Verfassung schreiben - HILFE!!!

newZ-2007

Neues Mitglied
Hey-ho liebe Leute
, ich hätte mal eine ganz dringende Frage an euch. Wir müssen im Geschichtsunterricht uns in die Lage nach den Wiener Kongress hereinversetzen. Wir sollen uns vorstellen, dass wir zu der aufkeimenden nationalen oder liberalen Bewegung im Bürgertum gestanden hätten. Nun ist es unsere Aufgabe eine Verfassung aus nationaler oder liberaler Sicht anzufertigen. Was gehört da alles rein?? Wie baue ich diese auf? Kennt jemand gute Weblinks oder kann mir jemand von euch sogar eine Vorlage zur besseren Anschauung geben? Ich finde die Aufgabe ziemlich schwierig. Aber ich hoffe ich finde hier im Forum von euch Hilfe. DAnke Danke DAnke im Voraus.
 
In welche Rolle genau sollt ihr schlüpfen, wenn ihr eine Verfassung schreiben sollt? Die Rolle des deutschen Bürgertums, das nun endlich eine deutschen Staat haben will? Oder in die Rolle eine Ministers am Hofe eines Landesfürsten, der einen Verfassung für die Konstitutionelle Monarchie erarbeiten soll?

Von dieser Frage hängt ab, wie stark der Einfluss der Französischen Verfassungen von 1791 und 1793 sein wird.
 
In welche Rolle genau sollt ihr schlüpfen, wenn ihr eine Verfassung schreiben sollt? Die Rolle des deutschen Bürgertums, das nun endlich eine deutschen Staat haben will? Oder in die Rolle eine Ministers am Hofe eines Landesfürsten, der einen Verfassung für die Konstitutionelle Monarchie erarbeiten soll?

Gehört der Minister am Hofe des feudalistischen Landesfürsten zur aufkeimenden nationalen und liberalen Bewegung des Bürgertums?

Wir sollen uns vorstellen, dass wir zu der aufkeimenden nationalen oder liberalen Bewegung im Bürgertum gestanden hätten. Nun ist es unsere Aufgabe eine Verfassung aus nationaler oder liberaler Sicht anzufertigen.
 
Also erstmal vielen Dank, dass ihr euch mit meiner Frage auseinander setzt. Ich denke, das Ergebnis wird bestimmt interessant aber wie schon gesagt sehr schwierig. Wir sollen aus der Sicht des deutschen Bürgertums schreiben, die das große Verlangen nach einem Nationalstaat hat und endlich Deutschland von der "Rückstandslosigkeit" (wie meine Lehrerin immer so schön sagt xD) befreien will. Wir sollten uns die nationale ODER die liberale Sichtweise heraussuchen. Man könnte also ganz pauschal sagen (ich finde das ist ein sehr guter Vergleich - denn meine Lehrerin ist mit den Aufgabenstellungen nie so genau^^), dass man aus der Sicht eines Burschenschaftlers eine Verfassung herausarbeiten soll (aufgrund ihrer nationalen,liberalen Ansicht- oder erzähl ich gerade mist?!:grübel:) Ich habe gehört die Liberalen und Nationaln wollten auch gar keine Republik sondern eine konstitutionelle Monarchie?!!
Eine Präampel soll auch mit drin sein. Die Verfassung soll in Artikeln geschrieben werden. Kann ich dann auch unser heutiges Gesetzbuch als Vorlage nehmen? Oder sind diese Verfassungspunkte für die damalige Zeit schon viel zu modern? Ich befürchte, das die Verfassung ziemlich groß ausfallen wird, da ich nicht weiß, wo ich anfangen soll. Danke für eure Hilfe!
 
Wir sollen aus der Sicht des deutschen Bürgertums schreiben, die das große Verlangen nach einem Nationalstaat hat und endlich Deutschland von der "Rückstandslosigkeit" (wie meine Lehrerin immer so schön sagt xD) befreien will. Wir sollten uns die nationale ODER die liberale Sichtweise heraussuchen. Man könnte also ganz pauschal sagen (ich finde das ist ein sehr guter Vergleich - denn meine Lehrerin ist mit den Aufgabenstellungen nie so genau^^), dass man aus der Sicht eines Burschenschaftlers eine Verfassung herausarbeiten soll (aufgrund ihrer nationalen,liberalen Ansicht- oder erzähl ich gerade mist?!:grübel:) Ich habe gehört die Liberalen und Nationaln wollten auch gar keine Republik sondern eine konstitutionelle Monarchie?!!

