Entflohene Sklaven

Caligula

Neues Mitglied
Hallo zusammen!

Mir schwirrt da gerade eine Idee für eine Kurzgeschichte im Römischen Reich im Kopf herum. :grübel:

Kann mir vielleicht jemand Auskunft darüber geben,

- unter welchen Umständen ein Sklave frei gelassen wurde und wie das von Statten ging (Papiere, Erkennungszeichen...).

- woran man einen Sklaven eigentlich erkannte, wenn er es schaffte zu entkommen? Klar, seine augenscheinliche Herkunft verriet ihn... Was wenn er aber z. B. römischer Abstammung war?

und

-ob es "Kopfgeldjäger" gab, die die Aufgabe hatten, entflohene Sklaven zu jagen.

Wäre nett, wenn ihr euch mal darüber auslassen würdet! :yes:

Danke schonmal im Voraus!
 
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Hallo Caligula

Viele Sklaven trugen ein, zumeist eisernes, Halsband, auf welchem stand, dasss man ein Sklave sei, und, falls man entlaufe, dem xxx zurückzubringen sei. Für die Sklaven alleine bestand wenig Aussicht, dieses "Halsband" alleine zu entfernen. Kopfgeldjäger für entlaufene Sklaven sind mir nicht bekannt, aber viele Sklaven gingen selber zu Sklavenhändlern und liessen sich nochmals verkaufen, mit der Hoffnung, einen besseren Herrn zu bekommen. Solche Methoden versuchte man zu unterbinden, indem man den Sklavenhändlern mit hohen Strafen androhte, wenn sie wissentlich entlaufene Sklaven verkaufte. Trotzdem scheinen dies viele Sklavenhändler getan zu haben.
 
Ich meine mich zu erinnern, dass Sklaven, denen die Freiheit gewährt wurde, zur Zeit der römischen Republik einfach als Freie durch den pater familias, zu dessen Hausstand sie gehörten, beim nächsten Census eingetragen worden sind.
Ich nehme an, dies geschah als Belohnung.
Mit der Eintragung im Census wurden sie auch römische Bürger.
 
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Hallo Obwalden und Penseo! :winke:

Ich danke für Eure Hilfe! Hat mir für's erste schon weiter geholfen! :yes:

Aber nun geht es weiter: ;)
Wenn der Sklave beim Census als frei eigetragen worden war, erhielt er dann irgendetwas (Papiere, einen Gegenstand...) um seine Freiheit auch wirklich beweisen zu können? So wie Arena-Sklaven, die - wenn ich nicht irre - dann doch ein Holzschwert erhielten.

Ich war vor 3 Wochen in Bremen in der Ausstellung über Herculaneum und bin mir relativ sicher, dass dort ein Schmuckstück ausgestellt war, dass einen solchen Gegenstand darstellte. Verdammt, man sollte sich immer einen Ausstellungs-Katalog kaufen... :hmpf:

Hatte der gemeine Römer eigentlich Papiere, die ihn als Bürger Roms auswiesen?

Und zuletzt (ein wenig OT...): Wer hat eigentlich die innere Sicherheit in Rom aufrecht erhalten (Stichwort: "Polizei")? Auschließlich die Armee? Gab es da eine besondere Abteilung?

Danke schonmal für eure Hilfe! :scheinheilig:


 
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Hi!

Zum Zeichen des römischen Bürgerrechts wurden Skulpturen häufig eine Schriftrolle haltend dargestellt (z.B. Grabmale). Das heißt natürlich nicht, dass der einfache Römer auch ein Dokument hatte. Keine Ahnung!

In Rom herrschte Waffenverbot (zumindest offiziell ;)) daher ist die Armee dort wohl undenkbar.
Es gab glaube ich keine wirkliche Polizei aber eine Art Feuerwehr (Vigiles)
und die haben glaub ich auch bei "Auseinandersetzungen vermittelt".
Habe aber gerade was anderes gefunden: Augustus hat noch die Stadtkohorten ("cohortes urbanae") aufgestellt, die allerdings aus rechtlichen Gründen keine Soldaten waren, aber genauso organisiert war.
Vielleicht kann einer von euch was dazu sagen, wie sich das mit dem Waffenverbot verträgt?

Ich glaube ein Aedil war für die Vigiles zuständig.

Nachts war es aber trotzdem beinahe lebensmüde ohne schlagkräftige Eskorte aus dem Haus zu gehen. Es gab im Gegensatz zu Alexandria zum Beispiel keine Straßenbeleuchtung.

Hoffe geholfen zu haben.

Tschau
 
Wenn ich mich recht erinnere, dann haben die Sklaven in den Film "Spartacus" eine Schriftrolle bekommen, als sie ihre Freiheit erhielten. :fs:

In diesem Filmen sind zwar meist soviele Fehler, dass einem die Haare zu Berge stehen :weinen: , aber ich bin der Meinung dieser Part ist geschichtlich korrekt.:yes:
 
Situation im römischen Ägypten

Aus den Papyri der römischen Provinz Ägypten findet man unter anderem zu diesen drei Themen in Zusammenhang mit Sklaven Informationen:[FONT=&quot] Zur anakrisis[/FONT][FONT=&quot], zur Freilassung von Sklavenund zur Fahndung nach ent*flohenen Sklaven.

Anakrisis
[/FONT][FONT=&quot]Beim Kauf des Sklaven bat der Käufer um Überprüfung (anakrisis) des Sklaven durch den Gaustrategen oder einem speziellen Gremium, worüber der Käufer eine schriftliche Bestätigung vom Strategen erhielt. [/FONT][FONT=&quot]Der Sklaven-Käufer schrieb an den Strategen ein Schreiben in mehrfacher Ausfertigung mit der Bitte um Durchführung der anakrisis. Eines dieser Exemplare erhielt er dann vom Strategen unterschrieben zurück. [/FONT][FONT=&quot]Die anakrisis ist mindestens von der Zeit des Commodus bis in die Mitte des 4. Jhs. n.Chr. nachgewiesen. Sie fand zumindest bei Sklavenkontrakten statt, die vor einem staatlichen Notariat geschlossen wurden. Bei Sklavenkäufen, die ohne Einschaltung staatlicher Stellen geschlossen wurden, konnte sie vielleicht weggelassen werden.

Sklavenfreilassung
Bei einer Sklavenfreilassung musste man sich vermutlich an den Gaustrategen wenden. Der Stratege sollte die Freilassung vollziehen und den Betroffenen davon in Kenntnis setzen. Darüber wurde eine Freilassungsurkunde ausgestellt.

Sklavenjagd
Bei der Suche nach entflohenen Sklaven konnte auf verschiedene Weise vorgegangen werden. So konnte z.B. der Sklavenbesitzer selbstständig nach dem Aufenthaltsort des Gesuchten fahnden und sich nach dessen Auffindung an den Strategen wenden, damit er diesen zurückbringen ließ. So berichtet uns ein Papyrus Folgendes: Eine Frau informierte den Strategen, dass ihr ein Sklave entflohen war und dabei Gegenstände aus dem Haushalt der Frau mitgenommen hatte. Die Frau hatte den Aufenthaltsort des entlaufenden Sklaven erfahren und sich an den Gaueirenarchen gewandt. Hier bricht das Schreiben ab, aber vermutlich war der Eirenarch nicht erfolgreich gewesen, weshalb sie den Strategen bat, den Sklaven festnehmen und zurückbringen zu lassen.
Die Vorgehensweise bei einer Anzeige wegen eines entflohenen Sklaven war wohl so wie in P. Harris 62 von 151 n.Chr. geschildert: Der Stratege veranlasste ein Rundschreiben an alle umliegenden Gaue, vielleicht sogar an alle Gaue, mit einem Fahndungsaufruf. Dieser Fahndungsbefehl sollte durch Aushang allen unteren Gaubehörden bekannt gemacht werden. Hierbei handelt es sich vermutlich um einen routinemäßigen Vorgang.

Nichts ist allerdings über die Erfolgsaussicht bei der Fahndung nach entlaufenen Sklaven bekannt. Privatinitiative bei der Suche nach entflohen Sklaven war aber durchaus üblich. Hatte man den entlohenen Sklaven aufgespürt, konnte man die Beamten um Hilfe bitten, man durfte ihn aber auf selbst festnehmen, wenn man konnte. In zwei anderen Fällen ist sogar belegt, dass Sklavenbesitzer einer Privatperson den Auftrag erteilten, einen entlaufenen Sklaven zurückzubringen - also quasi Kopfgeldjäger. Von der Einschaltung der Behörden ist in diesen beiden Fällen gar nicht mehr die Rede.

[/FONT]Generell war es üblich, entlaufene Sklaven entweder im Gefängnis zu inhaf*tieren, um sie dem Statthalter zu überstellen, der sie dann wieder ihren Eigen*tümern zurückbringen ließ, oder sie durch den Eigentümer selbst aus dem Gefängnis holen zu lassen. In P. Beatty. Panop. 1, Z. 149ff schrieb der Stratege an den magister rei publicae wegen der eskortierten Überstellung eines entlaufenen Sklaven.

