Schuldknechtschaft Zwölftafeln

trazz

Neues Mitglied
hallo,
ich studiere Geschichte im ersten Semester und bin dabei meine erste Hausarbeit zu schreiben. Es soll darum gehen, warum Quintilian, Tertullian und Gellius die 3te Tafel so interpretiert haben, dass wenn der Schuldner dem Gläubigern ihr Geld nicht erstattet, der Schuldner in Stücke geschnitten wird. Es war ja eigentlich so, dass der Schuldner ins Ausland verkauft wurde und der Erlös, ein Kupferstück, in teile geschnitten wurde und jeder sein Anteil bekam.
Will das halt in meiner Hausarbeit bearbeiten und wieso sie das so interpretiert haben, weil die 12 Tafeln eigentlich zur Wahrung innerer Ruhe dienen sollten und nicht zur öffentlichen Zerstückelung diente.

Mein Prof. rät mir zu Aufsätzen doch leider finde ich keine. Auch Literatur finde ich nicht wirklich was brauchbares. Habt ihr vielleicht paar Tipps für mich? Ist meine erste Hausarbeit und irgendwie weiß ich nicht wie ich weiter kommen soll.
Danke für eure Hilfe
Mit freundliches Grüßen
 
ja. Die Quellen habe ich auch alle gefunden. Nur Aufsätze find ich irgendwie nicht, und die passende Literatur auch nicht.
 
Wieso findest du die Aufsätze nicht? Sind sie nicht am angegebenen Ort oder weißt du nicht, wo du sie finden solltest?
 
Also wenn ihr im Proseminar schon bibliographiert habt, dann musst Du doch erfahren haben wie die für die alte Geschichte einschlägigen Bibliographien heißen. Diese sind auch über Dein Uni-System digital zugreifbar. Logge Dich dort ein, wähle die entsprechenden Bibliographien an und gib Deine Suchbegriffe ein, dann findest Du sicherlich sehr viel Literatur, mehr als Du Dir jetzt wohl vorstellen kannst.

Bei einer Hausarbeit - gerade in der Grundstufe des Studiums - geht es dem Dozenten nicht um den Roman den Du ihm schreiben möchtest, sondern allein darum, ob Du in der Lage bist wissenschaftlich zu arbeiten, also Quellenrecherche, Quellenkritik, Quelleninterpretation, Sekundärliteratursuche, insbesondere auch mit den im Proseminar erlernten Techniken des Bibliographierens, und dann auch die Auswertung bzw. der Umgang mit denselben im Prinzip wie oben mit den Quellen.

Will heißen: In so einer HA geht es eigentlich nicht um den Inhalt, sondern um Technik um die Fähigkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens und daran hakt es wohl noch, wenn Du jetzt auf so große Schwierigkeiten stößt Literatur zu Deinem Thema zu suchen.

Sinn und Zweck ist es ja Dich zu befähigen über jedes Thema eigenständig Literatur zu suchen und damit sinnvoll umzugehen.
In den Einführungswerken zu Deinem Fach gibt es in der Regel auch gute Hinweise zu Bibliographie-Datenbanken. Der OPAC kann hier helfen und das Datenbank-System, wenn man dort auf Archäologie/Altertumswissenschaften, Klassische Philologie oder Geschichte geht. Dann werden zahlreiche Datenbanken aufgelistet und die populärsten stehen oben.

Du machst das schon :winke:

An welcher Uni bist Du?
 
In dem Zusammenhang eine Frage:

Warum haben die Römer die Schuldknechtschaft später abgeschafft? Sagen die Quellen etwas über die Gründe?

Das römische Recht war in Sachen Schadenersatz eigentlich sehr konkret und modern. Den Schaden musste man ersetzen! Bei kriminellem Vorgehen sogar in doppelter Höhe. Dabei liegt es doch nahe, daß man sich den Schaden bei einem ansonsten Mittellosen oder Verbrecher durch den Verkaufserlös der Person holt. Man könnte sogar sagen, daß das republikanische, prätorische Recht zu sehr auf Geldstrafen fixiert war und erst durch die flexiblere Rechtsprechung des Praefectus Urbi erweitert wurde (Prügelstrafen, etc..). Aber im Prinzipat gab es den Verkauf in die Sklaverei schon lange nicht mehr.

