Römische Ämter zur Zeit der Republik

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Hej,

erst mal möchte ich meine Begeisterung für diese Seite zum ausdruck bringen. Ich bin durch Zufall darauf gestoßen und nicht wieder davon los gekommen: Spannende Themen und hoch interessante Diskussionen…

Meine Frage:
Wo finde ich detailierte Informationen zum Thema römische Ämter zur Zeit der Republik, betreffend Voraussetzungen, Dauer, Aufgabe, Machtbefugnisse und was genau es mit dem kleinen und großen Imperium sowie mit der Auctoritas auf sich hat.

Im Internet finde ich gar nichts darüber und diverse Bücher schaffen es immer nur bis zu einer sehr oberflächlichen Grenze darüber Aufklärung zu bieten.

Komischer Weise geht mir das in vielen Bereichen über das römische Staatswesen und die römische Kultur so. Es gibt tausende von Büchern, aber in keinem steht etwas Umfassendes. Anscheinend lese ich die falschen Bücher, also was sind die richtigen?
 
Offensichtlich die falschen Bücher. Ich empfehle Bücher von Jochen Bleicken dazu (etwa Verfassungs - und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches in zwei Bänden).
Dahlheim, Antike 2 Rom bietet da auch schon etwas Hilfe.

Zum Cursus Honorum (der Ämterlaufbahn) bieten eigentlich fast alle Bücher einen guten Überblick. Da gibts teilweise auch schön illustrierte wie Barry Cunliffes "Rom und sein Weltreich".
Im Netz kann ich folgendes empfehlen: http://www.lateinforum.de/realien/cursus.htm
http://imperiumromanum.com/staat/magistrat/magistrat_11.htm

Bücher von Grant, Mommsen und Heuss sind zwar etwas veraltet, aber geben dir einen Grundlegenden Überblick.
Ansonsten helfen Studienbücher zur Geschichte, wie im Metzler Verlag "Geschichte der Antike" und die CD Rom Lexikon der Antike.

Derzeit gibt es bei Weltbild ein Büchlein eines gewissen Nack Wägner, ich kann dir nichs zur Qualität sagen, aber es gibt diverse Kapitel zum Staatswesen und der Verwaltung. Schau einfach mal rein.

Viel Spaß beim einlesen.
 
Circa 300 Jahre "funktionierte" dei Republik Rom.
Ein par Fragen dazu:

a) Wer war "Herrscher" (Kaiser?) in dieser Zeit um 300 bis Julius
Caesar?
b) Es gab ZEHN Volkstribunen und jeder hatte das Recht die anderen NEUN
zu blockieren, also den Staat lahmzulegen. Und dennoch: Man redete
miteinander.. das klappte immer?
c) Waren es die "Censoren", die moderierten? Sie führten den Konsnes,
Absprachen
herbei, sie ordneten, bewerteten, wer in Rom wohin gehörte (Schicht).
d) Magistratur > das hiess nicht Beamte (Diener) des Staates sondern
Staatsträger. Sie wurden auch vom Volke gewählt (für ein Jahr) und
übten die Statsgewalt aus..
e) Wie wardie "Staatsstruktur" Roms?
Es gab schliesslich Konsule, Senatoren, Magistrat, Volkstribunen... und
schliesslich Kaider. Wie war das Verhältnis dieser
Staatsmänner/Instituionen zueinander und hierarchisch geregelt?
f) Waren die Beamten von Rom DIE Mittler des Volkes zu den Göttern?
Das ist nicht verwunderlich, da ja die Herscher in der Antike
Gottgleich waren...
g) Wer durfte an den VOLKSVERSAMMLUNGEN teilnehmen? Nur 4 Leute? WER
bestimmte sie?
WER beruft das Volk zu einer V-versammlung ein? Musten dafür die
Götter befragt werden? (i.d.Z.: Populus / Plees)
 
DAS wichtigste AMT war ja wohl das des Kaisers :)

Augustus hatte ja einee "neue" Konzeption des Kaisertums.
Als "richtige" (?) Antwort auf die Krise vorher??

Der Kaiser agierte (i.S.v. regierte und gestaltete etc) nicht,
er re-agierte. Eigentlich wie unsere Politiker heute auch :)
Roms Kaiser hatte keine Konzeption, Strategie, System mit und durch welches er regierte.

Er war "oberster Gerichtsherr, Verwalter, Organisator von Instanzen, Behörden u.dergl.--- er stand an der Spitze der "Pyramide" und er "handelte" durch Rechtssprechung, durch Urteile, die von ihm abgefordert wurden. Er war für alles verantwortlich unf´d zuständig, wenn der Weg durch die Instanzen keine Lösung des Problems vorher schon herbeiführen konnten. Instanzen heist nicht Ministerien. Denn die gab es nicht (mit Ausnahme des Resorts Finanzen villeicht).

Er re-agierte durch URTEILE. Dahinter stand die Idee Gerechtigkeit herbeizuführen.
Er sorgt für das Funktionieren des Staates. Er war also "Funktionär" und weniger der "elder statesman", der grosse Iden in die Wirklichkeit umsetzen wollte.Er war Staatslenker und nicht Staatsdenker!
Die Organisation und Verwaltung des Staates musste gewährleistet sein durch ihn und seine Urteile... er war Controller und Verwalter und Organisator.. aber wohl nicht das, was wir h e u t e STAATSMANN nennen.

Gut, in der Art des RE-agierens durch die entspr. Urteile und Maßnahmen kann man sicher auch gewissermaßen regieren. Und doch bleibt das Kaisertum in Rom -in seiner Verbndung mit der REPUBLIK (nicht Demokratie)- ein REagierendes.

