, in der Ludwig den verfassungsmäßigen Thron eingenommen hat. Ludwig war unverletzlich, solange er König war; die Abschaffung des Königtums kann an seiner Rechtslage nichts ändern. Das einzige, was daraus gefolgert werden kann, ist, dass man ihm die Strafe der bereits vorgenommenen Abdankung nicht mehr zuerkennen kann, aber hieraus allein geht schon hervor, dass man ihm eine andere nicht mehr zufügen kann. So kommen wir zu dem Schluss, dass, wo es kein anwendbares Gesetz gibt, auch kein Richten stattfinden kann und dass, wo kein Richten stattfindet, auch keine Verurteilung möglich ist. Ich spreche von Verurteilung! Aber nehmt euch in acht; nehmt ihr Ludwig die Unverletzlichkeit des Königs, so seid ihr ihm wenigstens die Rechte des Bürgers schuldig; denn ihr könnt nicht bewirken, dass Ludwig aufhört, König zu sein, wenn ihr erklärt, ihn richten zu wollen, und dass er wieder König wird in dem Augenblick, da ihr das Urteil sprecht. Wollt ihr nun aber Ludwig als König richten, dann frage ich euch: Wo sind die schützenden Formen, die jeder Bürger kraft unveräußerlichen Rechtes verlangen kann? Ich frage euch: Wo ist jene Teilung der Gewalten, ohne die weder Verfassung noch Freiheit möglich ist? Ich frage euch: Wo sind die Geschworenen für Anklage und Urteil, die den Bürgern durch das Gesetz als Geiseln zum Schutz ihrer Sicherheit und Unschuld gegeben sind? ... Mit einem Wort, ich frage euch: Wo sind alle jene strengen Vorkehrungen, die das Gesetz bestimmt hat, damit der Bürger, selbst wenn er schuldig ist, nur durch das Gesetz getroffen wird? Bürger, ich spreche mit der Offenheit eines freien Mannes: ich spähe unter euch nach Richtern und bekomme nur Ankläger zu Gesicht. Ihr wollt richten über Ludwig und seid selbst seine Ankläger! Ihr wollt richten über Ludwig und habt euer Urteil schon ausgesprochen! [...] Ludwig soll weder die Rechte des Bürgers noch die Vorrechte des Königs haben! Er soll weder in der alten noch in der neuen Rechtsstellung geachtet werden! Welch absonderliches und unbegreifliches Geschick! [...]"
ist das eine gute Quelle die ich da verwende?
Was stell ich denn da besonders raus? :cry:
-die Prinzipien der 91er Verfassung --> König kann höchstens zur Abdankung gezwungen werden;
-wenn man Ludwig als Bürger verurteilt,müssen wenigsten die allgemeinen Bürgerrecht zuerkannt werden
-die Unverletzlichkeit des Königs wird missachtet
-die Rechtsgleichheit wird missachtet
was fehlt denn da noch?!
Ich kenn mich generell mit dem Thema nicht sonderlich aus...weil ich ziemlich lang krank war...und viel verpasst habe...
wäre lieb wenn mir wer helfen würde! :red:
Also ich bräuchte Hilfe :grübel: bei einer Aufgabe die mir mein Lehrer gestellt hat.
Ich soll die Contra-Aspekte der Hinrichtung von Ludwig XVI. durch eine Quelle belegen und ein kurzes (5-10min) Referat halten.
Ich hab mich jetzt mal durch einige Geschichtsbücher von mir gewühlt....
Bin da auf die Rede von Rechtsanwalt Romain de Sèze vor dem Nationalkonvent am 26.12.1792 gestoßen....
"Ohne Zweifel kann die Nation heute erklären, dass sie kein monarchisches Regiment mehr will, weil dieses ohne Unverletzlichkeit seines Hauptes nicht bestehen kann; sie kann eben wegen dieser Unverletzlichkeit auf diese Verfassungsart verzichten; aber sie kann sie nicht auslöschen für die ganze Zeit, in der Ludwig den verfassungsmäßigen Thron eingenommen hat. Ludwig war unverletzlich, solange er König war; die Abschaffung des Königtums kann an seiner Rechtslage nichts ändern. Das einzige, was daraus gefolgert werden kann, ist, dass man ihm die Strafe der bereits vorgenommenen Abdankung nicht mehr zuerkennen kann, aber hieraus allein geht schon hervor, dass man ihm eine andere nicht mehr zufügen kann. So kommen wir zu dem Schluss, dass, wo es kein anwendbares Gesetz gibt, auch kein Richten stattfinden kann und dass, wo kein Richten stattfindet, auch keine Verurteilung möglich ist. Ich spreche von Verurteilung! Aber nehmt euch in acht; nehmt ihr Ludwig die Unverletzlichkeit des Königs, so seid ihr ihm wenigstens die Rechte des Bürgers schuldig; denn ihr könnt nicht bewirken, dass Ludwig aufhört, König zu sein, wenn ihr erklärt, ihn richten zu wollen, und dass er wieder König wird in dem Augenblick, da ihr das Urteil sprecht. Wollt ihr nun aber Ludwig als König richten, dann frage ich euch: Wo sind die schützenden Formen, die jeder Bürger kraft unveräußerlichen Rechtes verlangen kann? Ich frage euch: Wo ist jene Teilung der Gewalten, ohne die weder Verfassung noch Freiheit möglich ist? Ich frage euch: Wo sind die Geschworenen für Anklage und Urteil, die den Bürgern durch das Gesetz als Geiseln zum Schutz ihrer Sicherheit und Unschuld gegeben sind? ... Mit einem Wort, ich frage euch: Wo sind alle jene strengen Vorkehrungen, die das Gesetz bestimmt hat, damit der Bürger, selbst wenn er schuldig ist, nur durch das Gesetz getroffen wird? Bürger, ich spreche mit der Offenheit eines freien Mannes: ich spähe unter euch nach Richtern und bekomme nur Ankläger zu Gesicht. Ihr wollt richten über Ludwig und seid selbst seine Ankläger! Ihr wollt richten über Ludwig und habt euer Urteil schon ausgesprochen! [...] Ludwig soll weder die Rechte des Bürgers noch die Vorrechte des Königs haben! Er soll weder in der alten noch in der neuen Rechtsstellung geachtet werden! Welch absonderliches und unbegreifliches Geschick! [...]"
ist das eine gute Quelle die ich da verwende?
Was stell ich denn da besonders raus? :cry:
-die Prinzipien der 91er Verfassung --> König kann höchstens zur Abdankung gezwungen werden;
-wenn man Ludwig als Bürger verurteilt,müssen wenigsten die allgemeinen Bürgerrecht zuerkannt werden
-die Unverletzlichkeit des Königs wird missachtet
-die Rechtsgleichheit wird missachtet
was fehlt denn da noch?!
Ich kenn mich generell mit dem Thema nicht sonderlich aus...weil ich ziemlich lang krank war...und viel verpasst habe...
wäre lieb wenn mir wer helfen würde! :red: