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| | #1 |
| Mitglied Registriert seit: 03.2012
Beiträge: 4
![]() | Intolleranz in römischer Rechtsprechung Salvete, Ich untersuche gerade in einer Facharbeit den Kodex Justinian. Nun habe ich mich gefragt, ob die Intolleranz gegenüber andersgläubigen erst seit dem Kodx usus wurde, oder dies schon vorher speziell in der römischen Rechtsprechung der Fall war. Dass es bereits üblich war, andersgläubige wie Christen zu verfolgen, hat jedoch für mich, bisher zumindest, keinen Bezug zur Rechtsprechung. Ich würde also gerne wissen, wie sehr die Rechtsprechung vorher auf paganen Idealen oder wie sehr auf religiösen Überzeugungen beruhte. Würde mich sehr über Antworten freuen. Valete |
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| | #2 |
| Moderator Registriert seit: 04.2005 Ort: En un lugar de la Mancha de cuyo nombre no quiero acordarme...
Beiträge: 29.708
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zunächst eine Bitte: Schreibe in deiner Facharbeit Toleranz/Intoleranz und die entsprechenden Ableitungen bitte nur mit einem <l>. Tolerare (ertragen, erdulden) hat nichts mit tollere (wegnehmen, stehlen) zu tun. Die Juristen des Forums werden mich möglicherweise für Folgendes steinigen: Recht ist, auch wenn es kodifiziert ist, immer ein Stück weit auch Auslegungssache. Dabei gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen: Die der Präzendenz (man schaut, wie in vorherigen Situationen juristisch reagiert wurde) und die des positiven Rechts (Rückgriff auf Kodifiziertes). Im Anfang waren die Römer in der Situation, dass sie mit den Christen nicht so recht unzugehen wussten, sie befanden sich also gewissermaßen im Spannungsfeld zwischen der eigentlich positivistischen Rechtsauffassung des römischen Rechts und der Präzedenz. Als ein Zeugnis davon wäre der Briefwechsel zwischen Plinius dem Jüngeren und Kaiser Trajan zu nennen, worin die beiden darüber nachdenken, wie man denn nun mit den Christen umzugehen habe, ohne einerseits zu hart vorzugehen, andererseits die "Staatsraison" zu gefährden. Hier spielt das Thema Kaiserkult mit hinein und dem christlichen Monotheismus, der es den Christen verbot den Kaiserkult mitzumachen, was wiederum vom römischen "Staat" als "staatsgefährdend" wahrgenommen werden musste.
__________________ :urlaub: |
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| | #3 |
| Mitglied Registriert seit: 02.2010
Beiträge: 286
![]() | wie glaubwürdig es genau ist, kann ich nicht sagen "Der Präfekt sagte zu Justinus: Höre, der du als gelehrt giltst und die wahre Wissenschaft zu haben vermeinst: Glaubst du, wenn du gegeißelt und enthauptet wirst, in den Himmel aufzusteigen? Justinus antwortete: Ich glaube, daß ich seiner Verheißungen teilhaftig werde, wenn ich dieses leide; denn ich weiß, daß allen, die so leben, das göttliche Gnadengeschenk bis zum Ende des Weltalls bleiben werde. Der Präfekt Rustikus sagte: Du nimmst also an, du werdest in den Himmels aufsteigen, um einen Lohn zu erlangen? Justinus antwortete: Das nehme ich nicht an, sondern ich weiß es und bin ganz davon überzeugt. Der Präfekt Rustikus sagte: Treten wir endlich an die hier vorliegende Sache heran, die drängt: Kommt und opfert einmütig den Göttern! Justinus antwortete: Keiner, der recht gesinnt ist, verläßt die Gottseligkeit, um zur Gottlosigkeit überzugehen. Der Präfekt Rustikus sagte: Wenn ihr nicht gehorcht, werdet ihr erbarmungslos gestraft werden. Justinus antwortete: Unser Wunsch ist, um unseres Herrn Jesu Christi willen gemartert und so selig zu werden; denn das wird uns Heil und Zuversicht sein vor dem schrecklichem Richterstuhle unseres Herrn und Heilandes, vor dem die ganze Welt erscheinen muß. Ebenso sagten auch die übrigen Märtyrer: Tu, was du willst; denn wir sind Christen und opfern nicht den Götzenbildern. Der Präfekt Rustikus sprach also das Urteil: Die, welche den Göttern nicht opfern und dem Befehle des Kaisers nicht gehorchen wollten, sollen gegeißelt und zur Enthauptung abgeführt werden, wie die Gesetze es vorschreiben." BKV |
