Staatsrechtstheorien zwischen Absolutismus und Aufklärung

lance butters

Neues Mitglied
Hey ich habe in 3 Wochen Geschichte Abiturprüfung Coloqium mit dem schwerpunkt " Staatsrechtstheorien zwischen Absolutismus und Aufklärung".
Aufgeschrieben bzw im Geschichtsbuch steht dazu nicht alle Welt.

Wollte fragen ob hierzu jemand was weiß, bzw genaueres zu dem Denken und Staatstheorien von Montesquieu, Hobbes, Rousseau und Locke?

Zunächst verbreiteten sich die aufklärerischen Impulse von England nach Frankreich und Deutschland, letztendlich Ende des 18. Jahrhunderts dann in ganz Europa. Zunächst jedoch nur an Universtitäten, bei Gelehrten und Gebildeten - wobei es jedoch schon öffentlich Vorträge gab - aber die breite Masse konnte sich erst später dafür begeistern.
Rationalismus war ein wesentlicher Bestandteil der Aufklärung im 18. Jahrhundert, der die Aufklärung stark antrieb und in dem sich viele Philosophen und aufklärerische Denker rationalistisch ( mit Hilfe der Vernunft ) Gedanken über eine beste Staatsverfassung und über die bestehenden Ordnung gemacht haben. Dadurch kam zunächst die Frage nach einem Recht auf Leben, Freiheit und Besitz auf, welche man dann als unverletzliche Naturrechte bezeichnete und in Form eines Gesellschaftsvertrags sicherte.
Montesquieu brachte die Idee der Gewaltenteilung zur Verhinderung missbräuchlicher Machtausübung hervor und empfand die parlamentarische Monarchie für die beste Staatstheorie, hingegen Rousseau die direkte Demokratie ohne Gewaltenteilung, in der - die Freiheit des Einzelnen zwar eingeschränkt aber gesichert war - alle Macht vom Volke ausginge. John Locke bekräftigt den Gesellschaftsvertrag und somit eine Art Grundrechtsgarantie und widerlegt die absolute Monarchie und befürtwortet hingegen die Stellung des Parlaments. Zu Thomas Hobbes weiß ich nur, dass er Begründer des Absolutismus war, bei dem sich der Einzelne aus Schutzzwecken der absoluten Gewalt unterwirft.
All diese rationalistischen Staatsrechtstheorien standen im völligen Widerspruch zum Absolutismus und der Ständegesellschaft, welche das Naturrecht und die Grundrechte verletzten, weshalb sie auch in der Aufklärung immer stärker kritisiert wurden.


Bitte um Ergänzung, vor allem bei den Staatsrechtstheorien der Einzelpersonen, hoffe es sind keine großen Fehler drin, wenn doch lasst es mich wissen. Hoffe ihr könnt mir noch viele informationen zu diesem Thema schreiben! lg :winke:
 
Zu Thomas Hobbes weiß ich nur, dass er Begründer des Absolutismus war, bei dem sich der Einzelne aus Schutzzwecken der absoluten Gewalt unterwirft.
All diese rationalistischen Staatsrechtstheorien standen im völligen Widerspruch zum Absolutismus

Thomas Hobbes kann zurecht als Vordenker des Absolutismus gesehen werden, auch wenn du dies ja sofort widerlegst.


Montesquieu brachte die Idee der Gewaltenteilung zur Verhinderung missbräuchlicher Machtausübung hervor und empfand die parlamentarische Monarchie für die beste Staatstheorie

Interessant ist es auch zu wissen, dass Montesquieu im Falle einer Überschneidung von zwei Gewalten in einem Amt die Freiheit des Volkes gefährdet sieht, da in diesem Falle die Tyrannei droht.
Nun ist es aber so, dass dies in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig zu beobachten ist, so ist etwa die Kanzlerin, Haupt der Exekutive, gleichzeitig Mitglied der Legislative, nämlich Mitglied des Bundestages.
Das heißt, nach Montesquieu ist unsere Freiheit ständig von Tyrannei bedroht (natürlich überspitzt formuliert).
 
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