Der Johanniterorden und Elisabeth von Thüringen (1207 bis 1231)
Zwischen dem Johanniterorden mit seiner Kommende Wiesenfeld und dem Wirken der berühmten Landgräfin Elisabeth, der späteren Hl. Elisabeth, ergaben sich nicht nur räumlich engere Bindungen. Ihnen aber war aber kein Erfolg beschieden.
Als Tochter des ungarischen Königs Andreas II. (1176 - 1235) und Gertrud von Andechs -Meran (ermordet 1213) war Elisabeth 1207 auf der Burg Sárospatok (Nordungarn) geboren. Aus politischen Gründen wurde sie schon sehr früh mit dem späteren Landgrafen Ludwig IV. von Thüringen (1200 - 1227), einem der mächtigsten Fürsten des deutschen Reichs, verlobt. Mit vier Jahren kam sie daher schon auf die Wartburg und mit 14 Jahren wurde ihre Trauung vollzogen. Ihrer glücklichen Ehe entstammten
Hermann II. (1222 - 1241), der spätere hessische Landgraf, Sophie (1224 -1284), die spätere Herzogin von Brabant und Stammmutter der hessischen Landgrafen und Gertrud (1227 - 1297), die spätere Äbtissin von Altenberg. In Eisenach gewann sie der Franziskaner Rüdiger für das franziskanische Armenideal. 1226 übergab ihr Ehemann Elisabeth an Konrad v. Marburg als neuem Beichtvater. Er war einer der ersten Inquisitoren Deutschlands. Ihm legte sie ein Gehorsamsgelübde ab. Dieser nahm sie in eine strenge Zucht, unterstützte aber auch ihre tatkräftige Hilfe im Hunger- und Pestjahr 1226. Ludwig schloß sich 1227 dem Kreuzzug an und verstarb am 11.9.1227 in Ottranto (Italien)., beigesetzt Mai 1228 im Kloster Reinhardsbrunn. Ihrer Witwengüter beraubt und von ihren Schwägern Konrad v. Thüringen (1206/07 - 1240) und Heinrich Raspe v. Thüringen (um 1202 - 1247) wegen ihrer zu großen Freigebigkeit gefürchtet, floh sie mit ihren Kindern im Winter 1227 von der Wartburg nach Eisenach. Dort lebte sie in Armut und Askese. Im Frühjahr 1228 holte sie ihre Tante, Äbtissin Mechthild v. Kitzingen (gest. 1254), nach Bamberg an den Hof ihres Onkels, Bischof Ekbert (gest. 1237). Dank ihrer mächtigen Verwandten kam es zu einer Übereinkunft: 1228 nahm Elisabeth ihren Witwensitz in der wichtigsten landgräflichen Stadt Nordhessens: in Marburg.
Die drei letzten Lebensjahre begründeten ihren Ruhm als Heilige. Im Herbst 1228 bezog sie das von ihr erbaute "Franziskushospital". Es befand sich in der Lahnniederung. Die dazu gehörende Kapelle wurde als erste Kirche nördlich der Alpen dem hl. Franz v. Assisi geweiht. Papst Gregor IX. stattete die Kirche mit bedeutenden Vorrechten aus. Eine Spitalbruderschaft von Laienbrüdern, die sich der Krankenpflege verschrieben hatten, versah im Hospital den Pflegedienst. Elisabeth ging dabei als Vorbild voran. Sie wandte die Privilegien ihres früheren Lebens als angesehene Reichsfürstin ins Gegenteil. In der Pflege der Kranken und Armen sowie strengster Askese in der Liebes- und Leidensnachfolge Christi opferte sie sich derart auf, dass sie am 17. November 1231 mit nur 24 Jahren in Marburg verstarb.
Unter großer Anteilnahme der Bevölkerung wurde sie in der Kapelle ihres Hospitals beigesetzt. Nach dem Bekanntwerden erster Wunderheilungen an ihrem Grab setzte sehr bald der Zustrom von heilungsuchenden Pilgern ein. Binnen kurzer Zeit entwickelte sich Marburg zum bedeutendsten Pilgerzentrum nördlich der Alpen.
Im krassen Widerspruch zu ihrem bewußten Verzicht auf die ihr zustehenden weltlichen Ehren standen die hohen Auszeichnungen, die sofort nach ihrem Tod einsetzten. Ihr Beichtvater Konrad v. Marburg und nach dessen Ermordung ab 1223 ihr Schwager Landgraf Konrad v. Thüringen betrieben zielstrebig ihre Heiligsprechung. Schon drei Jahre nach ihrem Tod, also in ungewöhnlich kurzer Zeit, sprach Papst Gregor IX. Elisabeth am Pfingstsonntag, dem 27. Mai 1235, in Perugia heilig. Am 14. August 1235 erfolgte daher in Marburg die Grundsteinlegung zum Bau einer prachtvoll ausgestatteten Wallfahrtskirche über ihrem Grab im Hospital (Weihe 1. Mai 1283). Noch zu ihren Lebezeiten hatte Elisabeth - vermutlich durch eine Urkunde verfügt, dass das Hospital nach ihrem Tode an den Johanniterorden übergeben werden solle. Sie wollte damit ihrer Gründung einen dauerhaften Bestand durch den angesehenen Krankenorden verleihen. Der Orden, der ja im nahegelegenen Wiesenfeld eine Kommende besaß, hatte daher größtes Interesse an der Übernahme des Hospitals. Ihm bot sich dadurch die Möglichkeit, in der aufblühenden Stadt Marburg Fuß zu fassen. Vor allem, da mit dem Hospital das Patronatsrecht an den Marburger Kirchen verbunden war. Damit wäre der Orden zum „Obereigentümer" der Marburger Pfarrkirche und der Kapellen der Stadt geworden. Es ist anzunehmen, dass der Orden sofort nach dem Tod der Landgräfin seine Ansprüche auf das Franziskushospital anmeldete. Aber er stieß sofort auf heftigen Widerstand - vor allem bei Konrad v. Marburg, dem Beichtvater Elisabeths. Sie hatte diese Verfügung ohne sein Wissen getroffen. Elisabeth hatte nicht gewusst, dass sie damit über ihre rechtliche Situation als Witwe hinausgegangen war. 1232 daher veröffentlichten die Landgrafen Konrad und Heinrich Raspe eine Urkunde über die Rechtsstellung der an Elisabeth übertragenen Witwengüter. Darin stellten sie fest, dass „sämtliche Verfügungen [Elisabeths] hinsichtlich des Hospitals nichtig und ohne jegliche Rechtskraft" seien. Als landgräfliches Eigentum durfte sie den Grund und Boden des Hospitals nicht an Dritte übertragen. Alles fiel nach ihrem Tod an das thüringische Landgrafenhaus zurück.
