Cicero im Fall Catilina

Tib. Gabinius

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Es kam gerade im Thema Gladiatoren auf.
In wie weit hat sich Cicero, der Verteidiger der römischen Gesetze und Proklamator der Republik im Fall der Verschwörung Catilinas, oder besser deren Lösung gegen diese Gesetze gerichtet.
Sinn in diesem Thema soll es sein, nicht zu spekulieren sondern anhand von Textstellen den Tenor der antiken Quellen wiederzugeben. Da wären vor allem Sallust und Cicero selbst zu nennen.
Ich selbst gebe erstmal die Reihenfolge der Ereignisse wieder, und weise auf eine bestimmte Textstelle hin.

Schon am 21.10.63 wies Cicero in einer Rede vor dem Senat auf die dem Staat drohende Gefahr wieder. Es war zu diesem Zeitpunkt schon bekannt, dass die Popularen die Stabilität der öffentlichen Sache bedrohten.
Ab dem 27. und 28. Oktober ziehen sich die Anhänger Catilinas zusammen, die Präsenz der Staatsmacht verhindert aber einen Beginn der Unruhen.
Diese verhindern auch den Übergriff auf Praeneste am 1. Nov. Ebenso erfolglos das Attentat auf Cicero am 7.11.
Am 8.11. dann die erste Catilina-Rede. Darin fordert Cicero diesen wiederholt auf, die Stadt zu verlassen und verweist auf die Gnade des besthenden Staates, während die Väter ihn schon längst erschlagen hätten. Der Senat verhängt "Senatus consultum ultimum", nach dem die Konsuln den vollen Schutz des Senates in ihrem Tun zum Schutze des Staates erhalten.
Dem leistet Catilina auch Folge und flieht zu Manlius, der mit Truppen bereit steht.
9.11. hält Cicero die zweite Catilinische Rede, in der er auf die Gefahr durch die Truppen unter Manlius verweist, auch wenn Catilina nun eigentlich besiegt sei.

3.12. Durch die Vorlage der Allobroger-Beweise werden Catilina und seine Anhänger zu Staatsfeinden erklärt.
3.12. 3. Catil. Rede vor dem Volk.
5.12. Beratung des Senats zur Bestrafung. Während der evtl. selbst verwickelte Caesar auf Exil und Gnade stimmt fordert Cato eindringlich den Tod der Staatsfeinde.
Quare ego ita censeo, quom nefario consilio sceleratorum civium res publica in summa pericula venerit, iique indicio T. Volturci et legatorum Allobrogum convicti confessique sint caedem, incendia aliaque se foeda atque crudelia facinora in civis patriamque paravisse, de confessis, sicuti de manufestis rerum capitalium, more maiorum supplicium sumundum.'

Catilina Selbst fällt schließlich 2 Monate später bei Pistoria zusammen mit mehreren Tausend seiner Anhänger, die sich angeblich tapfer verteidigten.
 
Ergänzend kann man noch sagen, dass Catilina 63v zum 2. mal bei den Wahlen zum Consul durchgefallen war. Er war politisch gescheitert und hoffnungslos verschuldet und sah in einem Umsturz wohl den einzigen Weg sich zu sanieren.

Cicero schlug diese Verschwörung mit Leichtigkeit nieder. Sie war bei weitem keine so große Gefahr für den Staat wie von Cicero hinterher dargestellt.
Der in dieser Zeit sehr angeschlagene Senat ging aus dieser selbstbewältigten Krise allerdings mit gestärktem Selbstbewußtsein hervor.
(Quelle: Frei zusammengefaßt aus Martin Jehne "Caesar")

Das was Cicero aber zum Verhängnis wurde, war die Hinrichtung der Catilina-Mitverschwörer, ohne dass diesen Männern das "Grundrecht der Berufung an das Volk" gewährt wurde.
Cicero wurde sehr bald scharf kritisiert und wurde diesen Makel sein Leben lang nicht mehr los.
 
Die Frage ist, inwiefern dieser Vorwurf berechtigt ist.
Hier ging es nicht um einfache Mörder oder Kriminelle, hier ging es um "Verräter am Volk", die nicht nur des Hochverrates, sondern auch der Brandstifterei (!) angeklagt wurden.
Der Senat hatte sich schon hinter Cicero gestellt, den "Ausnahmezustand" ausgerufen und den Tod als Strafe für die Verräter festgelegt.
Haben sie, oder haben sie nicht das Volk angerufen?

