Wieviel kosteten Ablassbriefe

Andisan

Neues Mitglied
Liebe Geschichtsfreunde,

mich würde interessieren, für wieviel man ungefähr zur Zeit Martin Luthers sich von einer Sünde durch Ablassbriefe freikaufen konnte. Ich hab darüber leider nichts gefunden. Ist es richtig, dass die Währung, zumindest im Süddeutschen Bereich Kreuzer waren?

Grüße, ANDI
 
Hallo.

Über die Kosten eines Ablassbriefs weiß ich leider auch nichts, ist aber eine interessante Frage.

Die Währung war, wie du richtig vermutet hast, der Kreuzer. Das sagt Wiki dazu:

"Der Kreu(t)zer ist eine Münze, welche im süddeutschen Raum, in Österreich und in der Schweiz verbreitet war.
Der Kreuzer geht auf eine Groschenmünze zurück, welche ab 1271 in Meran im Südtirol geprägt wurde. Wegen des Doppelkreuzes auf der Vorderseite der Münze erhielt sie bald den Namen Kreuzer. Sie breitete sich im 16. Jahrhundert im gesamten Süden des deutschen Sprachraumes aus. Das Reichsmünzgesetz von 1551 machte sie zur Einheit für das kleine Silbergeld. 72 Kreuzer entsprachen einem Goldgulden bzw. einem silbernen Guldiner, 237 Kreuzer einer Kölnischen Mark. Dementsprechend wurde der Kreuzer zunächst in einer Silber-Kupfer-Legierung geprägt, ab dem 17. Jahrhundert meist nur noch in Kupfer. In einigen altdeutschen Staaten, z. B. Bayern, gab es jedoch noch Ein-Kreuzer-Münzen bis 1871 in einer Billon-Legierung, die weniger als 50 % Silber enthielt. Der Kreuzer war seit dem 17. Jahrhundert schon eine Scheidemünze.
In den meisten Währungssystemen der süddeutschen Region galt: 8 Heller = 4 Pfennige = 1 Kreuzer und 4 Kreuzer = 1 Batzen. In den süddeutschen Staaten mit Guldenwährung ergaben bis 1872 60 Kreuzer einen Gulden. Demgegenüber war in Norddeutschland der Groschen bzw. Schilling die gebräuchliche Kleinmünze oberhalb des Pfennigs.
In Deutschland war der Kreuzer bis zur Einführung der Mark 1871 in Gebrauch. In der Schweiz existierte er bis zur Einführung der Frankenwährung 1850. (...)"

Über die Kosten dürfte ja sicher klar sein, dass die je nach Schwere der Sünde unterschiedlich waren... aber der genaue Betrag würde mich auch sehr interessieren.

Hier ( http://www.bimez.at/uploads/media/pdf/medienpaedagogik/jugendfilmerziehung/AB_luther/AB1_luther.pdf ) hab ich noch einen kleinen Satz gefunden, der besagt, dass die Kosten für die Briefe eher niedrig gehalten wurden, damit jeder sie erwerben konnte. Inwieweit man der Quelle glauben darf, weiß ich aber nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vom Leipziger Dominikanermönch und Ablaßhändler Johann Tetzel wissen wir:
Er könne, so hieß es, die Menschen von ihren Sünden befreien, wenn man bei ihm einen Sündenerlaß in Gestalt eines Ablaßbriefes kaufe, je nach Schwere begangener Sünden für unterschiedliche Geldbeträge.
...
Der offizielle Preis für einen gedruckten Ablaßbrief betrug einen Rheinischen Viertelgulden, je nach »örtlicher Marktlage« war Tetzel jedoch auch bereit, die Preise zu senken.

Probleme/Projekte/Prozesse: Ablahndler Johann Tetzel

Gut gemachte Seite über den Ablasshandel.
 
@Andisan

Das ist eine hochinteressante Frage und ich fürchte, dass sie schwerlich ohne Bibliothek nur aus dem i-net heraus, nicht oder nur sehr oberflächlich bearbeitet werden könnte. Die "berühmten" 8 bzw. 9 Dukaten tauchen überall im i-net auf, ohne Quellenverweise auf Sekundär- oder Primärquellen.

Der Ablasshandel entstand erst, nach dem die Lehre über das Fegefeuer (purgatorium) in den Kanon der Kirche aufgenommen wurden war.


Fegefeuer ? Wikipedia

Ablaß - Ablass - Ablässe: Ursprung und Entwicklung (Kurzbeitrag von Padre Alex)

http://www.geschichtsforum.de/f31/500-jahre-neu-st-peter-10614/

Heute ist der "Ablass-Tarif" recht gut geregelt:

Ablässe der katholischen Kirche

Auf alle Fälle dürften die wichtigsten Akten hier liegen:

Indulgentiae ad Tempus Segreteria dei Brevi
[I]Indulgentiae Perpetuae[/I] [IMG] Segreteria dei Brevi
Indulgenze e Reliquie [IMG] Congregazioni Romane

Ablass bei der Befolgung geistlicher Gebote:

[URL="http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=1&id=0289&tektId=413&klassId=1"]ArchiveNRW-Bestände[/URL]

Urkundennummer: 9, 10, 16, 22, 14, 15, 24, 25, 43, 45, 47, 48 und 54.

Das fürs Erste.

M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erzbischof Albrecht von Mainz hat eine Art Preisliste für den Ablasshandel herausgegeben, datiert auf dasselbe Jahr, in dem Luther seine Thesen verfasste:

"Vor allem müssen die Ablasskäufer und Beichtväter, nachdem sie den Beichtenden die Größe dieser vollkommenen Nachlassung und ihrer Wirkungen erklärt haben, sie fragen, für wie viel Betrag, Geld oder andere zeitliche Güter sie nach ihrem Gewissen die genannte vollkommene Nachlassung mit ihren Wirkungen nötig zu haben meinen. Dies darum, damit sie darauf die Leute umso leichter zum Zahlen bewegen können. Und da die Zustände der Menschen allzu mannigfaltig und verschieden sind, dass wir sie nicht erwägen und so bestimmte Taxen auferlegen können, so schien uns, dass solche Taxen im Allgemeinen folgenderweise unterschieden werden können:
Die Könige und Königinnen sowie ihre Kinder, die Erzbischöfe und Bischöfe sowie andere große Fürsten, die sich in die Orte begeben, in denen das Kreuz aufgestellt ist, oder sonst dort befinden, sollen mindesten 25 rheinische Goldgulden bezahlen. Die Äbte und großen Prälaten der Kardinalkirchen, Grafen, Barone und andere mächtige Edelleute und ihre Frauen sollen jeweils 10 Goldgolden zahlen. Andere Prälaten und kleinere Edelleute, wie auch die Rektoren berühmter Orte, und alle anderen, die, sei es von beständigen Einkünften, sei es von Kaufhandel, durchschnittlich im Jahr 500 Goldgulden Einkommen haben, sollen 6 rheinische Goldgulden zahlen. Andere Bürger und Kaufleute, die durchschnittlich 200 Goldgulden einnehmen, sollen 3 rheinische Goldgulden zahlen. Andere Bürger, Kauf- und Handwerksleute, die eigene Einkünfte und Familie haben, sollen eine Gulden bezahlen, andere kleinere Leute einen halben Gulden."

Zitiert nach: Obermann, Heiko A.: Die Kirche im Zeitalter der Reformation. Berlin 1981, S. 13.
 
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