Hannover im Absolutismus

Edith_Piaf

Neues Mitglied
ich muss in 2 Tagen einen kurzen vortrag darüber halten,wie hannover im absolotismus war,und finde keine passenden links...:grübel:
es wäre nett,wenn ihr mir helfen könnten^^
eure Edith_Piaf:winke:
 
Beim dem Artikel auf dem Portal der Landesregierung fällt mir auf, daß die Affäre Könikgsmarck so dargestellt wird, als wenn die verbotene Beziehung sicher feststünde. Daran gibt es aber erhebliche Zweifel.

"Diese Vereinigung war von zwei, europäisches Aufsehen erregenden Skandalgeschichten begleitet: der Mesalliance des letzten "Herzogs von der Heide", Georg Wilhelm von Celle (1676), und dem geheimnisumwitterten Scheidungsprozeß des Kurprinzen Georg Ludwig (1694) von der aus eben jener Mesalliance hervorgegangenen Sophie Dorothea, der Geliebten des Grafen Philipp Christoph von Königsmarck."

Wesentliche Beweismittel (Briefe) sollen gefälscht worden sein. Das Ganze gilt eigentlich als weder bewiesen noch widerlegt. viel bedeutender als die Frage eines möglichen Ehebruchs oder Anbahnungen dazu ist der politische Kontext. Da wurde nach einem Vertrag zweier Brüder eine Ehe "zur linken Hand" (morganatische Ehe) geschlossen, damit es keine legitimen Nachkommen geben sollte. So sollte der Erbanspruch des Bruders gesichert werden. Danach wird die Ehe zu linken Hand zu einer Vollehe umdefiniert, was den um den Thron schleichenden und durch Vertrag abgesicherten Bruder ausbooten würde. Dann werden die Kinder beider Brüder verheiratet, obwohl die Sympathie beider beschränkt war. Die gemeinsamen Nachkommen wären also Nachkommen beider Brüder. Schließlich wird die für legitim erklärte und politisch mit ihrem Vetter verheiratete Tochter einer ehebrecherischen Beziehung bezichtigt, während sich niemand für das Liebesleben ihres Gatten und Vetters interessiert. Es werden als Beweis Liebesbriefe vorgelegt, deren Echtheit heute und wohl auch schon damals bezweifelt wird, sie wird verurteilt und fristet den Rest ihres Lebens als Gefangene: die Prinzessin von Ahlen.
 
Beim dem Artikel auf dem Portal der Landesregierung fällt mir auf, daß die Affäre Könikgsmarck so dargestellt wird, als wenn die verbotene Beziehung sicher feststünde. Daran gibt es aber erhebliche Zweifel.
Feststehen für mich eigentlich nur die Opfer.

Und vielleicht das eine, nämlich dass es sicherlich einer der aufsehenerregensten Kriminalfälle der Zeit war. Dass ein Verbrechen vorlag, steht so ziemlich außer Zweifel.
Wie man dasselbe unter den Tisch kehren wollte, machte noch immer soviel Aufsehen, dass noch in den 1730ern das Buch "Histoire secrette de la duchesse de Hanovre" recht erfolgreich war.
 
ich muss in 2 Tagen einen kurzen vortrag darüber halten,wie hannover im absolotismus war,und finde keine passenden links
Ich will Dich nicht überfordern, aber was meinst Du mit "wie Hannover im Absolutismus war"?

Willst Du verschiedene Ereignisse aus der Zeit des Absolutismus erfahren oder willst Du erzählt bekommen, wie der Absolutismus (als Herrschaftsform) in "Hannover" aussah?
 
Ich suche schon eine Weile, gesucht ist wahrscheinlich die seltsame Ausprägung des "Absolutismus" mit Landständen/ Landtag auf der einen und Fürstenhaus auf der anderen Seite. Dazu die Stellung der verschiedenen Consistorien.

