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Feldi07
Gast
Kann mir da bitte jemand helfen? Ich muss ne Arbeit um genau zu sein über Grundideen der Aufklärung und ihre Verwirklichung an ausgewählten Beispielen aus Geschichte und Gegenwart schrieben.
Jedoch verzweifel ich schon an den Grundgedanken weil man dazu kaum was ordentliches, endeutiges findet :cry:
Bitte helft mir!
Ich hab grad was gefunden, stimmt das so?
- Vernunft als wichtigste Quelle der Erkenntnis
- Selbstbestimmung, Befreiung aus Abhängigkeiten (wie ist Befreiung aus abhängigkeiten gemeint?)
- natürliche Gleichheit der Menschen (wäre das heute was im Grundgesetz steht??, jerder Mensch ist gleich unantastbar usw?)
- natürliche Einheit der Menschen ( freie Entfaltung ) (ebenfalls GG?)
- Toleranz, Bildung, Erziehung, kritisches Denken, wissenschaftliches Arbeiten (Haben wir ja heute zum Großteil [?])
- Fortschritt durch Wissenschaft
- Gesellschaftsvertrag, Volkssouveränität
- Recht auf Widerstand bei Herrschaftsmissbrauch
- Gewaltenteilung (unser parlament mit exekutive, legislative und judikative?)
In Deutschland wird die Legislative ausgeübt:
Jedoch verzweifel ich schon an den Grundgedanken weil man dazu kaum was ordentliches, endeutiges findet :cry:
Bitte helft mir!
Ich hab grad was gefunden, stimmt das so?
- Vernunft als wichtigste Quelle der Erkenntnis
- Selbstbestimmung, Befreiung aus Abhängigkeiten (wie ist Befreiung aus abhängigkeiten gemeint?)
- natürliche Gleichheit der Menschen (wäre das heute was im Grundgesetz steht??, jerder Mensch ist gleich unantastbar usw?)
- natürliche Einheit der Menschen ( freie Entfaltung ) (ebenfalls GG?)
- Toleranz, Bildung, Erziehung, kritisches Denken, wissenschaftliches Arbeiten (Haben wir ja heute zum Großteil [?])
- Fortschritt durch Wissenschaft
- Gesellschaftsvertrag, Volkssouveränität
- Recht auf Widerstand bei Herrschaftsmissbrauch
- Gewaltenteilung (unser parlament mit exekutive, legislative und judikative?)
In Deutschland wird die Legislative ausgeübt:
- auf Bundesebene durch den Deutschen Bundestag als Einkammerparlament, den Bundesrat als Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder u. a. an der Bundesgesetzgebung sowie (notfalls) den Gemeinsamen Ausschuss
- auf Landesebene durch das jeweilige Landesparlament oder (soweit die Landesverfassung dies vorsieht) durch die Wahlberechtigten selbst.
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