Augustus und die Verfassung des Prinzipats/Republik

Giulia

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Hallo,
ich schreibe übernächste Woche mein ABi in Geschichte und da die Verfassung des Prinzipats ziemlich wichtig ist, hätte ich noch ein paar Fragen an euch :). Ich denke, dass es ziemlich wahrscheinlich wird, dass eine Frage dran kommt, wo man die Verfassung der Republik und der des Prinzipats vergleichen und vll. analysieren soll. Vielleicht basierend auf der Grundfrage: Wie hat Augustus sich die Allleinherrschaft gesichert? Was hat er verändert, und warum hat er es geschafft, Alleinherrscher zu bleiben, im Gegensatz zu Caesar...
Nun ja...wir haben nur zwei Abbildungen zu den beiden Verfassungen gekriegt, die nur sehr oberflächlich sind. Und besonders der Magistrat stellt mich noch vor ein paar Rätsel. Wer hatte im Magistrat denn die "wichtigste" Position? Doch die beiden Konsuln, oder? Und bei der Verfassung des Prinzipats verschob sich doch das Machtgewicht zur Seite des "Diktators", sprich Augustus, oder? Allerdings habe ich gelesen, dass ein Historiker, ich glaube Mommsen, der Meinung war, dass Senat und Augustus zu gleichen Teilen herrschten. Wie denkt ihr darüber? Wieviel Macht hatte Augustus denn wirklich? Er hatte zwar alle Befugnisse, jedoch nicht die Ämter. Der Senat muss doch auch noch irgendeine Rolle gespielt haben, außer dass er die senatorischen Provinzen verwaltet, oder?
Hilfe, ich glaube ich kriege das alles nicht so richtig strukturiert in meinen Kopf rein. :confused:
Wäre super, wenn ihr ein paar Antworten hättet. :)
liebe Grüße,
Giulia :winke:
 
Wer hatte im Magistrat denn die "wichtigste" Position? Doch die beiden Konsuln, oder? Und bei der Verfassung des Prinzipats verschob sich doch das Machtgewicht zur Seite des "Diktators", sprich Augustus, oder? Allerdings habe ich gelesen, dass ein Historiker, ich glaube Mommsen, der Meinung war, dass Senat und Augustus zu gleichen Teilen herrschten. Wie denkt ihr darüber? Wieviel Macht hatte Augustus denn wirklich? Er hatte zwar alle Befugnisse, jedoch nicht die Ämter. Der Senat muss doch auch noch irgendeine Rolle gespielt haben, außer dass er die senatorischen Provinzen verwaltet, oder?

Wenn ich mich recht erinnere war ein wichtiges Instrument zu Ausübung seiner Amtsgewalt das Imperium proconsulare maius für seine ihm unterstellten Legionen deren Standorte so zu kaiserlichen Provinzen erklärt wurden. Dieses Imperium wurde ihm, der zudem fünf Jahre hintereinander das Konsulat (27-23) inne hatte, vom Senat übertragen.
 
Wichtig ist, dass Augustus auch eine Zeitlang brauchte, bis er seine Form der Herrschaft gefunden hatte, die es ihm erlaubte quasi als Alleinherrscher dennoch in großer Übereinstimmung mit dem Senat zu herrschen.

Nach der Niederlegung des Triumvirats und dem Sieg über Antonius gab Augustus seine außerordentlichen Vollmachten an den Senat zurück und erhielt 27 v. Chr. eben den Ehrennamen Augustus.
In den Folgejahren herrschte er vor allem über das Konsulat, das er in den Jahren von 27 bis 23 v. Chr. ununterbrochen innehatte. Und das Kommando über das Heer hatte er mittels des Imperium Proconsulare inne.

Im Inneren regte sich allerdings Widerstand gegen die dauerhafte Ausübung des Konsulats, da dies der republikanischen Praxis widersprach.

Deswegen kam es 23 v. Chr. zur Modifizierung des Prinzipats. Augustus verzichtete in der Folge auf das Konsulat (bis auf wenige Ausnahmen bei besonderen Gelegenheiten) und herrschte mittels eines ziemlich genialen Tricks.

So trennte er die Amtsgewalt vom Amt und konnte sich so Vollmachten übertragen von allen notwendigen Ämtern übertragen lassen ohne sich der Ämterkumulation schuldig zu machen.

Die wichtigste Vollmacht wurde die Amtsgewalt des Volkstribunen, die es ihm ermöglichte die meisten Kompetenzen, die er vorher als Konsul innegehabt hatte, weiter auszuführen, bes. Rechte im Zusammenhang mit dem Senat und den Volksversammlungen. Dazu kam natürlich auch die sakrale Würde des Volkstribunen, die nie schaden konnte.

Höchstwahrscheinlich wurde dann auch das Imperium proconsulare in das von Joinville genannte Imperium Proconsulare Maius umgestaltet, das ihm gestattete auch in Provinzverwaltungen einzugreifen, die ihm formal eigentlich gar nicht unterstanden. Allerdings bilde ich mir ein, dass man sich in der Forschung durchaus im unklaren darüber ist, ob es ein solches Imperium proconsulare maius wirklich gegeben hat. Aber unstrittig ist, dass Augustus in 'fremde' Provinzen eingriff.