Weitere Besonderheiten sind ja die "allgemeine Wehrpflicht" aus der Heerfolgepflicht durch die Erklärung: Hiermit erkennen wir ..., das es nicht Recht ist , das ein Christenmensch einem anderen gehöre...... Womit die Welfen genug Bewaffnete für die Hildesheimer Stiftsfehde und die Auseinandersetzungen mit der Stadt Braunschweig hatten, ohne Söldner bezahlen zu müssen, aber eine wehrfähige Landbevölkerung erhielten.

Landtage und Wehrpflicht setzen nun aber absolutistischen Tendenzen ziemliche Grenzen. Dazu kommt noch die landferne des Herrschers und seine in England beschränkte Macht während
Was dann im Ende zur Landesverfassung, den Göttinger 7 usw geführt hat.
( Im Gegensatz zu Preußen mit seiner autokratischen Führung )
 
Landtage und Wehrpflicht setzen nun aber absolutistischen Tendenzen ziemliche Grenzen. Dazu kommt noch die landferne des Herrschers und seine in England beschränkte Macht während ...
In der von mir (über den einen Link angeführten) Biographie zu George II. klang es mir danach, als ob sich in Braunschweig-Lüneburg (vereinfachend Kurhannover genannt) ein absolutistisches (wenn man den Begriff verwenden mag) Regiment durchsetzen ließ. Sonst hätten ja die beiden ersten Welfen auf dem englischen Thron nicht ein bisschen ihrem einfacher zu regierenden Kurfürstentum nachgetrauert.

Aber man muss sich dazu freilich besser auskennen, als ich es momentan tue.:rotwerd:
 
Nun, der Staat bin ich (Frankreich)
Was der König sagt, wird gemacht ( Preußen)
Der Churfürst und das Consistorium sagen....., machen wir, wenn er bezahlt? (Hannover)
Anfrage an das Parlament: seine Majestät wünschen.... ( England)
Es war wirklich einfacher in Hannover zu regieren :)
 
Weitere Besonderheiten sind ja die "allgemeine Wehrpflicht" aus der Heerfolgepflicht durch die Erklärung: Hiermit erkennen wir ..., das es nicht Recht ist , das ein Christenmensch einem anderen gehöre...... Womit die Welfen genug Bewaffnete für die Hildesheimer Stiftsfehde und die Auseinandersetzungen mit der Stadt Braunschweig hatten, ohne Söldner bezahlen zu müssen, aber eine wehrfähige Landbevölkerung erhielten.
Hauptrolle spielte auch in Hannover das stehende Heer, man denke nur an den Siebenjährigen Krieg und den damit erreichten Höchststand der Hannoverschen Heeresgröße. Dort wurden keinesfalls Wehrpflichtige genommen, sondern, wie in anderen absolutistischen Armeen auch, Berufssoldaten. Meinst du mit Allgemeiner Wehrpflicht die "Alte Landmiliz"? Bei der Landmiliz würde ich auf keinen Fall von einer allgemeinen Wehrpflicht sprechen, dafür wären 32 Kompanien einfach zu wenig.

Bei Revuen präsentierten sich an erster Stelle die regulären Truppen Hannovers. Die Landmiliz wurde meines Wissens nach im Siebenjährigen Krieg nicht einmal für Kampfeinsätze verwendet. Die Linienregimenter hingegen kämpften in ganz Europa, verteidigten z.B. von 1779-1783 Gibraltar und standen oft in der Reichsarmee.

Quellen:
R. Pröve: Stehendes Heer und städtische Gesellschaft (Exzellente Fallstudie zum Stehenden Heer Hannovers)
J. Niemayer: Die Revue bei Bemerode
H. Bleckwenn: Reiter, Husaren und Grenadiere

