Adoption im alten Rom

foxp2

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konnte ein freigelassener von einem römischen bürger adoptiert werden und dadurch zu einem römischen bürger werden. wenn ja, wie ging das vor sich. wenn nein, welchen status konnte ein solcher mensch in einer römischen familie erlangen?
 
Ein Sklave konnte Freigelassener mit vollem Bürgerrecht werden, allerdings konnte das nur der Princeps selbst genehmigen, kein einfacher Praetor. Ich weiß nicht, ob das in der Republik möglich war. Denke aber eher nein.

Freigelassenen war es verboten, Decurio (Stadtrat) einer Gemeinde zu werden.
Aber sie konnten Priester des Kaiserkults werden, worum sie sich auch oft mit reichlich Spenden (und Bestechungsgeld) beworben.

Um Ritter zu werden, musste man allerdings 2 Generationen frei geborener Vorfahren nachweisen. Es ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Princeps das abgekürzt hätte. Ich denke aber daß er es gegen alle politischen Widerstände hätte tun können. Ein interessanter Fall wäre hier, wenn der Sohn eines Freigelassenen als Vollbürger in die Legion eintritt und es bis zum Primipilus schafft. Er hätte danach ohne Sondergenehmigung nicht wie üblich als Ritter entlassen werden dürfen oder die Folgekarriere eines Ritters (Tribun in Rom, Praefect, Procurator, ...) durchlaufen dürfen.

Adoptierte Freigelassene sind mir noch nicht untergekommen. Es macht auch wenig Sinn, gehört doch der Freigelassene immer noch zur Familie und ist an den pater familias rechtlich gebunden. Auch kann er jederzeit im Testament mit einem Legat berücksichtigt werden. Umgekehrt ist der Freilasser immer mindestens mit einem Pflichtteil erbberechtigt, wenn sein Freigelassener stirbt. Damit konnte man gut Geld machen. Mit ein Grund für die liberale Freilassungspraxis der Römer. Oder auch dafür, daß einige Kaiser nicht konsequent gegen ihre korrupten Freigelassenen im Amt vorgingen.

Vom Sklaven zum Kaiser dauerte einige Generationen. Das erste Beispiel war wohl Vespasian. Man sagte, er sei ein entfernter Nachkomme eines Freigelassenen in Sizilien. Sein Vater war bereits Ritter und Steuerpächter in Asien.
 
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Ich dachte bei der Adoption fox so verstanden zu haben, dass er hier nicht die Adoption unter demselben pater familias als vielmehr die Adoption in eine andere Familie im Auge hatte. Allerdings weiß ich nicht inwieweit hier eine Adoptionsfähigkeit eines Freigelassenen bestanden hatte, da die Freigelassenen ja immer den Namen der Famiie ihres Freilassers trugen.

Dass Vespasian von Sklaven bzw. Freigelassenen abstammte ist mir nicht geläufig. Ich habe da eher die Aussage von Sueton im Gedächtnis wonach die Familie Vespasians von dunkler Abkunft ohne Ahnenbilder gewesen sein soll, was aber m.E. nicht mehr bedeutet, als dass Vespasian sich nicht von den patrizischen Eliten ableitete und für das soziale Ranking innerhalb der römischen Gesellschaft ohnehin schon ein sozialer Makel war, so dass es da gar keiner Sklaven- bzw. Freigelassenenherkunft mehr bedurft hätte.
 
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In einer der Quellen, so habe ich es in der Sekundärliteratur gelesen, wird wohl behauptet, er stamme von sizilischen Freigelassenen ab. Das mag Propaganda seiner Gegner gewesen sein.

Zu römischen Kaisern gibt es viele Behauptungen. So soll Maximinius Thrax als Metzger und Immunis in die Legion eingetreten sein. Andere Autoren erzählen aber was Anderes. Auch zu Diokletian gab es schon in antiker Zeit jede Menge Gerüchte.
 