PS: Galt dieses Gesetz, daß man wegen Schulden nicht mehr in die Sklaverei verkauft werden konnte, auch für Peregrine, oder Freigelassene?
 
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Warum haben die Römer die Schuldknechtschaft später abgeschafft? Sagen die Quellen etwas über die Gründe?
Abgeschafft wurde die Schuldknechtschaft 326 v. Chr. mit der Lex Poetelia Papiria.
Über die Hintergründe berichtet Livius (8,28): Ein gewisser Lucius Papirius hatte einen jungen Mann namens Gaius Publilius zum Schuldknecht und wollte ihn missbrauchen. Weil sein Opfer nicht willig war, misshandelte er ihn. Publilius floh auf die Straße und klagte sein Leid. Das Volk war über die Misshandlung empört und machte einen Auflauf vor dem Senat. Daraufhin brachten die beiden Konsuln Gaius Poetelius Libo Visolus und Lucius Papirius Cursor das Gesetz ein, mit dem die Schuldknechtschaft abgeschafft wurde.
Inwieweit diese Hintergrundgeschichte historisch ist, lasse ich einmal dahingestellt. Das Motiv dürfte aber letztlich gewesen sein, dass die Schuldknechtschaft unvereinbar mit der Würde eines freien römischen Bürgers sei.
 
Abgeschafft wurde die Schuldknechtschaft als legaler Kontrakt, was wohl nicht ausschloss, dass man durch Gerichtsurteil in die Schuldknechtschaft geraten konnte.

Zu den Gründen wird hier spekuliert, unter Bezug auf Cicero:
Nexum - Wikipedia, the free encyclopedia
Debt bondage - Wikipedia, the free encyclopedia

Vielleicht ist auch ein Vergleich zum griechischen Recht interessant, dass einen weitergehenden Schutz für die katakeimenos vorsah, und vermutlich auch Regelungen für deren Auflösung bzw. Auslösung vorsah, und auch eine Art Zwischenstatus zwischen Sklave und freiem Bürger.

Man könnte das im Römischen Recht wie oben vor dem Hintergrund von sozialen Konflikten, sozusagen situativ sehen, oder eben als "Rechtsfortschritt", weil Auswüchse durch die umfassende (auch sexuelle) "Benutzung" des Schuldsklaven begrenzt werden mussten, wie an der illustrierenden Geschichte zur ihrer Abschaffung als legalem Kontrakt deutlich wird.
 
Abgeschafft wurde die Schuldknechtschaft als legaler Kontrakt, was wohl nicht ausschloss, dass man durch Gerichtsurteil in die Schuldknechtschaft geraten konnte.

Danke an Ravenik und Silesia für die aufschlußreichen Antworten.

Im Prinzipat gab es eine Schuldknechtschaft im Zivilprozess meines Wissens nicht mehr. Im Strafprozess gab es den servus poenae. Etwa wenn ein Bürger ad metallam verurteilt wurde. Ein verzögertes Todesurteil oder lebenslänglich, da der Betroffene nicht freigelassen oder verkauft werden durfte bis zu seinem Tode.

Dann gab es wohl die Praxis von Peregrinen, sich selbst in die Sklaverei zu verkaufen. Allerdings mit einer Freilassungsklausel. Die Kaiser haben Gesetze dagegen erlassen, weil diese Peregrine so für ihre Kinder das römische Bürgerrecht erschleichen wollten. Für römische Bürger allerdings nur schwerlich anwendbar.
 
Im Prinzipat gab es eine Schuldknechtschaft im Zivilprozess meines Wissens nicht mehr. Im Strafprozess gab es den servus poenae. Etwa wenn ein Bürger ad metallam verurteilt wurde. Ein verzögertes Todesurteil oder lebenslänglich, da der Betroffene nicht freigelassen oder verkauft werden durfte bis zu seinem Tode.