Cicero wandte sich zudem auch ans Volk, die dem Kampf gegen die Catiliner zustimmten...
Für ihn muß der Fall recht klar gewesen sein, in seinen Augen dürfte er gemäß der Regeln und Gesetze in einem solchen Fall gehandelt haben.
Seine Sichtweise der Dinge wirkt zudem recht aufgebläht. Ob dies nun Berechnung war, oder ob er dies wirklich selbst so sah, sich als Retter der res publica kann man damals wie heute wohl kaum sagen.
 
Catilina

Der ausgerufene Notstand machte zwar die Tötung von Bürgern, die zu Staatsfeinden erklärt oder mit der Waffe in der Hand angetroffen worden waren, rechtlich unanfechtbar, womit Catilina und Malius zu Recht getötet wurden, aber die fünf, die in Rom hingerichtet wurden, waren weder zu Staatsfeinden erklärt worden noch waren sie bei ihrer Festnahme bewaffenet. Selbst ihr Geständnis macht die Tötung nicht hieb- und stichfest, denn der Senat war kein Gericht. Auch das Volk wurde bis zuletzt darüber im Unklaren gelassen.
 
Cato hielt eine Rede, in der er nicht nur auf die solcherart übliche Vorgehensweise hinwies, sondern auch eine Anklagerede hielt, und gleichzeitig die Gründe für eine schnelle Hinrichtung darlegte.

Zur Zeit unserer Vorfahren ließ Titus Manlius Torquatus im Krieg gegen die Gallier seinen Sohn, weil er entgegen dem Befehl mit einem Feind gekämpft hatte, hinrichten. Der herausragende Jüngling büßte seine übermäßige Tapferkeit mit dem Tod; und ihr fragt euch zögerlich, was über unmenschliche Mörder verhängen sollt? Freilich steht ihr sonstiges Leben zu ihrem jetzigen Verbrechen im Widerspruch! Ja, nehmt Rücksicht auf den hohen Rang des Lentulus, wenn er selbst auf seine Achtbarkeit, seinen Ruf, auf Götter und Menschen je Rücksicht genommen hat! Verzeiht der Jugend des Cethegus, wenn er nicht schon zum zweiten Mal gegen das Vaterland Krieg angefangen hat. Und Gabinius, Statilius, Caeparius, was soll ich über sie sagen? Hätten sie je ein Gewissen gehabt, sie hätten nicht solche Pläne gegen den Staat gehegt.

Und weiter
Schließlich würde ich, ihr Senatoren, wenn es, bei Gott, hinnehmbar wäre, Fehler zu machen, euch durch Schaden klug werden lassen, da ihr ja Worte missachtet. Aber wird sind auf allen Seiten umzingelt. Catilina geht uns mit seinem Heer an die Gurgel, andere Feinde sind innerhalb der Mauern, ja im Herzen der Stadt; keine Maßnahme kann von ihnen unbemerkt getroffen, kein Entschluss gefasst werden: um so größere Eile tut Not. Daher lautet mein Antrag: Da durch den gottlosen Plan ruchloser Bürger der Staat in die höchste Gefahr gestürzt ist und diese durch das Geständnis des Titus Volturcius und der allobrogischen Gesandten überführt und selbst geständig sind, dass sie zu Mord, Brand und anderen unmenschlichen Gräueltaten an ihren Mitbürgern und am Vaterland entschlossen waren, so ist an denen, die gestanden haben und wie an denen, die todeswürdiger Verbrechen überführt wurden, nach dem Beispiel unserer Vorfahren die Todesstrafe zu vollziehen.
Übersetzungen Ditsch.

Ergo war diese Aktion nicht nur im Einklang mit dem Notstandsgesetz, welches ja genau das aussagt, mit dessen Titel es sich "schmückt" sondern auch mit den Handlungen der Alten. Für großes Klimborium sah man keine Zeit, sondern den Schritt als Notwendigkeit.

Es steht hier also das Gesetz (Fürsprache vor dem Volk auf Anrufung) gegen das des Notstandes und der Notwendigkeit.
Die Anklage fußte auf den Beweisen, die man bei den Allobrogern gefunden hatte, und war somit berechtigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tib. Gabinius schrieb:
Cato hielt eine Rede, in der er nicht nur auf die solcherart übliche Vorgehensweise hinwies, sondern auch eine Anklagerede hielt, und gleichzeitig die Gründe für eine schnelle Hinrichtung darlegte.
Ergo war diese Aktion nicht nur im Einklang mit dem Notstandsgesetz, welches ja genau das aussagt, mit dessen Titel es sich "schmückt" sondern auch mit den Handlungen der Alten. Für großes Klimborium sah man keine Zeit, sondern den Schritt als Notwendigkeit.
Es steht hier also das Gesetz (Fürsprache vor dem Volk auf Anrufung) gegen das des Notstandes und der Notwendigkeit.
Die Anklage fußte auf den Beweisen, die man bei den Allobrogern gefunden hatte, und war somit berechtigt.