Eventuell mag dies zu einer grundsätzlichen Einordnung der Sichtweisen und ihrer abgeleiteten Forderungen weiterhelfen: Liberalismus und Nationalismus im Vormärz
 
Eine Präampel soll auch mit drin sein.

Sonst noch was? Also das kann doch wohl nicht wahr sein! :motz:

Welche Lehrer geben denn heutzutage als Hausaufgabe eine VERFASSUNG (!) auszuarbeiten?!? Was soll denn bitteschön dabei herauskommen und wo ist der Lerneffekt? Es ist mitunter ja schon schwer, so ein Ding zu lesen und zu begreifen, aber selbst erstellen?!? Da saßen in der Geschichte schon ganz andere Köpfe dran...

Seinerzeit hatte ich schon bei einer gewöhnlichen Wappensatzung meine Schwierigkeiten, und hier sollen Schüler eine VERFASSUNG erarbeiten, das muß man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Als wenn sowas mal eben im Vorbeigehen zu bewerkstelligen wäre! *aufreg*

Du kannst ja nix dafür, aber deine Lehrerin darf sich gern mal bei mir melden. Auf der einen Seite PISA und dann solche Aufgabenstellungen, das kann ja nichts werden...
Und ja, du kannst für jene Zeit getrost von einer monarchischen Staatsform ausgehen.
 
Du könntest dir ja als Inpsirationsquelle eine Verfassung aus dieser Zeit durchschauen wie z.B. die bayrische

Entschuldige bitte, Rovere, aber was soll das bringen (außer evtl. die Möglichkeit des Abschreibens)???

Hierbei stelle ich mehrere Dinge in Frage. Zum einen dürften Schüler mit dem Verständnis etwas überfordert sein, des weiteren scheint mir gerade dieses Beispiel nicht dem geforderten Blickwinkel zu genügen und letztendlich stelle ich dabei die Fachkompetenz der Lehrkraft (oder Lehrkräftin) generell in Frage, was das Ausarbeiten einer Verfassung (bzw. jedweden Gesetzestextes) anbelangt.
Oder hatte die gute Frau als Nebenfach an der Uni Jura? :fs:

Ach so, btw:
Eine Präampel soll auch mit drin sein.
Mit einer Lichtzeichenanlage hat dies hier allerdings nichts zu tun, s. Präambel - Wikipedia. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich denke nicht, dass Schüler der Oberstufe mit dem Schreiben einer Verfassung überfordert sein sollten! Wenn Schüler die Hochschulreife erlangt haben, sollen sie schließlich fertige Staatsbürger sein, das heißt eben auch, dass sie fähig sein müssen, kritisch zu denken und politisch zu agieren. Wir haben uns als Schüler auch eine Verfassung der Schülerschaft gegeben (d.h. - um ehrlich zu sein - es existierte schon eine ältere, die wir etwas überarbeitet haben). Nichtsdestotrotz ist das als Hausaufgabe für eine Einzelperson schon hart und übermäßig arbeitsaufwendig. Aber z.B. im Projektunterricht könnte man so etwas in Gruppenarbeit schon machen, da würden dann auch die realen Probleme eines verfassungsgebenden Kongresses im Kleinen wieder auftauchen. Und es ist ja nicht so, dass jeder verfassungsgebende Kongress immer wieder das Rad neu erfunden hätte. So sind z.B. die lateinamerikanischen Verfassungen des 19. Jahrhunderts teils von der spanischen Verfassung von 1812 inspiriert (die in LA von 1812 - 1814 galt), teilweise von der us-amerikanischen von 1787, teilweise durch beide - bis hin zu (beinahe) wortgleichen Artikeln. Die spanische Verfassung von 1812 (La Pepa) wiederum hat Elemente des Code Napoleon aufgenommen, und das, obwohl sie von den liberalen Gegnern der Französischen Besatzung Spaniens verfasst wurde.
 
