AsteriX schrieb:
Hey Jungs ich wollte mal von euch wissen wie man sich genau die Römische Hierarchie vorzustellen hat:
zB.:
1. Imperator
2. Konsul
Ich habe das noch nicht so die Ahnung, deswegen brache ich ja auch die Antworten von Geschichtsspezies wie ihr. Könntet ihr vielleicht eure Antworten in einer Tabelle schreiben so wie ich es in meinem Beispiel beschrieben habe ?? Ich freue mich schon auf die Antworten
Gruß AsteriX
1. Imperator: War in der R.R. zunächst die Bezeichnung für die Inhaber eines Imperiums, einer besonderen Amtsgewalt; später, ab etwa dem späten 3. Jahrhundert v. Chr. ein Ehrentitel, der einem siegreichen Feldherrn von seinem Heer oder vom Senat verliehen wurde. Cäsar und Augustus führen diesen Titel mit Zustimmung des Senates. Ab dem ersten nachchristlichen Jahrhundert wurde die Bezeichnung "Imperator" fester Bestandteil der Kaisertitulatur.
2. Konsul: Der Titel der beiden obersten Beamten, die von der Volksversammlung auf jeweils ein Jahr gewählt bzw. in der Kaiserzeit von den Kaisern ernannt wurden. Der Überlieferung zufolge soll das Konsulat 510 v. Chr., geschaffen worden sein; seit 300 v. Chr. war es eine feste Einrichtung. Das Mindestalter eines Konsuls betrug 43 Jahre. Die Konsuln riefen Senats- und Volksversammlungen ein, die sie auch leiteten. Zeichen ihrer Würde war eine prächtige purpurumsäumte Toga und ein imposanter Stuhl aus Elfenbein. Sie führten die Verhandlungen über Friedensverträge und Bündnisse, hatten das Oberkommando über das Heer und waren nach ihrer Amtszeit berechtigt, als Prokonsuln eine römische Provinz zu leiten. Im römischen Kalender wurden Jahre nach Konsuln benannt. In der frühen Republik schlugen die Konsuln ihre Nachfolger vor, die dann jährlich von den Komitien, der römischen Volksversammlung, gewählt wurden. In der späteren Republik rekrutierten sich die Kandidaten für das Konsulat in der Regel aus den Inhabern wichtiger Ämter, wie dem des Quästors. Lange Zeit konnten Konsuln nur aus einem Patriziergeschlecht gewählt werden, nicht jedoch aus dem gemeinen Volk, der plebs. Schließlich ernannte man jedoch zwei Volkstribunen, deren Hauptaufgabe in der Vertretung der plebejischen Interessen bestand. Dies führte zur Öffnung des Konsulats für Plebejer, und 367 v. Chr. wurde verfügt, dass einer der Konsuln aus den Reihen der Volkstribunen stammen müsse.
Die Einrichtung neuer Magistrate, wie das Amt des Zensors nach 443 v. Chr., der Ädilen und des Prätors nach 367 v. Chr., schränkte die Gewalt der Konsuln ein. Dennoch war die Macht , die beide auf sich vereinigten, enorm. In Kriegszeiten wurde die Armee zwischen den Konsuln aufgeteilt, und das militärische Kommando wechselte täglich. Als sich das römische Staatsgebiet immer weiter ausdehnte, wurden jedem Konsul Teilgebiete oder Provinzen zugewiesen, woraus sich der Brauch entwickelte, ehemalige Konsuln als Prokonsuln zu Provinzstatthaltern zu machen.
In der römischen Kaiserzeit wurden die Konsuln vom Kaiser ernannt. Das Konsulat blieb weiterhin das höchste Amt, das ein Zivilbürger innehaben konnte, auch wenn die Befugnisse des Konsuls immer geringer wurden und schließlich nur noch formalen Charakter hatten.