Das Gewissen. Konkreter Begriff, oder willkürliche Variable?

Lexius

Mitglied
Hallo an alle

Mir ist aufgefallen, dass in den Reichsversammlungen nach 1555 auffällig oft das "Gewissen" als Argument abgeliefert wird um eine Freistellung vom Geistlichen Vorbehalt zu erreichen (seitens der Protestanten natürlich...) Ferdinand I adaptiert diese Methode zwar an manchen Stellen, im allgemeinen jedoch scheint das ein explizit protestantischer Begriff zu sein der verwendet wird um politisch/rechtliche Elemente außer Kraft zu setzen, ohne diese im Detail zu diskutieren (wohlwissend dass das Gewissen ein nicht greifbarer Begriff ist??).
Kann jemand mehr zu dieser Argumentationsweise sagen? Sie scheint ja aus der Confessio Augustana bzw. direkt aus der Bibel zu stammen. Womöglich gab es auch Einflüsse des Individualismus die ich aber nur spekulativ herstellen könnte. Hatte das Gewissen gerade bei weltlichen Reichsständen einen konkreten Stellenwert oder wurde das nur mangels besserer Argumente angewendet? Gab es vll sogar einen "Begriffswandel?" Beschäftigt habe ich mich mit den Reichsversammlungen zwischen 1555 und dem Tod Ferdinands. Ich meine mich zu erinnern dass es während des Interims schonmal eine Diskussion mittels des Gewissens gab, wie sah es da aus? Und wie wurde das ab 1566 also unter Maximilian II verwendet?

EDIT: Hab grad gesehen, dass das im falschen Forum steht. Könnte einer der Mods dass in den "Konfessionalisierung" Bereich packen?
 
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