Aber die Johanniter beharrten weiter auf ihren Ansprüchen auf das Hospital, nachhaltig unterstützt vom Mainzer Erzbischof. Im Frühjahr 1232 baten daher beide Landgrafen Papst Gregor IX., die rechtliche Lage des Hospitals (in ihrem Sinne) zu bestätigen. Der Papst setzte dafür eine Schiedskommission ein. Zugleich wurde dem Mainzer Erzbischof nahegelegt, sich nicht weiter für die Ansprüche der Johanniter einzusetzen.
Die päpstliche Schiedskommission traf am 2. August 1232 in Italien mit beiden Parteien zusammen. Den Johanniterorden vertrat dabei Deutschmeister Konrad v. Heimbach. Die Kommission bestätigte einen Urteilsspruch, den schon zuvor Konrad v. Marburg aufgrund der Urkundenlage gefällt hatte. Nunmehr wurde dem Johanniterorden sämtliches Recht am Hospital abgesprochen, verbunden mit dem Verbot, weiterhin darauf Ansprüche zu erheben. Damit war der Rechtsstreit endgültig zu ungunsten des Johanniterordens entschieden. Zwei Jahre blieb das Hospital noch unabhängig, die Pflege nahm weiter die Spitalbruderschaft wahr.
Im Sommer 1234 berieten Papst Gregor IX., Kaiser Friedrich II., die thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe und Konrad sowie dem Hochmeister des Deutschen Ritterordens, Hermann v. Salza, in Italien über die Zukunft des Hospitals nebst den damit verbundenen Patronatsrechten (eine gute Einnahmequelle) an der Marburger Pfarrkirche und den Kapellen. Die Entscheidung fiel zugunsten des Deutschen Ritterordens aus. Dass der Johanniterorden in dieser Angelegenheit gegenüber dem Deutschen Ritterorden den kürzeren zog, findet auch in anderen Städten sein Parallelen. Wo immer sich beide Orden in einer Stadt befanden, z.B. Goslar, Köln oder Mergentheim, lag die Spitalpflege stets in der Hand des Deutschen Ritterordens.
1234 trat Elisabeths Schwager, Landgraf Konrad, dem Deutschen Ritterorden bei, zunächst als Ordensritter, ab 1239 bis zu seinem Tod 1240 als dessen Hochmeister. Das Franziskushospital der Elisabeth wurde u.a. als seine Mitgift dem Deutschen Ritterorden übertragen. Zwar fühlte sich dieser noch der Pflege der Kranken verpflichtet, aber längst hatte er ganz andere Aufgaben in der Reichspolitik und in der Heidenmission übernommen.
Was wäre aus dem Johanniterorden - vor allem aus der Kommende Wiesenfeld - geworden, hätte dieser das Hospital und damit verbunden die Pflege des Grabes der Elisabeth v. Thüringen übernommen? Darüber lässt sich nur spekulieren. Es erscheint fraglich, ob die adligen Ordensritter die volkstümliche Verehrung der Heiligen in ihrem Hospital zugelassen hätten. - Aber entscheidender dürfte in dieser Frage sein, dass zu dieser Zeit in Hessen nur die beiden unbedeutenden Kommenden in Nidda und Wiesenfeld bestanden, die zudem nur gräflichen Linien ihren Ursprung verdankten. Es mangelte ihnen daher an nachdrücklicher Förderung (wie etwa beim Deutschen Ritterorden durch Kaiser und Papst). Deshalb hatten sich die Johanniter weder durch ihre Kirchbauten noch durch ihre Hospitalbauten besonders hervorgetan. Auch verfügten sie über keine sonst wichtigen oder auch geistlichen Beziehungen im Land Hessen. Einzig der Erzbischof von Mainz förderte sie später - aber das war wohl eine machtpolitische Entscheidung gegen den Kaiser und die thüringisch - hessischen Landgrafen. Es erscheint zudem zweifelhaft, ob die Johanniter die Heiligsprechung Elisabeths überhaupt erreicht, geschweige denn erstrebt hätten. Diese Aufgabe hätte eine wesentliche Umorientierung erfordert, die bei der Struktur des Ordens und seiner Aufgabenstellung nicht zu erwarten gewesen wäre. Aber der Kampf um das Grab der Heiligen hatte noch eine weitere fatale Konsequenz: der Landgraf verbot dem Johanniterorden nunmehr den weiteren Erwerb liegender Güter und wandte alle Gunst dem Deutschen Ritterorden zu. Dh: die Kommende durfte sich nicht ausbreiten und blieb letztlich auf die Bewirtschaftung des vom Stifter herrührenden kleinen Hofguts beschränkt. Damit blieb Wiesenfeld im Blick auf die Territorialgeschichte weiterhin ohne Bedeutung.