Landtage und Wehrpflicht setzen nun aber absolutistischen Tendenzen ziemliche Grenzen.
Ohne sonderlich viel Informationen über die hannoverschen Verhältnisse bezüglich der Miliz würde ich vermuten, dass die Wehrpflicht in Hannover eher deutlich milder im Vergleich zum preußischen Kantonssystem war. Ein Hindernis für den Absolutismus war die Wehrpflicht in Hannover garantiert nicht. In Preußen hatten die wehrpflichtigen Kantonisten sogar die bedeutendere Rolle, dort stellten die Wehrpflichtigen schließlich große Teile des Stehenden Heeres.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleich irre ich mich, meine Quellen dazu sind bei div. Umzügen verschwunden,
aber im Gegensatz zu Preußen war der Stock in der hannöverschen Armee verpönt.
Sagte doch der "alte Fritz" bei einem Besuch einmal
"Die Kerls unterwerfen sich dem härtesten Drill, und alles ohne Stock"
Die Wehr"pflicht" wurde wohl mehr als "Recht" empfunden, man stand wohl auch mehr für das Land als für den König. Das Finanzregal lag ja beim Landtag und nicht beim Fürsten. Und die ganzen Kleinigkeiten führen eben zur Verfassung und nicht zur Autarkie eines Fürsten
 
Vielleich irre ich mich, meine Quellen dazu sind bei div. Umzügen verschwunden,
aber im Gegensatz zu Preußen war der Stock in der hannöverschen Armee verpönt.
Das gehört ins Reich der Mythen. Schläge gehörten zur damaligen Arbeits- und Lebenswelt (Prügel wurden schließlich in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts noch von manchen als wertvolles pädagogisches Mittel betrachtet). Der Meister schlug den Lehrling, der Bauer den Knecht, der Vater den Sohn, der Hausherr die Hausangestellten und der Offizier den Soldaten. Stockschläge gehörten in Hannover wie in Preußen zu den möglichen Strafen durch die Militärgerichtsbarkeit. Offiziere und Unteroffiziere wandten Schläge als Mittel zum reibungslosen Ablauf des Dienstes an, wobei übermäßiges und grundloses Schlagen verboten war und bestraft wurde. Faktisch bestehen wenig Unterschiede zwischen Preußen und Hannover in bezug auf diese Strafe, auch hinsichtlich der Möglichkeiten des Offiziers seine Position gegenüber Untergebenen auszunutzen.

Etliche Quellen zu Stockschlägen als Strafe der Hannoverschen Armee aus den Archiven der Göttinger Garnison finden sich in "R. Pröve: Stehendes Heer und städtische Gesellschaft".
 
Gut, ich habe "scheinbar" vergessen. Aber verpönt und nicht verboten geschrieben.
Und was Du schreibst in Bezug auf "Prügel" und Normalität, um 1900 war es nach Familienerzählung nicht unüblich, prügelnden Lehrer die Schmerzhaftigkeit ihres Tuns am eigenen Leib fühlen zu lassen. Auf Deutsch, mir sind zwei prügelnde, aus dem preußischen stammende Lehrer bekannt, denen man diese Unarten handfest abgewöhnt hat. Ein Vorfall in der Provinz Hannover, einer im Freistaat Braunschweig.Von einer Anzeige seitens des Vorgesetzten und des Lehrers gegen den Täter ( Vater des geschädigten) wurde abgesehen. In Zukunft beschränkten sich auch diese Lehrkräfte auf gelegentliche Ohrfeigen oder wenige Schläge auf den Hosenboden. Von mehreren anderen Fällen habe ich nur über "drei Ecken" gehört.

Also, ich kann mir nicht vorstellen, das jemand mehrfach einfach so nen Heidebauern mit nem Stock mehr als einmal schlägt. Diziplinarverfahren mit anschließender , regulärer Prügelstrafe ist etwas anderes.
 
Vielleich irre ich mich, meine Quellen dazu sind bei div. Umzügen verschwunden,
aber im Gegensatz zu Preußen war der Stock in der hannöverschen Armee verpönt.
Sagte doch der "alte Fritz" bei einem Besuch einmal
"Die Kerls unterwerfen sich dem härtesten Drill, und alles ohne Stock"

Offiziere und Unteroffiziere wandten Schläge als Mittel zum reibungslosen Ablauf des Dienstes an, wobei übermäßiges und grundloses Schlagen verboten war und bestraft wurde.