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| | #4 |
| Mitglied Registriert seit: 01.2005 Ort: Berlino
Beiträge: 3.644
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Haben die Römer den irgend eine andere Religion auch verfolgt? So weit mir bekannt, haben die doch jeden Kult zugelassen, so lange seine Teilnehmer sich unterordneten. |
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| | #5 |
| Mitglied | Exakt, man musste sich ggf. aber auch dem Staatskult, den angestammten römischen Göttern unterordnen, und hier konnte es zu Reibungspunkten kommen. Ein gutes Beispiel hierfür wären die Libelli und die damit einhergehenden Christenverfolgungen, z.B. in Ägypten. |
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| | #6 |
| Mitglied Registriert seit: 07.2008 Ort: Österreich
Beiträge: 5.749
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Man sollte die vielgepriesene römische Toleranz nicht allzu sehr vergolden. Die Römer konnten auch anders, wenn sie eine Gefahr für die staatliche Ordnung sahen oder ihnen ein Kult sonstwie suspekt war. Ich verweise vor allem auf den Senatsbeschluss gegen die Bacchanalien von 186 v. Chr. Mit ihm einher ging eine Verfolgung des Kultes inklusive zahlreicher Todesurteile und Hinrichtungen. Aber auch der Isiskult wurde in der späten Republik mehrmals verboten - offensichtlich ohne nachhaltigen Erfolg. |
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| | #7 | |
| Mitglied Registriert seit: 09.2006 Ort: Hessen
Beiträge: 4.027
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
Domitian, der sich während des Bürgerkrieges und der Wirren nach Neros Tod in Rom aufhielt, während sein Vater und sein Bruder sich noch im Orient befanden, gelang es in der Verkleidung eines Isispriesters aus der Stadt zu fliehen. Kaiser Claudius ließ die Juden aus der Stadt Rom vertreiben und verbot den Kult der Druiden. Das Judentum blieb allerdings bis zur Zeit Konstantin eine "religio licita"
__________________ Man muss das Grundgesetz vor seinen Vätern schützen und die Verfassung vor ihren Schützern | |
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| | #8 | |
| Mitglied | Zitat:
Aus diesem Ansatz heraus gefährdete eine Nichtachtung der "verbündeten Götter" das Wohlergehen-, oder stellte gar die Existenz des eigenen Staates infrage! In der Konsequenz: Man konnte religiös machen was man wollte, solange man diesen "Bund" nicht gefährdete, etwa indem man die darin geforderte Ehrerbietung nicht entbot... Den Begriff eines Bundes kennt man also religiös nicht nur in der christlichen Vorstellung vom Alten Bund (Altes Testament) und dem Neuen Testament (Jesu Christi). ...In der Ableitung aus solchen, uns Heutigen nahezu unverständlichen Überlegungen, kann man auch die Gesetzgebung unter christlichen Kaisern betrachten. Der Unterschied war nur, dass ein paganer Gott als befriedigt galt, wenn man ihm Ehre gab und weiteren Göttern nach Belieben huldigte. Man könnte sich einen solchen Gott dann als „satt“ vorstellen. Ein monotheistischer Gottesglaube kann hier weniger „genügsam“ sein. Prinzipiell wurde mein Ansatz bereits von anderen Beiträgen angesprochen. | |
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