Und im Jahr 19 v. Chr. wurden die letzten Unsicherheiten im Prinzipat entfernt, indem Augustus auch das imperium consulare bekam, mit dem er die letzten noch fehlenden Rechte in Rom erhielt.

Spätestens 19 v. Chr. war also der Prinzipat augusteischer Prägung fertig.

Funktioniert hat es, weil Augustus den Senat respektierte, weil er dem Senat klar anzeigte, was er gerne wollte, so dass der Senat den Wünschen des Augustus folgen konnte (Tiberius machte dies nicht klar und scheiterte deswegen auf der ganzen Linie).
Caesar dagegen versuchte sich als hellenistischer Monarch zu geben. Und das kam nicht so gut an.

Soweit aus dem Kopf. Details kann ich gerne nachschauen, wenn du noch fragen haben solltest.

Als Quelle wichtig ist: Res Gestae Kap. 35 (glaub ich).
 
Hallo,
ich schreibe übernächste Woche mein ABi in Geschichte und da die Verfassung des Prinzipats ziemlich wichtig ist, hätte ich noch ein paar Fragen an euch :). Ich denke, dass es ziemlich wahrscheinlich wird, dass eine Frage dran kommt, wo man die Verfassung der Republik und der des Prinzipats vergleichen und vll. analysieren soll. Vielleicht basierend auf der Grundfrage: Wie hat Augustus sich die Allleinherrschaft gesichert? Was hat er verändert, und warum hat er es geschafft, Alleinherrscher zu bleiben, im Gegensatz zu Caesar...
Nun ja...wir haben nur zwei Abbildungen zu den beiden Verfassungen gekriegt, die nur sehr oberflächlich sind. Und besonders der Magistrat stellt mich noch vor ein paar Rätsel. Wer hatte im Magistrat denn die "wichtigste" Position? Doch die beiden Konsuln, oder? Und bei der Verfassung des Prinzipats verschob sich doch das Machtgewicht zur Seite des "Diktators", sprich Augustus, oder? Allerdings habe ich gelesen, dass ein Historiker, ich glaube Mommsen, der Meinung war, dass Senat und Augustus zu gleichen Teilen herrschten. Wie denkt ihr darüber? Wieviel Macht hatte Augustus denn wirklich? Er hatte zwar alle Befugnisse, jedoch nicht die Ämter. Der Senat muss doch auch noch irgendeine Rolle gespielt haben, außer dass er die senatorischen Provinzen verwaltet, oder?
Hilfe, ich glaube ich kriege das alles nicht so richtig strukturiert in meinen Kopf rein. :confused:
Wäre super, wenn ihr ein paar Antworten hättet. :)
liebe Grüße,
Giulia :winke:


Augustus berief sich in seiner Herrscherideologie die Republik wiederhergestellt zu haben. Er nannte sich Princeps, in Anlehnung an den Princeps senatus. Die Institutionen der republik waren offiziell wiederhergestellt worden. Grundlage für augustus Herrschaft war seine militärische, wirtschaftliche und finanzielle Macht, als Erbe Caesars war er der bei weitem reichste Mann und konnte mit zahlreichen stiftungen die Bevölkerung für sich gewinnen. . Die wichtigsten amtsvollmachten waren die tribunicia potestas, die ihm erlaubte, Veto gegen Senatsbeschlüsse einzulegen und er konnte den Senat und die Volksversammlung einberufen und Gesetze initiieren. Dazu war seine Person sakrosankt. Das Imperium proconsulare sicherte Augustus den Oberbefehl über Provinzen, in denen das meiste Militär stationiert war.
 
Vielen Dank für eure Antworten, die haben schon sehr viel mehr Klarheit in meinen Kopf gebracht :) Zu den "fremden Provinzen": Waren damit die Provinzen gemeint, die eigentlich dem Senat unterstellt waren?
Und ich hätte noch eine Frage zu den Bürgerkriegen. Ich habe gelesen, dass diese durch Caesar ausgelöst wurden, als er den Rubikon überschritt. Aber umfassten die Bürgerkriege nicht auch die Unruhen zuvor (Optimaten/ Popularen, Reformen der Gracchen etc.) ? :grübel:
Wenn man zu einer Bewertung von Augustus kommt, könnte man also sagen, dass er ein gerissener Politiker war...
 
Zur Unterteilung der Provinzen: Der Senat bekam die 'Herrschaft' über die Provinzen, wie sie vor Caesar bestand hatten, alles Provinzen, die mehr oder weniger befriedet waren und in denen keine Legionen mehr standen (Ausnahme: Africa -> heutiges Tunesien und Ex-Karthago Gebiet). Augustus die Kontrolle über alle später hinzugekommen Provinzen insb. die an den Grenzen und die mit allen Legionen, damit also auch faktisch die Kontrolle über das Heer.

Zu den Bürgerkriegen: Da musst du unterscheiden zwischen dem Zeitalter der Bürgerkriege oder auch der Römischen Revolution, damit meint man normalerweise die Zeit ab den Gracchen bis zu Augustus und den einzelnen Bürgerkriegen, wie bei Sulla oder eben Caesar. Und der Bürgerkrieg bei Caesar bricht mit der Überschreitung des Rubikon aus.

Und ja: Augustus war ein ziemlich gerissener und fähiger Politiker. Das würde ich auf jeden Fall unterschreiben!
 
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