Für mich stellt sich das erste Zitat so dar, dass der Sohn eine Waffe in der Hand hatte, was somit dessen Hinrichtung rechtfertigt. (Kannst du mir vielleicht zu diesem Szenario eine Zeitangabe machen? - Der erste Senatsnotstand wurde ja 121 v. Chr. ausgerufen).
Im zweiten Zitat ist unverkennbar, dass die Gefahr, die von der Verschwörung ausging, völlig überspitzt wurde und die Hinrichtung möglichst schnell gefordert wurde. Von den inhaftierten ging keine ernsthafte Gefahr mehr aus.
Am 15. November waren Catilina und seine (zu diesem Zeitpunkt) Mitverschwörer zu Staatsfeinden erklärt worden, jedoch waren die Männer, die am 3. Dezember verhaftet wurden, nicht zu Staatsfeinden erklärt worden. Somit war deren Hinrichtung rechtlich zu mindest zweifelhaft, selbst wenn es nach der Tradition war, da das Notstandsgesetz, wie schon gesagt, es nur erlaubte, jemand zu töten, der zum Staatsfeind erklärt oder mit der Waffe in der Hand angetroffen worden war. Somit musste sich Cicero den Vorwurf, der Tötung römischer Bürger ohne Gerichtsurteil gefallen lassen.
 
Er hatte zum Zeitpunkt des Verstoßes keine Waffe in der Hand, wenn wir uns in Details der juristischen Tricks vergehen wollen. In dem Moment, als er entgegen dem Befehl zum Kampfplatz ging, hatte er seinen Verstoß begangen.
Seine "Gefahr" für den Staat bestand in der beispielhaften Mißachtung einer Anordnung.
So gesehn ähnelt die Gefahr durch die Verschwörer durchaus dem angebrachten Beispiel.

-Durch die Beweise sollen die am 3. verhafteten Männer mit Catilina in Verbindung gebracht worden sein.
-Der senatus consultum ultimum besagt folgendes "videant consules, ne quit detrimenti capiat res publica" und verfügt somit über keine Einschränkung von wegen "Waffe in der Hand" o.ä.
-beschloß der Senat den Tod der Catilinarier, und nicht der Konsul, dieser ließ ausführen. Dementsprechend wäre der gesamte Senat zu belangen.

Sicher ist die Gefahr in den Beschreibungen Ciceros im nachhinein übertrieben worden, dass sie so gering war, dass sie die Maßnahme nicht rechtfertigt sehe ich nicht.
Nur der gute Infomrationsstand Ciceros und das schnelle handeln des Staates verhinderte großes Blutvergießen in mehreren Städten und seinen eigenen Tod. Brandstiftung und Unruhen stellen in Rom naturgemäß eine Gefahr dar, die nicht unterschätzt werden sollte.
 
Germanicus schrieb:
Somit musste sich Cicero den Vorwurf, der Tötung römischer Bürger ohne Gerichtsurteil gefallen lassen.
Das haben Cicero und Cato in Kauf genommen, da sie den Tod der Mitverschwörer um jeden Preis wollten. Sie mußten nämlich davon ausgehen, daß Catilinas Komplizen vor Gericht mit dem exilium davonkommen würden, was damals zumindest für wohlhabende römische Bürger de facto die mögliche Höchststrafe war. Cicero hat einen Präzedenzfall geschaffen, weil er es durchgesetzt hat, daß römische Patrizier gehängt wurden.
Vielleicht hat er es ja später bereut - seine folgenden Worte sollen aus dem Jahre 50 v. Chr. stammen: "Auch für die Rache und Bestrafung gibt es eine Grenze - ich bin nicht sicher, vielleicht genügt es ja schon, wenn den Übeltäter das begangene Unrecht reut, - in jedem Fall ist die Grenze dies: daß er zukünftig kein weiteres Unrecht dieser Art anrichtet, und daß andere weniger zu ähnlichen Übeltaten geneigt sein mögen."
 
