Mindestalter römischer Magistrate im Prinzipat

Agricola

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Ich hätte da ein paar Detailfragen zum Mindestalter römischer Magistrate im 1. Jhdt. n. Chr.

In der Republik hatten wir die Mindestalter:

Quaestor 28 (31)
Aedil 37
Praetor 40
Consul 43

Nun hat Augustus das Mindestalter der Quaestoren auf 25 Jahre gesenkt. Ich habe auch gelesen, daß Patrizier das Consulat schon mit 33 Jahren antreten konnten.

Meine Fragen beziehen sich auf den gesetzlichen Regelfall. Nicht persönliche gewährte Ausnahmen durch den Kaiser. Es sei denn es hätte dabei eine Regel gegeben.

1. Ist es richtig, daß Patrizier schon mit 33 Jahren Consul werden konnten? Galt das auch noch im Prinzipat. Und wenn ja, welche geringeren Mindestalter galten dann für die vorhergehenden Magistrate?

2. Patrizier mussten keine Aedile werden. Nutzten sie dieses Privileg oft aus im Prinzipat?

3. Haben Augustus oder seine Nachfolger im ersten Jhdt. auch die Mindestalter für Aedil, Praetor oder Consul abgesenkt?

Und noch eine Zusatzfrage:

3. Wurde die Gens Sentii Saturnii von Augustus oder später in den Patrizierstand erhoben?

Vielen Dank schon mal an Alle, die mir hier weiterhelfen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zu 1) und 3)
Für gewöhnlich werden die Mindestalter im Prinzipat folgendermaßen angegeben:
Quaestor 25
Volkstribun/Aedil 27
Praetor 30
Konsul 32

Ich weiß allerdings nicht, wie bzw. wie hinreichend belegt diese Angaben quellenmäßig eigentlich sind oder ob sie irgendwie zusammenrekonstruiert wurden.
Mit der Standeszugehörigkeit hatte das aber nichts zu tun.

Zu 2)
Niemand musste Aedil werden, weder Patrizier noch Plebejer. Auch als Sulla die Abfolge der Ämterlaufbahn erstmals verbindlich festlegte, schrieb er nur die Reihenfolge Quaestor - Praetor - Konsul vor. Das Volkstribunat und die Aedilität blieben optional. Faktisch hatte man in der späten Republik aber wohl kaum eine Chance, zum Praetor gewählt zu werden, wenn man nicht als Aedil prächtige Spiele gegeben oder sich als Volkstribun hervorgetan hatte.
Mir ist nicht bekannt, dass das im Prinzipat formal geändert worden wäre.

In der Kaiserzeit fiel die Notwendigkeit, sich beliebt zu machen, natürlich weg. Die Aedilität verlor aber viel an Bedeutung, da ihre Funktionen teilweise auf praefecti und sonstige neue Posten übergingen. Stattdessen mussten sie sich nun mit Aufgaben wie der Jagd nach verbotenen Büchern und der amtlichen Erfassung von Prostituierten herumschlagen. Das Amt wurde anscheinend extrem unbeliebt; bereits Augustus griff zur Notmaßnahme, gewesene Quaestoren und Volkstribunen per Los zur Übernahme der Aedilität zu zwingen.

Belegt ist die Aedilität auch nur bis ins frühe 3. Jhdt. Es sind auch eher wenig Aedilen der Kaiserzeit namentlich bekannt, u. a. Vespasian (der das Amt offenbar freiwillig anstrebte und beim ersten Versuch scheiterte).
 
Zu 1) und 3)
Für gewöhnlich werden die Mindestalter im Prinzipat folgendermaßen angegeben:
Quaestor 25
Volkstribun/Aedil 27
Praetor 30
Konsul 32

Danke für deine Antwort. Leider deckt sich das so gar nicht mit meinen eigenen Analysen. Du schreibst selbst, daß du dir nicht sicher bist, weil du dich auf Sekundärliteratur beziehen musstest. Kannst du noch sagen welche?