Ist der röm. Kaiser nicht eher eine INSTITUTION als eine Person?

Das Volk zu HÖREN (anzuhören) ist ein wichtiger Bestandteil der kaiserlichen Aufgaben. Laut Hadrian sogar das entscheidende Merkmal eines Kaisers (??)
Er muss Fragen des Volkse beantworten, auf die Nöte und Bitten des Volkes eingehen. Dies war ein Prinzip des Herrschers in der ANTIKE allgemein.
Er galt ja als der Retter, Erlöser und "Gott". Das Christentum war eben auch ein ANTIKES Konstrukt, nicht wahr.

Was denkt Ihr zu diesen Definitionen zum Kaisertum Roms?

Gruss
Multi

P.S.
Wäre dennoch nett, wenn Ihr mir Hobbyhistoriker Antwort auf obige Fragen geben könntet, so weit es Eure Zeit / Wissen zulässt.
Danke!
 
Ich denke, da hast du eine ganze Menge falsch verstanden, mißinterpretiert und verallgemeinert.
Ich empfehle dir die Lektüre "Jochen Bleicken: Verfassungs- und Sozialgeschichte des Römischen Kaiserreiches" Band 1 und 2
Nebenbei: Augusuts bezeichnete und aggierte nicht als Kaiser sondern etabliert das Principat und handelte danach. Nicht nur reagierte er nicht nur, sondern schuf ein zum großen Teil neues System oder reformierte bestehendes. Gleiches gilt für viele folgende Kaiser.
Der Erlösermythos ist nicht mit dem Gottkaiserkult gleich zu setzen.
Und deine vorher gestellten Fragen wurden im vorher von dir erstellten Thema http://www.geschichtsforum.de/showthread.php?p=100164#post100164 beantwortet.
 
Alternativ dazu sei auch die umfassende Augustusbiographie von Jochen Bleicken genannt - sehr empfehlenswert.
 
Zur Funktionsweise des Prinzipats sehr empfehlenswert: Aloys Winterling, Caligula. Top Buch!
 
Und dieser Thread trägt den Namen "Römische Ämter zur Zeit der Republik", das Principat unter Augustus können wir da m.E. nicht mehr zu zählen, da er zwar vorgab die Republik widerzuerrichten, doch wir haben es hier faktisch mit einem Alleinherrscher zu tun.

Eine interessante Sache zu den Imperien, die man an anderer Stelle vielleicht ausführlicher betrachten könnte:
Eigentlich war ein Magistrat nur ein Jahr lang im Amt, war also nur ein Jahr lang Träger eines bestimmten Imperiums, das ihm die jeweiligen Kompetenzen "übertrug".
Es war aber auch möglich, wie man in der Geschichte der römischen Republik sehen kann, diese Imperien zu verlängern. Dies wurde zum Beispiel dann nötig, wenn der Imperiumsträger (zum Beispiel ein Konsul) gerade in einem Krieg der Feldherr war und es besser wäre ihn bis zur Beendigung dieses Krieges dort zu lassen. Verlängerte (prorogierte) man ihm nun dieses Imperium, so nannte man ihn Prokonsul. Die Stellung eines solchen Promagistrates und die Kompetenzen, die ihm das verlängerte Imperium (außerordentliches Imperium) verlieh, müssen sehr differenziert betrachtet werden und das sollte hier nicht geschehen.
Es ist noch zu sagen, dass die Prorogation sehr häufig angewendet wurde, obwohl die Römer seit einer bestimmten Zeit großen Wert auf das Kontinuitätsverbot legten.

Du kannst darüber ausführliche Darstellung finden in: Kloft, Hans: Prorogation und außerordentliche Imperien:326-81 v. Chr. Untersuchungen zur Verfassung der römischen Republik.
 
Auch gute und kompetente Bücher sind jene von Karl Christ.

@ Multivista;: Du überschätzt die Funktion des Kaisers gehörig. Du stellst ihn als Alleinherrscher dar, was er ja tatsächlich war, der allerdings so gut wie jede Entscheidung selbst trifft: das ist schlichtweg falsch.
Tatsächlich wurde der Staat von einem Heer von Beamten geleitet, der Kaiser(Princeps) selbst reformierte auch eher selten den Staatsapparat. Beipiele dafür wären natürlich Augustus oder auch Diokletian, Konstantin- gleichwohl die letzten beiden nicht mehr in die Zeit des Prinzipats fallen.
 
Karl Christ ist wirklich zu Empfehlen, da pflichte ich bei.

Ich wollte auf einen Fehler meinerseits aufmerksam machen oder besser gesagt, auf einen wahrscheinlichen Fehler.

Ich habe das prorogierte Imperium mit dem außerordentlichen Imperium gleichgesetzt, wobei ich jetzt bei Baltrusch nach seiner Darstellungsweise in "Caesar und Pompeius" rausgefiltert habe, dass ein prorogiertes Imperium halt ein verlängertes Imperium ist (Promagistratur) und dass ein außerordentliches Imperium ein Imperium ohne richtige Magistratur ist. So zum Beispiel bei Pompeius, der den cursus honorum nicht durchlaufen hat, der ein Heer ohne eigentliches Imperium ausgehoben hat und der auch Feldherr ohne eigentliche Magistratur war (hatte also ein außerordentliches Imperium).
Da Baltrusch aber nicht beides explizit trennt, könnte ich mir auch vorstellen, dass das Pompeius Beispiel und dass das prorogierte Imerium zu den außerordentlichen Imperien zählen.

Hierzu werde ich aber heute Abend Thread aufmachen. Ich wollte nur einmal darauf hinweisen.
 
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