Dann gab es wohl die Praxis von Peregrinen, sich selbst in die Sklaverei zu verkaufen. Allerdings mit einer Freilassungsklausel. Die Kaiser haben Gesetze dagegen erlassen, weil diese Peregrine so für ihre Kinder das römische Bürgerrecht erschleichen wollten. Für römische Bürger allerdings nur schwerlich anwendbar.

Die Freilassungsklauseln bzw. die Möglichkeit der Beendigung wäre dann ähnlich dem griechischen Recht.

Zum Ende der Praxis im Römischen Recht habe ich nichts gefunden, außer der Nichterwähnung solcher Fälle. Hast Du dazu vielleicht einen Hinweis?
 
Gegen Freilassungsklauseln in Kaufverträgen oder Testamenten wurde auch Nichts unternommen. Im Gegenteil, Sklaven konnten seit Antoninus ein Recht auf Freilassung sogar vor dem praefectus urbi einklagen. Obwohl sie eigentlich rechtsunfähig waren.

In dem Zusammenhang habe ich gerade auch den Begriff servus poenae (s.o) gelesen. Wenn ein Sklave den Prozess verlor und sein Herr ihn nicht wiederhaben wollte, gings lebenslänglich ab ins Bergwerk.

Nur diese krumme Tour mit dem Selbstverkauf in Verbindung mit Freilassungsklausel wurde abgestellt. Habe ich auch nur in einer Sekundärliteratur gelesen. Ist leider schon länger her und ich habe keine Notiz dazu gemacht.
 
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Zum Ende der Praxis im Römischen Recht habe ich nichts gefunden, außer der Nichterwähnung solcher Fälle. Hast Du dazu vielleicht einen Hinweis?

Es mag auch sein, daß der Grund für diesen Betrug zunehmend entfiel. Unter Vespasian bekam ganz Spanien das latinische Recht und unter Severus ganz Africa. Auch andere Provinzen waren schon lange römisch. Die Griechen des Ostens waren ohnehin der Meinung, ihr griechisches Stadtrecht wäre besser. Als Caracalla das Bürgerrecht reichsweit gewährte, hat das wohl weit weniger Menschen beglückt, als man gemeinhin denkt.
 
Das mit der Stückelung der Kupferbarren steht bei Flach, Dieter, Das Zwölftafelgesetz = Leges XII tabularum. Darmstadt 2004. Eine Assistentin von ihm hat auch darüber geschrieben, komme aber gerade nicht auf den Namen.
 
Das ist zwar total off topic, aber vielleicht weiß ja einer der juristisch versierten Forianer Auskunft. In welcher Rechtstradition steht eigentlich die Indentur, die in der britischen, bzw. nordamerikanischen Geschichte eine Rolle spielte. Geht das auf römische Vorbilder zurück oder auf mittelalterliche englische Rechtstraditionen? Noch im 17. und 18. Jahrhundert gab es mehr Indentured Servants als (westafrikanische)Sklaven, von denen die ersten in der ersten Dekade des 17. Jhds in Jamestown/ Virginia nordamerikanischen Boden betraten. Während der Jakobitenkriege wurden auch Iren und Schotten als Sträflinge in die Karibik verschifft, lange bevor Australien sich zum Sibirien des Empires entwickelte.

Die Bedingungen der Indentur waren sehr unterschiedlich. Im günstigsten Fall glich sie einer Lehrzeit von üblicherweise 3-7 Jahren, im schlimmsten war es eine Form von Unfreiheit, die sich kaum von Sklaverei unterschied.
 
Ich kenne mich mit der Indentur auch nicht aus. Deutet ihr spätes Auftreten aber nicht eher auf eine jüngere Entwicklung hin, als auf eine direkte Beziehung zu römischen oder germanisch-britischen Rechtsvorstellungen?
 
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