Römisches Bürgerrecht

ich91

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum,

ich benötige leider eure Hilfe. Ich schreibe eine Hausarbeit über den Bundesgenossenkrieg in Rom. Beginnend beschreibe ich die sogenannten civitas, also das römische Bürgerrecht.
und genau damit habe ich im Moment Probleme. Kann mir jemand kurz und knapp sagen, was da bearbeitet werden muss? :red:
Also sind das nur das angeborene Bürgerrecht und die civitas sine suffragio coloniae Latinae?

Ich wäre euch echt dankbar! WIe gesagt, ich möchte nicht, dass man mir die Arbeit übernimmt, aber nur kurz und knapp paar Eckdaten :rotwerd::S
Lg ich91
 
Ich würde sagen, du gehst morgen mal in die Bibliothek deines Hist. Seminars und greifst dir mal den Kleinen Pauly (KlP) oder den Neuen Pauly (DNP) heraus und liest dort nach. Wenn du im VPN-Netzwerk deiner Uni bist, kannst du ggf. sogar heute online auf die jeweiligen Publikationen zurückgreifen. Dies wären aber erste Anlaufstellen für dich.
 
Soweit bin ich auch schon gekommen. Den Artikel vom Neuen Pauly habe ich mir schon durchgelesen.

"Kennzeichen ist die Zugehörigkeit zu einer röm. Tribus und - zumindest urspr. - der Name röm. Typs. Das Bürgerrecht wird erworben durch Geburt von (freien) Eltern, die conubium besitzen, durch Freilassung durch einen röm. Bürger oder durch Verleihung, einzeln oder im Verband der Heimatgemeinde. Es endet durch Tod, durch Verurteilung zu bestimmten Strafen (capitis deminutio media) oder durch Auswanderung und Annahme eines anderen Bürgerrechts (c. d. minima, Gai. inst. 1,162). Es behandelt die eigentlich polit. Rechte und Pflichten wie Wahl und Wählbarkeit, Dienst in den Bürgertruppen, Provokation an Volk oder Kaiser, die Freiheit von bestimmten Steuern und munera (Link), den Gebrauch des ius civile und der Toga. [...]"

Nur kam es mir so vor, dass ich im Buch von A.N. Sherwin White The roman citizenship. was komplett anderes lese, deswegen war die Frage nach Eckdaten
 
[Der] DNP scheint hier eine Zeitstellung des röm. Bürgerrechts zu skizzieren, die für das Prinzipat gilt, sprich, für die Zeit des Bundesgenossenkriegs so wohl noch keine Gültigkeit beanspruchen kann.
 
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