Etliche Quellen zu Stockschlägen als Strafe der Hannoverschen Armee aus den Archiven der Göttinger Garnison finden sich in "R. Pröve: Stehendes Heer und städtische Gesellschaft".
Mir scheint, dass beides einander nicht ausschließt.

Bei einer Beschau von Truppen ließ sich so mancher zu Aussagen hinreißen, welche danach als unumstößliche Urteile in die Geschichtsbücher eingingen. Dabei konnte sich der beurteilende Zeitgenosse eben auch zu Fehlurteilen hinreißen lassen.

Dass körperliche Züchtigung in den allermeisten Armeen weit verbreitet war, schloss allerdings auch nicht aus, dass, wie mir scheint, besonders die Verhältnisse in der preußischen Armee als eine Barbarei schon von Zeitgenossen empfunden wurden. Die Gründe sehen Delbrück wie auch Thièbault in dem hohen Anteil an Ausländern in den Reihen.
 
Es ist eben ein Unterschied, ob ich zu einer Anzahl Schläge in einem Dizsiplinarverfahren verurteilt werde, oder ob mich der Unteroffizier mit nem Stock verprügelt, oder der "Herr" Offizier seinen Burschen prügelt, weil die Stiefel nicht blank genug sind.
Das eine wird von allen als notwendig für die Disziplin und damit für das eigene Leben erachtet ( nur mit Disziplin kann gewonnen werden und nur auf solche kann ich mich verlassen)
das andere verstösst gegen den Spruch: "Es ist nicht recht, das ein Christenmensch einem anderen gehöre" und ist für beide Seiten unwürdig. Der Schlagende verliert die Selbstbeherrschung, und der will jemand beherrschen?
 
Es ist eben ein Unterschied, ob ich zu einer Anzahl Schläge in einem Dizsiplinarverfahren verurteilt werde, oder ob mich der Unteroffizier mit nem Stock verprügelt, oder der "Herr" Offizier seinen Burschen prügelt, weil die Stiefel nicht blank genug sind.
Das eine wird von allen als notwendig für die Disziplin und damit für das eigene Leben erachtet ( nur mit Disziplin kann gewonnen werden und nur auf solche kann ich mich verlassen)
das andere verstösst gegen den Spruch: "Es ist nicht recht, das ein Christenmensch einem anderen gehöre" und ist für beide Seiten unwürdig. Der Schlagende verliert die Selbstbeherrschung, und der will jemand beherrschen?
Nach damaliger Auffassung der Offiziere/Unteroffiziere bestand dieser Unterschied zwischen Militärgerichtsbarkeit und Gutdünken des Offiziers nicht. Ein Beispiel dafür ist ein Schreiben des Fähnrichs Brückmann an die Hannoversche Kriegskanzlei vom 15. Juli 1715:
"Er sey Soldat oder Bürger, so bald er auß seinen Schranken gehet und ungehorsam wird, und sich gegen seine Vorgesetzten prostituiert, so stehet [es mir] frey [zu schlagen]."
Prügel fanden außerhalb der Militärgerichtsbarkeit Anwendung, wenn ein Soldat die Handgriffe beim Exerzieren zu langsam ausführte, frech gegenüber seinem Vorgesetzten wurde und damit dessen Autorität anzweifelte oder Aufforderungen des Offiziers nicht oder zu langsam nachkam. Die Grenze zwischen prügeln im Alltag und Disziplinarverfahren war fließend. Bei solchen kleineren Fällen hätte ein hannoverscher Offizier kein Militärgericht benötigt, die entsprechende "Gewalt" zum Ausführen der Strafe bei kleineren Vergehen lag - mit dem Stock - in seiner Hand.