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Sueton nennt als frühesten gesicherten Vorfahren Vespasians Titus Flavius Petro aus Reate (also im Sabinerland), der im Bürgerkrieg zwischen Caesar und Pompeius unter Pompeius diente, die Schlacht bei Pharsalos überlebte und dann in seiner Heimat Geldeintreiber wurde. Sein Sohn Sabinus war Steuerpächter in der Provinz Asia und später Bankier im Gebiet der Helvetier. Dessen Söhne waren Sabinus und Vespasian. Vespasians Mutter Vespasia Polla stammte aus Nursia in Umbrien. Ihr Vater Vespasianus Pollio war Militärtribun und praefectus castrorum und hatte einen Bruder, der es zum Senator brachte. Über den Vater von Titus Flavius Petro weiß Sueton nichts Sicheres, sondern erwähnt nur ein Gerücht, er sei von jenseits des Po und Vermittler von Arbeitern gewesen, habe sich in Reate niedergelassen und dort geheiratet. Sueton betont aber auch, dass er das nicht verifizieren konnte.
Irgendetwas über eine Abstammung von Freigelassenen aus Sizilien ist mir nicht bekannt. Eutropius schreibt nur etwas von einer "obskuren" Herkunft.
 
ich stellte mir an sich eher vor, jemand hat einen sklaven, schätzt ihn sehr ud will ihn nicht nur freilassen, sondern als sohn in seinem hause haben. könnte es das gegeben haben oder ist das quatsch.
 
Ja, das gab es schon. Zu denken ist wohl vor allem an Fälle, in denen der Sklave der Sohn seines Eigentümers von seiner Sklavin war. Cato schrieb, dass ein Sklave durch die Adoption durch seinen Herrn zum Freien wurde. (Natürlich stand er dann trotzdem unter der patria potestas seines ehemaligen Herrn.) Ab der späten Republik scheint das aber allmählich außer Gebrauch gekommen zu sein, weil sich die Ansicht durchgesetzt zu haben scheint, dass man eine Sache nicht adoptieren könne. Allerdings dürfte noch der Dichter Statius (1. Jhdt. n. Chr., u. a. Verfasser des Epos "Thebais") seinen Sklaven adoptiert haben.
Freigelassene konnten zwar theoretisch von Freigeborenen adoptiert werden, jedoch wurde es in der Praxis unterbunden, um zu verhindern, dass Freigelassene den Status von Freigeborenen erlangen (so Masurius Sabinus, ein Jurist zur Zeit von Tiberius). Eventuell galt das aber nur für die Adoption von fremden Freigelassenen, nicht aber von eigenen.
So ganz klar scheint das alles nicht zu sein.
 
Vom Sklaven zum Kaiser dauerte einige Generationen. Das erste Beispiel war wohl Vespasian. Man sagte, er sei ein entfernter Nachkomme eines Freigelassenen in Sizilien. Sein Vater war bereits Ritter und Steuerpächter in Asien.
Das habe ich noch nirgends gelesen, dass die Flavier von Freigelassenen abstammten. Pertinax war der erste Kaiser, dessen Vater noch Sklave war.
 
Wir sind uns zwar mehrheitlich einig, dass die Sklaven und Freigelassenen hier nicht in Frage kommen, weil wir nichts davon wissen ... aber das muss ja nichts heißen... auch wenn ich mir vorstelle, dass so eine Forschungserkenntnis sicher ihre Wellen geschlagen hätte. Egal.
Agricola, Du hast Sekundärliteratur genannt, wer schreibt denn sowas und wird da auch eine Quelle irgendwie näher benannt?

Es wäre nicht das erste Mal, dass einen Wissenschaftler beim Schreiben die Phantasie überkommt und er Wahrheit und Dichtung vermengt. Daher ist es oft sehr aufschlussreich, wenn man zitierte Quellen/Nachweise einmal parallel liest und überprüft, ob man das, was da grad so fabuliert wird, auch in den Quellen wiederfinden kann.
 
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Hugh Lindsay, Roman freedmen and their families: The use of adoption, in: Hugh Lindsay, Adoption in the Roman World, New York et al. 2009, 123-37

verweist auf S. 131-2 mit der Aussage "Legal sources demonstrate that it was possible for freedmen to be adopted by Roman citizens" auf Lavaggi 1946, 115-35. Weiterhin verweist sie auf Gardner 1989, 236-57 (Epigraphik) und für die Frühe Republik auf Watson 1967, 90ff,
der Freigelassene als Freigelassener war sui iuris, konnte also nur durch adrogatio adoptiert werden.
Wenigstens für die Frühe Kaiserzeit sind jedoch Einschränkungen bzgl. des Status zu machen; hier kommt der Status des ingenuus dazu (Gaius Inst. 1.11: jeder, der frei geboren war; Liv. 10.8.10: er sollte den Namen seines Vaters benennen können) -> der ingenuus hatte also einen Vater, was bei dem gerade Freigelassenen rechtlich nicht der Fall war.
Quellen u.a.: Aulus Gellius, NA 5.19.11-4; Ulp. Dig. 1.5.27
 
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