...
Du kannst ja nix dafür, aber deine Lehrerin darf sich gern mal bei mir melden. Auf der einen Seite PISA und dann solche Aufgabenstellungen, das kann ja nichts werden...
Und ja, du kannst für jene Zeit getrost von einer monarchischen Staatsform ausgehen...

Das Thema ist zufällig heute wieder aktuell. Beim morgendlichem lesen der Tageszeitung wurde mir doch glatt das Frühstück verdorben..."Deutschland nach wie vor in Sachen PISA weit abgeschlagen"

Schuld sind aber nicht die Bildungsanstalten sondern vielmehr die Elternhäuser.

Ja ne, ist klar. Habe letztens noch einen heißen Disput mit der Lehrerin meines Sohnes gehabt.
Aufgabenstellung: Erarbeite anhand des Fragenkataloges folgende Fragen zum Thema "Erster Weltkrieg". Erlaubte Hilfsmittel, Sachbuch "Wissen und Verstehen", Lexika und Internet.

Die Aufgabenstellung sollte die Schüler im Vorfeld an das Thema heranführen um dann den Stoff laut Lehrplan schneller abhandeln zu können. Heißt im Klartext, - Lernt schon mal alleine, damit wir dann wenn das Thema drankommt schneller durch sind.

Was mich an der ganzen Geschichte am meisten gestört hat ist die Tatsache dass in dem Sachbuch genau 11 Seiten für das Thema ausreichen mussten, - von denen dann ganze 7 Seiten nur aus Grafiken und Schaubildern bestanden. Es versteht sich natürlich von selbst dass diese Grafiken ohne Hintergrundwissen absolut unbrauchbar waren.

Toll finde ich es auch das man heute anscheinend voraussetzt das jeder Schüler einen Internetzugang mit Flatrate hat, von einer umfangreichen Bibliothek natürlich ganz zu schweigen.

Unser Sohn hatte jetzt das Glück, - in seine Augen vielleicht Pech – das wir als Eltern sehr hinter seinen schulischen Leistungen stehen, … und wir bzw. er hier im Geschichtsforum viele Informationen gefunden und Hilfe erhalten haben.

Aber was bitte geschieht mit Schülern die auf sich alleine gestellt sind weil beide Elternteile arbeiten oder sich aus sonstigen Gründen keiner „wirklich“ um die schulische Ausbildung kümmern kann?

In meinen Augen liegt hier der „Knackpunkt“ PISA.

So das war jetzt zwar absolut OT, aber das musste ich mir einfach mal von der Seele schreiben. :mad:
 
Sonst noch was? Also das kann doch wohl nicht wahr sein! :motz:

Die zehn Gebote sind auch eine Verfassung. Und wie die Zehn Gebote sind auch Verfassungen aufgebaut.
Es sind ja Verallgemeinerungen, Wünsche, Ideale im Miteinander die Verfassungen beinhalten.
 
Es sind ja Verallgemeinerungen, Wünsche, Ideale im Miteinander die Verfassungen beinhalten.

:confused: Wohl weniger. Es sind klare rechtstaatliche Normen in der Verfassung zu finden, wenigstens das sollte klar sein. Und um sowas zu fabrizieren, gehört mit Verlaub schon etwas mehr als die allgemeine Hochschulreife dazu.

Ich denke nicht, dass Schüler der Oberstufe mit dem Schreiben einer Verfassung überfordert sein sollten!
Welch großer Anspruch! Wie gesagt, haben sich da schon ganz andere Leute dran gemacht, und wie oben beschrieben, geht es nicht nur um eine vage Formulierung von Ideen, sondern juristisch greifbaren (Detail-) Formulierungen. Ansonsten sollte das nicht als "Verfassungsentwurf" verkauft werden.

Wenn Schüler die Hochschulreife erlangt haben, sollen sie schließlich fertige Staatsbürger sein, das heißt eben auch, dass sie fähig sein müssen, kritisch zu denken und politisch zu agieren.
Im Umkehrschluß ist jemand ohne diese kein "fertiger Staatsbürger" der politisch agieren kann? Ein hohes Roß, welches du mit solch leichten Worten hier erklommen hast, lieber Freund! Auch solltest du dieses theoretische Wunschdenken vielleicht mal an der Realität messen.