Nicht nur auf Ägypten bezogen, sondern reichsweit gültig war die Verpflichtung des Staates seit antoninischer Zeit, automatisch alle erforderlichen Maßnahmen für die Rückführung eines entlaufenen Skla*ven zu treffen, sobald eine Anzeige durch den Eigentümer erfolgte, siehe Bellen, H., Studien zur Sklavenflucht im römischen Kaiserreich (Forschungen zur antiken Sklaverei IV), Wiesbaden 1971, S. 10-15.

Zu deiner Frage zur inneren Sicherheit in Rom: Stadtcohorten, Vigiles und natürlich die Prätorianer. Im Reich war vor allem die Armee für die innere Sicherheit zuständig (neben der Selbsthilfe reicher Honoratioren), aus Ägypten sind beispielsweise abkommandierte Centurionen belegt. Daneben gab es Sicherheits-Beamter (quasi ein Art Sheriff) in den Dörfern mit eigenen Bütteln.
 
Zur Zeit der späten Republik wurden Sklaven nach der Freilassung automatisch Clienten ihrer vormaligen Herren und nahmen dabei oft auch deren Namen an. Schon durch den Namen war der vormalige Sklave als "Frei" kenntlich. Im Zweifelsfalle bürgte ohnehin der patron für ihn.
Ich meine mich zu erinnern, dass es darüberhinaus auch Listen für die Getreideversorgung gab, in die sich alle freien römischen Bürger (!) eintragen lassen konnten; was im allgemeinen seinerzeit wohl auch von allen Bürgern getan wurde (egal ob sie der kostenlosen Getreidelieferung bedurften oder nicht) und insofern auch als "Bürgernachweis" galt.

Zum Waffenverbot: Das galt genaugenommen nur innerhalb des "pomeriums" also des heiligen, noch auf Romulus zurückgeführten umfriedeten Bereich des alten Roms; das späte Rom war bereits weit über das Pomerium hianusgewachsen. Im Prinzip waren Waffen jedoch weit verbreitet, schon aus den genannten Gründen; es gab keine Polizei und die "vigiles" waren eigentlich mehr als Feuerwehr tätig. Wer sich schützen wollte, tat dies eben mit "passiver" Bewaffnung oder trug kurze Stich- und Hiebwaffen bei sich (natürlich nicht offen, da wäre der Verstoß ja offenkundig). Die grossen Banden der späten Republik waren sowieso bewaffnet.

Grundsätzlich waren Sklaven im Leben im wesentlichen aufgrund ihrer Kleidung, Sprache, Aussehen zu erkennen, so wie man heute z.B. ausländische Touristen komischerweise immer sofort als solche erkennt.
Inwieweit sie dann noch zusätzlich als Sklaven gekennzeichnet waren, hing vom Besitzer ab oder auch davon, ob es sich um "Fugitivi" handelte, Ausreisser also. Die trugen dann besagte Halsreifen (wenn sie nicht ohnehin Fesselungen trugen bzw. unter Einschluß arbeiten mussten) mit so sinnigen Aufschriften wie "Tene me ne fugiam" - Halte mich damit ich nicht fliehe oder "Cum revocaveris mw domino ... accipis..." Wenn Du mich zu meinem herren ... bringst, erhälst du ...

Wer es dennoch schaffte zu entkommen, konnte sich den unvermeidlichen Banden anschliessen, die zu Zeiten der Republik in ganz Italien ihr Unwesen trieben oder ging einfach zu Romfeindlichen Völkern oder Stämmen (wo er dann höchstwahrscheinlich gleich wieder versklavt oder verkauft wurde...)

Zur Frage "...wenn er römischer Abstammung war...":

Römische Bürger konnten meines Wissens nicht versklavt werden. Waren sie durch Krieg oder Unglück im Ausland in die Sklaverei gefallen, so erhielten sie sofort nach der Befreiung ihre Freiheit zurück; sie blieben praktisch Bürger.
 
opa wuttke schrieb:
Zur Frage "...wenn er römischer Abstammung war...":

Römische Bürger konnten meines Wissens nicht versklavt werden. Waren sie durch Krieg oder Unglück im Ausland in die Sklaverei gefallen, so erhielten sie sofort nach der Befreiung ihre Freiheit zurück; sie blieben praktisch Bürger.

Ich meine allerdings, dass auch die Römer die Schuldsklaverei kannten, dh. dass jemand als Sklave arbeiten musste, wenn er seine Schulden nicht mehr zurückzahlen konnte.
Gehandelt wurden Schuldsklaven aber nicht.
 