Dieser Vermutung steht gegenüber, dass längst nicht alle dieser Hingerichteten von großem Vermögen oder politischem Einfluß waren. Mehrere davon hätten sich vermutlich so oder so mit dem Todesurteil abfinden müssen.
Der einzige Senator zudem, der sich bereit fand, fürs Exil zu plädieren war, vermutlich ein wenig überraschend, Caesar, und selbst sein beredetes Talent konnte zumindest im Senat nichts retten.

So belastete Tituts Volrurcius bei seiner Vernehmung direkt Publius Gabinius Capito, einen Equites dessen ansehen nicht wirklich hoch war und der über wenige finanzielle Mittel verfügte. Dieser wurde hingerichtet.
Unter den übrigen war auch Gaius Caeparius, der in Apulien die Sklaven aufwiegeln sollte und über den sonst m.W. nichts bekannt war... dieser ist wohl entkommen, dürfte aber kaum auf "Exil" gehofft haben...
Gaius Cornelius Cethegus wurde durch Waffenfunde überführt und hingerichtet...

Publius Cornelius Lentulus Sura schließlich war sogar aus dem Senat ausgeschlossen worden, und das als ehemaliger Prokonsul... er hätte wohl noch die größten überlebenschancen gehabt, aber sein Tod fand keinen persönlichen Vorteil für Cato oder Cicero.
 
Mußte man denn wirklich sehr vermögend sein, um der poena ultra zu entgehen? Ich bin eigentlich davon ausgegangen, daß es oft ausreichte einfach nur römischer Bürger zu sein. Mein Lateinlehrer hat vor vielen Jahren zu diesem Thema gesagt, man hätte normalerweise nur Sklaven und Nichtrömer hingerichtet, und es sei hauptsächlich Ciceros brillianter Redekunst zuzuschreiben, daß es hier anders kam.
Es überrascht mich nicht, daß Julius Cäsar sich für die Verschwörer eingesetzt hat. Er hatte sich schließlich bei der Konsulwahl im Jahre 64 v. Chr. für Catilina stark gemacht und soll später sogar die Verschwörer zu ihrem Handeln ermutigt haben. Cäsar wäre beinahe als Mittäter angeklagt worden. Er hatte zwar auch eine "Freundschaft" mit Cicero, doch das wahr wohl eher so eine Art Symbiose ohne das sich die beiden gegenseitig besonders schätzten.
Im Jahr 58 v. Chr. hat Cäsar dann Ciceros Vorgehen in der Catilina-Sache benutzt, um diesen aus dem Weg zu räumen: Der von ihm geförderte Clodius brachte ein neues Gesetz durch, welches auch rückwirkend die Ächtung Ciceros forderte. Daraufhin mußte Roms großer Redner vorrübergehend ins Exil.
 
Nein, dein Lehrer hat völlig recht, in der Regel wurden zu dieser Zeit keine Todesurteile gegen Stadtrömer /römische Bürger ausgesprochen.
Allerdings sind hier die Vorwürfe ausgesprochen hart. Wenn Mord schon verdammungswürdig war, so war der Versuch einen Konsul zu ermorden in dieser Kategorie der Spitzenreiter.

Wenn der Verrat schon eines der schlimmsten Verbrechen war, so war Staatsverrat und Auruf zur Sklavenrevolte (man hatte Spartakus und dessen Vorgänger nicht vergessen) weit jenseits des tolerierbaren.

Nicht zu vergessen: für die Stadtrömer war Brandstiftung etwas unbeschreibliches, vielleicht das Schlimmste aller möglichen Verbrechen.
Diese Vorwürfe also, wäre das Volk angerufen worden, wären zu entkräften gewesen. Bei einem Ankläger wie Cato oder vielleicht sogar Cicero war ein gnadenvoller Spruch kaum zu erwarten.

Reichtum hingegen, wie auch Einfluß (ein großer Klientel), hätte im Volk noch ein paar Stimmen für die Angeklagten Stimmen können. Gabinius Capito (nein, nicht ich) hatte davon jedoch nichts. Anzunehmen, diese Männer bis auf Lentulus, wären hingerichtet worden, weil sie vom Volk vielleicht doch begnadigt worden wären ist zwar eine Möglichkeit, die Wahrscheinlichkeit ist aber m.E. verschwindend gering.

Es ist schon überraschend, dass sich Caesar einsetzt. Nicht etwa, weil er keinen Grund hätte, um genau zu sein hatte er vielleicht jede Menge Gründe die zu tun. Aber er selbst wurde, wie du selbst auch anführst, von einigen Verdächtigt, da mit unter einer Decke zu stecken. Sich nun einzumischen, wo sonst wirklich jeder andere der Todesstrafe zustimmen wollte, konnte diesen Verdacht erhärten.

