Lutherische Widerstandslehre und Wahlkapitulation Karls V.

soup

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Hallo, ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei einem Problem weiterhelfen könntet. Und zwar schreibe ich gerade an einer Hausarbeit über die protestantische Widerstandslehre in der frühen Neuzeit.
Bei der Nachzeichnung von Luthers Ansichten bin ich an einem Punkt etwas ratlos. Es geht darum, dass Luther wohl nach dem zweiten Speyerer Reichstag seine biblische Argumentation durch die positiv-reichsrechtliche der zeitgenössischen Juristen ersetzt und damit quasi seinen "Segen" für gewaltsamen Widerstand der neugläubigen Fürsten gegen den Kaiser gibt. In der bisher gelesenen Literatur wird diese juristische Begründung vom Widerstandsrecht als Herleitung aus einem Verstoß Karls gegen die Kapitulation beschrieben (so ist zumindest mein Verständnis des Gelesenen). Gegen welche Bestimmung er genau verstoßen haben soll wird nicht ausgeführt.
Ich habe also die Quelle gelesen und auch ein zwei Ideen:
§11 -- "kain Gezenk, Vehd noch Krieg in oder außerhalb des Reichs von desselben wegen anfahen oder unternemen"
§21 -- "Aufrur, Zwitracht und ander Unrat im Heiligen Reiche zu verhuetten, auch Fride und Ainigkeit zu erhalten" aus: Wahlkapitulation Karls V 1519
Bin mir da aber überhaupt nicht sicher und hoffe, dass mir einer von euch weiterhelfen kann. Am Besten natürlich mit entsprechend seriösem Literaturnachweis. Vielen Dank Euch im Voraus!

Edit: Bin ich zu blöd oder warum übernimmt der Editor hier weder Absätze noch die Anführungsstriche? Kann man ja kaum lesen so.. Sorry dafür
Edit 2 by Mod: Doch eigentlich sollte der Editor das übernehmen, manchmal macht er das aber nicht. Ich hoffe der Edit war in deinem Sinne.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Witzig, gerade hatte ich diese frustrierende Googlebooks-Nachricht, dass das nicht lesbar sei, jetzt, Link noch mal angeklickt, kann man's ganz normal lesen.
 
Witzig, gerade hatte ich diese frustrierende Googlebooks-Nachricht, dass das nicht lesbar sei, jetzt, Link noch mal angeklickt, kann man's ganz normal lesen.

Wenn's nicht geht, dann gibt es noch die Möglichkeit über einen Proxyserver, der eben nicht in Deutschland ist, aber ich habe nichts gesagt...:still:
 
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