Mit der Eintragung im Census wurden sie auch römische Bürger


Das ist so nicht korrekt, ein Freigelassener besaß zwar im Vergleich zu einem Sklaven Rechte, galt aber nicht als frei Geborener u. stand nur etwas über einem Sklaven. Das Bürgerrecht wurde aber in besonderen Fällen (als Auszeichnung, Anerkennung von Verdiensten für das röm. Reich etc.) verliehen, in der späteren Kaiserzeit wurde es auch verkauft.
 
Bekamen Freigelassene nicht ein 'eingeschränktes' Bürgerrecht. Und wurden dann nicht die Söhne von Freigelassenen 'volle' römische Bürger?
 
Freigelassene erhielten eingeschränkte Bürgerrechte, so hatten sie weiter Dienste für ihre Herren zu erbringen, durften keine politischen oder militärischen Ämter ausüben u. nicht in den Senatorenstand einheiraten. Ebenso hatten ihre ehemaligen Herren die Möglichkeit, ihnen eine Ehe überhaupt zu verbieten. Freigelassene waren demzufolge im Status der peregrini (frei Bürger fremder Staaten oder Städte) erst ab der zweiten Generation, spätestens aber der dritten Generation erfolgte eine volle Einbürgerung als römischer Bürger. Die Einschränkung spätestens in der dritten Generation dürfte ein Hinweis sein, dass eine gleichberechtige Einbürgerung in der 2. Generation durchaus nicht immer erfolgte, offenbar nicht automatisch u. per Gesetz geregelt war.
Erst unter Kaiser Hadrian erfolge eine Änderung dieser Gesetze.
 
Kleiner Hinweis am Rande: ad manus durften sie nicht heiraten. Es gibt diverse Senatoren u.ä. die eine freigelassene Frau im rechtlosen concubinatus in ihrem Haus hatten.
Man sprach diesen eheähnlichen Gemeinschaften einfach das honor matrimonii ab, also die Ehrenstellung, welche der Matrone eigentlich gebührte..

Mit Kaiser Hadrian änderte sich übrigens nicht das Gesetz, sondern das Erbrecht def.
Eine der vielen epistulae Hadriani garantiert nämlich nun "unehelichen" Kindern, in diesem Fall der Soldatenkinder, "auch ohne Testament das Recht zu erben". Woraus nur geschlußfolgert werden kann, dass die Kinder, auch unehelich, vormals per Testament erben konnten.
Es ist also durchaus eingeschränkt zu sehen, wenn hier das Eherecht der Freigelassenen beschnitten wird.
Berühmtestes Beispiel ist übrigens Vespasian mit "seiner" freigelassenen
Antonia Caenis.

Zudem muß man die Tendenz sehen, in die sich die Freilassung an sich entwickelte.
Hatte der Patron zu Beginn noch die Gewalt seine Freigelassenen zu töten wenn es das Gesetz verlangte, so ist in der Kaiserzeit ( frühe - anfang mittlere) zu sehen, wie viele Freigelassene ministeriale Ämter ausübten und ganz maßgeblich beteiligt waren am Ableben einiger ihrer eigenen Gönner.

Aber das führt uns alle gerade vom Thema der entflohenen Sklaven weg.
 
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Hallo Caligula

Viele Sklaven trugen ein, zumeist eisernes, Halsband, auf welchem stand, dasss man ein Sklave sei, und, falls man entlaufe, dem xxx zurückzubringen sei. Für die Sklaven alleine bestand wenig Aussicht, dieses "Halsband" alleine zu entfernen. Kopfgeldjäger für entlaufene Sklaven sind mir nicht bekannt, aber viele Sklaven gingen selber zu Sklavenhändlern und liessen sich nochmals verkaufen, mit der Hoffnung, einen besseren Herrn zu bekommen. Solche Methoden versuchte man zu unterbinden, indem man den Sklavenhändlern mit hohen Strafen androhte, wenn sie wissentlich entlaufene Sklaven verkaufte. Trotzdem scheinen dies viele Sklavenhändler getan zu haben.

Hier mal ein Text, wie von Obwalden skizziert, gefunden auf einem Halsanhänger:

Asellus servus Praeiecti officialis praefecti annon[e]s, foras muru exivi, tene me, quia fugi, reduc me ad Flora ad tosores.

 
Hier mal ein Text, wie von Obwalden skizziert, gefunden auf einem Halsanhänger:

Asellus servus Praeiecti officialis praefecti annon[e]s, foras muru exivi, tene me, quia fugi, reduc me ad Flora ad tosores.