Die Entwicklung der folgenden Jahre ist ausgesprochen interessant (58. v. Chr. kommt ein anderer Gabinius auf den Konsularsthron, dies wird gerne mal verdrängt.
Caesar schlug Cicero sogar einige Möglichkeiten vor, wie er sich aus der Schlinge ziehen konnte, aber dieser lehnte es aus Ehrgefühl ab (eben ein Homo Novo).
Lange blieb er auch nicht in der Verbannung. Im März mußte er gehen, im Dezember bereitete er seine Rückkehr vor und 57 war er wieder zurück. So ganz ernst war die Rache denn wohl nicht gedacht. Konkreter ging man da schon 52 gegen ihn vor, als Milo ihn erschlug.
 
Danke, aber ich merke gerade, dass ich wieder schusslig formulierte.
Im letzten Satz muß es natprlich heißen: Konkreter ging man gegen Clodius 52 vor, als Milo ihn erschlug....

Ich vermute einfach, Cicero ist zu vielen auf die Füße getreten und hat wohl einige unangenehme Charakterzüge entwickelt, nicht zu vergessen seine politische Richtung, so daß man ihm einfach etwas Lack abkratzen mußte und ihn vielleicht auch aus dem Weg haben wollte, und wenn auch nur kurz.
 
O tempora, o mores! senatus haey intellegit, consul videt: hic tandem vivit.
 
@ Tib. Gabinius

Tib. Gabinius schrieb:
Er hatte zum Zeitpunkt des Verstoßes keine Waffe in der Hand, wenn wir uns in Details der juristischen Tricks vergehen wollen. In dem Moment, als er entgegen dem Befehl zum Kampfplatz ging, hatte er seinen Verstoß begangen.
Seine "Gefahr" für den Staat bestand in der beispielhaften Mißachtung einer Anordnung.
So gesehn ähnelt die Gefahr durch die Verschwörer durchaus dem angebrachten Beispiel.
-Durch die Beweise sollen die am 3. verhafteten Männer mit Catilina in Verbindung gebracht worden sein.
-Der senatus consultum ultimum besagt folgendes "videant consules, ne quit detrimenti capiat res publica" und verfügt somit über keine Einschränkung von wegen "Waffe in der Hand" o.ä.
-beschloß der Senat den Tod der Catilinarier, und nicht der Konsul, dieser ließ ausführen. Dementsprechend wäre der gesamte Senat zu belangen.
Sicher ist die Gefahr in den Beschreibungen Ciceros im nachhinein übertrieben worden, dass sie so gering war, dass sie die Maßnahme nicht rechtfertigt sehe ich nicht.
Nur der gute Infomrationsstand Ciceros und das schnelle handeln des Staates verhinderte großes Blutvergießen in mehreren Städten und seinen eigenen Tod. Brandstiftung und Unruhen stellen in Rom naturgemäß eine Gefahr dar, die nicht unterschätzt werden sollte.

Jetzt erst gelesen. Sorry.... :bussi:

- Das mit dem senatus consultum ultimum und der Waffe in der Hand, habe ich in der Fachliteratur gelesen. Wer mal Nachschlagen, dann bekommst du die Quelle.
- Stimmt, der Senat beschloss. Aber Cicero war de facto der höchste Beamte im Land.
Was ich im Zusammenhang mit dieser Verschwörung noch interessant finde, ist die Rolle des Lucius Tarquinius (48,3 - 48,8). Sagte er nun die Wahrheit, oder war er, wie Crassus und andere sagten, von Cicero bestochen worden?
 
Germanicus schrieb:
Jetzt erst gelesen. Sorry.... :bussi:

- Das mit dem senatus consultum ultimum und der Waffe in der Hand, habe ich in der Fachliteratur gelesen. Wer mal Nachschlagen, dann bekommst du die Quelle.
- Stimmt, der Senat beschloss. Aber Cicero war de facto der höchste Beamte im Land.
Was ich im Zusammenhang mit dieser Verschwörung noch interessant finde, ist die Rolle des Lucius Tarquinius (48,3 - 48,8). Sagte er nun die Wahrheit, oder war er, wie Crassus und andere sagten, von Cicero bestochen worden?

Salve Germanicus,
damit die passiven Leser hier wissen worum es geht folgen jetzt deine Angaben zur Literatur.