Bei einer Beschau von Truppen ließ sich so mancher zu Aussagen hinreißen, welche danach als unumstößliche Urteile in die Geschichtsbücher eingingen. Dabei konnte sich der beurteilende Zeitgenosse eben auch zu Fehlurteilen hinreißen lassen.
Das stimmt natürlich, gerade die Standortbezogenheit ist wichtig. Oft lag die Gewalt über die Strafpraxis hauptsächlich beim örtlichen Kommandanten. Die Kontrolle über die Ausführung der Strafen dürfte aus heutiger Sicht als mangelhaft zu bezeichnen sein. Gerade bei Friedrich II. besteht die Neigung seine Aussagen zu verabsolutieren. Interessant wäre es wohl zu erfahren, wann diese Revue war und welche Regimenter dabei waren.
 
Mir scheint, dass beides einander nicht ausschließt.

Bei einer Beschau von Truppen ließ sich so mancher zu Aussagen hinreißen, welche danach als unumstößliche Urteile in die Geschichtsbücher eingingen. Dabei konnte sich der beurteilende Zeitgenosse eben auch zu Fehlurteilen hinreißen lassen.

Dass körperliche Züchtigung in den allermeisten Armeen weit verbreitet war, schloss allerdings auch nicht aus, dass, wie mir scheint, besonders die Verhältnisse in der preußischen Armee als eine Barbarei schon von Zeitgenossen empfunden wurden. Die Gründe sehen Delbrück wie auch Thièbault in dem hohen Anteil an Ausländern in den Reihen.


Was bei den Zeitgenossen besonders übel aufstieß, war wohl weniger die exzessive Prügelkultur in der preußischen Armee, als die Übergriffe und nackte Gewalt, die selbst vor Kidnapping nicht zurückschreckte, für die besonders die Preußen berüchtigt waren, weshalb man ihnen zahlreiche deutsche Länder, darunter auch Ansbach und Kurhannover. Die Preußen waren so berüchtigt, dass ein ebenso berüchtigter Räuber, der "Lange Hoym", sich und seine Kollegen als preußische Werber tarnte, wo solche Galgenvögel offenbar gar nicht auffielen. In Friedenszeiten und in den ersten Kriegsjahren konnte das preußische Kantonatssystem, das auch in anderen Militärstaaten kopiert wurde, den Soldatenbedarf decken und durchaus Härten bei der Werbung vermeiden. Mit zunehmender Kriegsdauer und wachsendem Soldatenbedarf, sanken aber bei allen Werbern die Hemmschwellen, wie der Theologiestudent Johann Gottfried Seume im thüringischen Vacha erfuhr, wo ihm die Werber des Landgrafen sein Studienbuch zerrissen, obwohl gewaltsame Werbung vom Landgrafen verboten wurde. Der Bedarf konnte nur mit geworbenen oder gepressten Ausländern gedeckt werden, und die wurden in fast allen Armeen als unsichere Kantonisten angesehen und entsprechend behandelt. So schrieb Generalleutnant von Gohr, der Gouverneur der Festung Ziegenhain, die als Rekrutendepot diente.

"Es fällt schwer, mit wenigen Unterofficiers Ordnung unter so vielen bösen Kerls zu halten."

Die Verhältnisse in der preußischen Armee werden allerdings nicht viel den "Usancen" der Royal Navy nachgestanden haben, die in den Napoleonischen Kriegen zum großen Teil aus Iren und gepressten amerikanischen Seeleuten bestand.

Dass sie mit der berüchtigten Cat o nine gepeitscht wurden, schien die kujonierten Matrosen Ihrer britischen Majestät allerdings weniger zu stören. So machte der zu Unrecht berüchtigte William Bligh nachweislich deutlich weniger Gebrauch von der Cat, als sein Vorbild James Cook, und bei den großen Meutereien der britischen Navy vor Spithead spielten Auspeitschungen bei den Beschwerden und Forderungen der Matrosen gar keine zentrale Rolle.