Si revocaveris me domino Zonino, accipis solidum- Wenn du mich an meinen Herrn Zoninus auslieferst, bekommst du einen Solidus.
 
Hallo Obwalden und Penseo! :winke:​


Ich danke für Eure Hilfe! Hat mir für's erste schon weiter geholfen! :yes:​

Aber nun geht es weiter: ;)
Wenn der Sklave beim Census als frei eigetragen worden war, erhielt er dann irgendetwas (Papiere, einen Gegenstand...) um seine Freiheit auch wirklich beweisen zu können? So wie Arena-Sklaven, die - wenn ich nicht irre - dann doch ein Holzschwert erhielten.​

Ich war vor 3 Wochen in Bremen in der Ausstellung über Herculaneum und bin mir relativ sicher, dass dort ein Schmuckstück ausgestellt war, dass einen solchen Gegenstand darstellte. Verdammt, man sollte sich immer einen Ausstellungs-Katalog kaufen... :hmpf:​

Hatte der gemeine Römer eigentlich Papiere, die ihn als Bürger Roms auswiesen?​

Und zuletzt (ein wenig OT...): Wer hat eigentlich die innere Sicherheit in Rom aufrecht erhalten (Stichwort: "Polizei")? Auschließlich die Armee? Gab es da eine besondere Abteilung?​

Danke schonmal für eure Hilfe! :scheinheilig:​


Hallo Caligula! Viele Fragen zu hochinteressanten alltags- und kulturgeschichtlichen Fragen.

Jeder römische Bürger konnte sich bei Anfragen auf das Stadtarchiv seiner Heimatstadt berufen, wo seine Bürgerurkunde aufbewahrt wurde.


Zur inneren Sicherheit dürfte ein Artikel "Banditen, Piraten, Lokaldynasten- Roms wilder Osten" interessant für dich sein. Ích bin selbst zu faul, den Beitrag zu verlinken, aber im Unterforum Römisches Reich solltest du ihn noch finden.

In Rom stellte augustus eine eigene Polizeitruppe, die Cohortes urbanae oder vigiles auf, die in der Stadt patroullierten. Ein Polizeiwesen war dennoch in vielen Gebieten unbekannt, und Gutsbesitzer griffen zur Selbsthilfe, indem sie Kopfgeldjäger engagierten.

Besser sah es im Osten des Reiches aus. Es gab dort Irenarchen und Nyktostrategen, die mit der Bekämpfung des Bandenunwesens beauftragt waren. Sie durften Verdächtige festnehmen oder auch ein bisschen foltern, durften aber keine Todesurteile vollstrecken. Ihnen standen sogenannte Diogmitai zur Seite, die als Kopfgeldjäger Banditen aufspürten oder sie umbrachten.
 

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Hallo zusammen!

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- woran man einen Sklaven eigentlich erkannte, wenn er es schaffte zu entkommen? Klar, seine augenscheinliche Herkunft verriet ihn... Was wenn er aber z. B. römischer Abstammung war?

und

-ob es "Kopfgeldjäger" gab, die die Aufgabe hatten, entflohene Sklaven zu jagen.

Wäre nett, wenn ihr euch mal darüber auslassen würdet! :yes:

Danke schonmal im Voraus!


Mal Nachdenken, was mir auf die Schnelle so drauf einfällt:


  • Römische Bürger hatten drei oder mehr Namen.
  • Sklaven meist nur einen.
  • Während der Julisch-Claudischen Dynastie hatten Sklaven im Allgemeinen wenig zu lachen.
  • In der flavischen Dynastie waren Sklaven wertvolles Gut. Sie bekamen eine Ausbildung, Unterkunft etc.
  • Das ging soweit, dass sich so manche verarmte römische Bürger freiwillig versklaven liessen, um nicht zu verhungern.
  • Einen Sklaven "erkannte" man nicht. Dafür sorgten die Römer, um Revolten gar nicht erst aufkeimen zu lassen. Sklaven waren wie alle anderen gekleidet.
  • Nach der Freilassung nahm der ehemalige Sklave den Namen seines früheren Herren oft als Zweitnamen an.
  • Just, es gab Zeiten im alten Rom da hatte man nur als Sklave die Möglichkeit, Karriere zu machen (Arzt, Buchhalter, Lehrer etc)
Just, die Welt ist immer irgendwo verkehrt. :grübel:

Aber die Geschichten mit den Halsbändern ist für mich Neuland. Jetzt werd ich neugierig. Da les ich mich mal durch.

Gruss Federmesser
 
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