"Cicero war es, der die Verantwortung für die Tötung von Bürgern ohne Gerichtsurteil trug, und er war deshalb angreifbar geworden. Auch das Votum des Senats konnte ein solches Urteil nicht ersetzten; denn der Senat war kein Gericht. Der ausgerufene Notstand macht zwar die Tötung von Bürgern, die zu Staatsfeinden erklärt oder mit der Waffe in der Hand angetroffen worden waren, rechtlich unanfechtbar, und insofern waren Catilina und Manlius zu Recht getötet worden. Aber die fünf in Rom Hingerichteten waren weder zu Staatsfeinden erklärt worden noch waren sie bewaffnet, als sie festgenommen wurden, und auch ihr Geständnis machte ihre Tötung rechtlich nicht hieb- und stichfest."
Klaus Bringmann, Geschichte der Römischen Republik, Seite 307.


Du hast die Formulierung zu wörtlich genommen (oder ich ;) ). Es geht in diesem Fall darum, dass es in der Geschichte Roms, wie im Beispiel Catos, üblich war, erklärten Staatsfeinden oder "in flagranti" erwischten Tätern oder Umstände ein Todesurteil zu vergeben und auszuführen. "Die Waffe in der Hand" ist also metophorisch zu verstehen.
Nun kann man aber bei den Verurteilten von beiden Sachlagen ausgehen. Die Aussagen vom 3. Dezember hat Cato als Teilgeständnis ausgelegt, ebenso die Flucht Catilinias und nicht zuletzt die Allobroger-Dokumente. Dies sind sozusagen, um die Metapher fortzuführen, die Fackel, das Schwert und der Dolch in den Händen der Verschwörer und Verurteilten.
Der Senat schließlich hat die Verschwörer, inklusive der Festgesetzten, mehr oder weniger deutlich zu Staatsfeinden erklärt, zumal man die SCU nicht anders deuten kann als eine heftige Reaktion. Beide Bedingungen also erfüllt.
Das der Staat nicht so hart reagieren muß ist unbestritten, aber das er es kann erstaunlicherweise schon.

Auch das Cicero Konsul war, und dies ja nicht allein, macht den Umstand seiner Bestrafung nicht rechtmäßiger oder unrechtmäßiger. Er handelte so, wie es die Ereigniskette ihm Vorgab, ohne Einspruch des zweiten Konsuls oder des ja verfügenden Senats. Ihn zu belangen ist also, wenn wir von einer Unrechtmäßigkeit ausgehen, nur einen Sündenbock vorschieben.


Zum Tarquiner, zumindest der Senat hat ihm ja nicht geglaubt, als er von Crassus sprach. Es wird wohl unlösbar bleiben, für mich klingt es aber eher danach, dasss man nicht auch noch mit dem reichsten Mann Roms einen Disput beginnen wollte, dem ja zudem viele Senatoren irgendwie verbunden waren.


Nachtrag: Ich mag mich jetzt irren, da mein Gedächtnis etwas schummrig wird, aber entweder bei Plutarch oder Cicero wird beschrieben wie er nach Rede um den Satz "Sie haben gelebt" vom begeisterten Volk nach Hause geführt wird. Dies könnte man, so es stimmt, auch als nachträgliche Billigung des Volkes werten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Tib. Gabinius schrieb:
Zum Tarquiner, zumindest der Senat hat ihm ja nicht geglaubt, als er von Crassus sprach. Es wird wohl unlösbar bleiben, für mich klingt es aber eher danach, dasss man nicht auch noch mit dem reichsten Mann Roms einen Disput beginnen wollte, dem ja zudem viele Senatoren irgendwie verbunden waren.
Stimmt, aber verdächtig ist es schon. Er machte fast die gleichen Angaben wie Volturcius und man glaubte ihm so lange, bis er er den Namen Crassus erwähnte. Von wem (falls) er angestiftet wurde, lässt sich nicht mehr feststellen. Zumindest halte ich es aber nicht für abwegig, dass Cicero ihn selbst angestiftet hat, schließlich hat er die Alloborger (um an Beweise zu kommen) ermutigt, weiter die Verschwörer zu spielen. Außerdem schreibt Sallust, dass er Crassus hörte, wie dieser selbst Cicero verdächtigte ((48,9); kann auch eine Schutzbehauptung Crassus' gewesen sein). Überhaupt scheint von einigen versucht worden zu sein, wenn die Angaben 49,1-49,4 stimmen, sich im Zusammenhang mit der Verschwörung, ihrer Feinde zu entledigen.
 
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