Ich habe mich etwas intensiver mit den Karrieren in der Zeit von Tiberius bis Nero befasst. Dabei bin ich zwar der Einfachheit halber mit Wikipedia eingestiegen, habe aber dringend darauf geachtet, daß die entscheidenden Spekulationen, etwa zum Geburtsdatum, das fast nie bekannt ist sondern errechnet wird, durch Verweise auf Sekundärliteratur gestützt sind. Dabei kam ich zu folgenden Erkenntnissen:

1. Das Alter eines Consuls unabhängig von ordinarius oder suffectus lag meist über 40, wenn auch nicht zwingend bei 43+.

2. Die wenigen verbliebenen Patrizier durften in der Tat meist 10 Jahre früher kandidieren. Auch Familie und Freunde des Kaisers wurden beliebig vorgezogen.

3. Das Aedilat wird selten genannt.

Für mich stellt sich der senatorische Cursus Honorum als Mischung republikanischer Ämter (1 Jahr) und kaiserlicher Ämter (im Mittel 3 Jahre) dar.

- Vigintivir
- Tribunus Laticlavius (early)
- Quaestor
- Tribunus Laticlavius (late)
- Aedilis / Tribunus plebis (nicht notwendigerweise)
- Legatus Legionis (early)
- Praetor
- Legatus legionis (late), Legatus Augusti pro praetore (1-2 Legionen, selten mehr), Propraetor
- Consul
- Legatus Augusti pro Praetore (3-4 legionen), Prokonsul Africae oder Asiae, Praefectus urbi, weiteres Consulat

Dazwischen konnten noch einige Curaturen eingeschoben werden und sehr selten auch eine eigentlich ritterliche hohe Präfektur. Die Karrieren waren insgesamt nicht stark reglementiert, folgten aber einem Schema. Und dabei waren die höheren Chargen ab Consul bis auf Ausnahmen über 40 Jahre alt, so weit ich das erkennen kann.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich das feststellen konnte, sind nur die Mindestalter von 25 für die Quaestur und 30 für die Praetur ab Augustus einigermaßen belegt, nämlich in Cassius Dio 52,20. Beim Volkstribunat, der Aedilität und dem Konsulat scheint es, wie ich bereits befürchtet hatte, tatsächlich so zu sein, dass diese Altersgrenzen aus einigen genauer bekannten Lebensläufen erschlossen worden sind, also von Personen, bei denen sowohl das Geburtsdatum als auch das Alter einzelner Ämterausübungen exakt bekannt sind. Leider gibt es nur eine Handvoll derartiger Fälle von nicht zur kaiserlichen Familie gehörenden Personen (bei denen also nicht zu befürchten ist, dass sie besonders privilegiert wurden). Eine große Masse für derart weitreichende statistische Schlüsse ist das also nicht gerade. Ansonsten werden die vermuteten Geburtsjahre (wie sie z. B. auf Wikipedia angeführt sind) in der Regel von den Ämtern, bei denen die Jahreszahl der Ausübung bekannt ist, rückgerechnet, können somit natürlich nicht herangezogen werden, um Mindestalter zu bestimmen.

Im Übrigen muss ich mich korrigieren: Es wird tatsächlich angenommen, dass unter Augustus das Volkstribunat bzw. die Aedilität obligatorisch wurden. Aber: Das stützt sich offenbar nur auf Cassius Dio 52,20, wo eine Art kaiserzeitliche Ideallaufbahn geschildert wird. Ich persönlich halte es für recht gewagt, aus dieser Stelle als Faktum ableiten zu wollen, dass es eine formale rechtliche Verpflichtung gab. Dass Patrizier von dieser Verpflichtung ausgenommen werden konnten, wird offenbar nur daraus geschlossen, dass bei Patriziern, deren Lebensläufe (z. B. aus Grabinschriften) genauer bekannt sind, anscheinend nie oder fast nie die Aedilität als Karriereschritt auftaucht, sondern die Praetur auf die Quaestur folgt. (Mir persönlich ist das alles viel zu vage und unsicher: Das Fehlen der Aedilität könnte man auch damit erklären, dass sie eben doch - wie in der Republik - nur fakultativ blieb.)

Alles in allem bin ich zum Schluss gekommen, dass nicht halb so viel gesichert ist wie es in der heutigen Sekundärliteratur vorgespiegelt wird.
 
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