Friedrich II. soll gesagt haben, dass der Soldat seine Unteroffiziere mehr fürchten sollte, als den Feind, doch gab es auch preußische Militärs wie Zieten, der bei seinen Husaren keine Prügelstrafe duldete und großes Verständnis für Vergehen seiner Leute zeigte. Bei den Husaren und den Jägern herrschte auch kein Mangel an Freiwilligen. Bei den Husaren wurde kein Wert auf Herkunft und Körpergröße gelegt, und das ungebundene leben lockte Abenteurer an.

bei den Jägern handelte es sich um Forstbedienstete und Anwärter auf den Forstdienst. Die (hessischen) Jäger waren von Schanzarbeiten und Wachdienst befreit und erhielten 1 Pfund Sterling als monatlichen Sold, doppelt soviel wie ein Grenadier.


Die hannoverschen, braunschweigischen und hessischen Söldner, die im Siebenjährigen Krieg in englischem Sold unter dem Kommando Ferdinands von Braunschweig kämpften, waren nach den Angaben von Heinrich Christian von Westphalen, Ferdinands generalstabschef, dreimal so teuer wie die Soldaten des Preußenkönigs.
 
Nach damaliger Auffassung der Offiziere/Unteroffiziere bestand dieser Unterschied zwischen Militärgerichtsbarkeit und Gutdünken des Offiziers nicht. Ein Beispiel dafür ist ein Schreiben des Fähnrichs Brückmann an die Hannoversche Kriegskanzlei vom 15. Juli 1715:
"Er sey Soldat oder Bürger, so bald er auß seinen Schranken gehet und ungehorsam wird, und sich gegen seine Vorgesetzten prostituiert, so stehet [es mir] frey [zu schlagen]."
Prügel fanden außerhalb der Militärgerichtsbarkeit Anwendung, wenn ein Soldat die Handgriffe beim Exerzieren zu langsam ausführte, frech gegenüber seinem Vorgesetzten wurde und damit dessen Autorität anzweifelte oder Aufforderungen des Offiziers nicht oder zu langsam nachkam. Die Grenze zwischen prügeln im Alltag und Disziplinarverfahren war fließend. Bei solchen kleineren Fällen hätte ein hannoverscher Offizier kein Militärgericht benötigt, die entsprechende "Gewalt" zum Ausführen der Strafe bei kleineren Vergehen lag - mit dem Stock - in seiner Hand.
Verteidigt der Fähnrich sich oder ist das eine Abhandlung?
Scheinbar gab es wohl eine Beschwerde über Stockeinsatz seitens des Fähnrichs, aus der man dann schließen kann, das der Einsatz des Stocks nicht üblich war.
Einem Bürger gegenüber steht es dem bürgerlichen? Brückmann sicher frei , zu zu schlagen. Dem Bürger steht es allerdings ebenfalls frei, ihn aufzufordern, die "Jacke" auszuziehen, damit er nicht die Uniform schlägt.
 
Scheinbar gab es wohl eine Beschwerde über Stockeinsatz seitens des Fähnrichs, aus der man dann schließen kann, das der Einsatz des Stocks nicht üblich war.
Fähnrich Brückmann versucht in seinem Schreiben nicht die Stockstrafe ansich zu rechtfertigen, das muss man klar trennen. Rechtfertigungsbedarf besteht da vorgeworfen wird zu exzessiv und grundlos geschlagen zu haben. Eigentliche Rechtfertigung für Brückmmann ist, dass der Untergebene faul und ungehorsam ist. Wenn seine Aussage bezüglich der Faulheit und Ungehorsamkeit korrekt wäre, dann hätte er im rechtsermessen der Kriegskanzlei wohl keinen Fehler begangen. Nur ob das auch wirklich so geschehen ist... Auf den Nichteinsatz des Stocks kann man dadurch nicht schließen. Das wiederlegen ohnehin schon andere Akten wegen exzessiver/grundloser Gewalt.

Edit: Ein eigener Thread für die Kurhannoversche Militärgerichtsbarkeit wäre sicher eine gute Idee. :winke:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben