Ein Sklave konnte Freigelassener mit vollem Bürgerrecht werden, allerdings konnte das nur der Princeps selbst genehmigen, kein einfacher Praetor. Ich weiß nicht, ob das in der Republik möglich war. Denke aber eher nein.
Freigelassenen war es verboten, Decurio (Stadtrat) einer Gemeinde zu werden.
Aber sie konnten Priester des Kaiserkults werden, worum sie sich auch oft mit reichlich Spenden (und Bestechungsgeld) beworben.
Um Ritter zu werden, musste man allerdings 2 Generationen frei geborener Vorfahren nachweisen. Es ist mir kein Fall bekannt, in dem ein Princeps das abgekürzt hätte. Ich denke aber daß er es gegen alle politischen Widerstände hätte tun können. Ein interessanter Fall wäre hier, wenn der Sohn eines Freigelassenen als Vollbürger in die Legion eintritt und es bis zum Primipilus schafft. Er hätte danach ohne Sondergenehmigung nicht wie üblich als Ritter entlassen werden dürfen oder die Folgekarriere eines Ritters (Tribun in Rom, Praefect, Procurator, ...) durchlaufen dürfen.
Adoptierte Freigelassene sind mir noch nicht untergekommen. Es macht auch wenig Sinn, gehört doch der Freigelassene immer noch zur Familie und ist an den pater familias rechtlich gebunden. Auch kann er jederzeit im Testament mit einem Legat berücksichtigt werden. Umgekehrt ist der Freilasser immer mindestens mit einem Pflichtteil erbberechtigt, wenn sein Freigelassener stirbt. Damit konnte man gut Geld machen. Mit ein Grund für die liberale Freilassungspraxis der Römer. Oder auch dafür, daß einige Kaiser nicht konsequent gegen ihre korrupten Freigelassenen im Amt vorgingen.
Vom Sklaven zum Kaiser dauerte einige Generationen. Das erste Beispiel war wohl Vespasian. Man sagte, er sei ein entfernter Nachkomme eines Freigelassenen in Sizilien. Sein Vater war bereits Ritter und Steuerpächter in Asien.