Wir haben uns als Schüler auch eine Verfassung der Schülerschaft gegeben (d.h. - um ehrlich zu sein - es existierte schon eine ältere, die wir etwas überarbeitet haben).
Nun wirst du aber hoffentlich auch einen "qualitativen Unterschied" zwischen dem Überarbeiten (!) einer Schülerverfassung (was immer das dann sein soll) und dem Ausarbeiten einer Staatsverfassung einräumen. Hier scheint mir der Vergleich von Hausaufgaben mit einer Magister- wenn nicht gar Doktorarbeit nicht unangebracht.

Nichtsdestotrotz ist das als Hausaufgabe für eine Einzelperson schon hart und übermäßig arbeitsaufwendig. Aber z.B. im Projektunterricht könnte man so etwas in Gruppenarbeit schon machen, da würden dann auch die realen Probleme eines verfassungsgebenden Kongresses im Kleinen wieder auftauchen.
Das schon. Und in einem solchen Rahmen könnte man durchaus ein Brainstorming machen, was - ganz grob - evtl. in einer Verfassung geregelt sein sollte, also z.B. Grundrechte, Staatsoberhaupt, Gesetzgebung, aber damit wäre eine solche Gruppe auch bereits am Ende ihrer Fachkompetenz angelangt.

Und es ist ja nicht so, dass jeder verfassungsgebende Kongress immer wieder das Rad neu erfunden hätte. So sind (...) Verfassungen (...) inspiriert (...) bis hin zu (beinahe) wortgleichen Artikeln.
In der Tat, selbst juristische Fachleute bedienten sich entsprechender Vorlagen, wodurch das Erarbeiten einer Verfassung durch Schüler, selbst in Gruppen, doch um so mehr als "daneben" betrachtet werden darf.

Die Rolle des deutschen Bürgertums, das nun endlich eine deutschen Staat haben will? Oder in die Rolle eine Ministers am Hofe eines Landesfürsten, der einen Verfassung für die Konstitutionelle Monarchie erarbeiten soll?
Wieso konstruierst du hier diesen vermeintlichen Widerspruch? Mich dünkt, daß auch dem genannten "Bürgertum" an der konstitutionellen Monarchie gelegen war. 1848 war dem letztlich auch noch so, was imho als Indiz dafür ausreichend erscheint.


Was sagen denn eigentlich die Boardeigenen Volljuristen zu dieser Aufgabenstellung?
 
Welch großer Anspruch! Wie gesagt, haben sich da schon ganz andere Leute dran gemacht, und wie oben beschrieben, geht es nicht nur um eine vage Formulierung von Ideen, sondern juristisch greifbaren (Detail-) Formulierungen. Ansonsten sollte das nicht als "Verfassungsentwurf" verkauft werden.


El Quijote schrieb:
Wenn Schüler die Hochschulreife erlangt haben, sollen sie schließlich fertige Staatsbürger sein, das heißt eben auch, dass sie fähig sein müssen, kritisch zu denken und politisch zu agieren.
Im Umkehrschluß ist jemand ohne diese kein "fertiger Staatsbürger" der politisch agieren kann? Ein hohes Roß, welches du mit solch leichten Worten hier erklommen hast, lieber Freund! Auch solltest du dieses theoretische Wunschdenken vielleicht mal an der Realität messen.
Ist dieser Umkehrschluss zwingend? Die Rahmenrichtlinien geben das politische Agieren und fertige Staatsbürgersein zwar nicht wörtlich vor, aber das kritische Denken und Wissenschaftspropädeutik sollen in der gymnasialen Oberstufe erlernt werden. Für mich schließt das kritische Denken solches mit ein. Ob das nun hoher Anspruch ist, oder nicht, niemand erwartet perfekte Menschen.

Nun wirst du aber hoffentlich auch einen "qualitativen Unterschied" zwischen dem Überarbeiten (!) einer Schülerverfassung (was immer das dann sein soll) und dem Ausarbeiten einer Staatsverfassung einräumen. Hier scheint mir der Vergleich von Hausaufgaben mit einer Magister- wenn nicht gar Doktorarbeit nicht unangebracht.
Nun, die überarbeitete Schülerverfassung hatte Urheber - diese Urheber waren eben auch Schüler einige Jahre zuvor...


In der Tat, selbst juristische Fachleute bedienten sich entsprechender Vorlagen, wodurch das Erarbeiten einer Verfassung durch Schüler, selbst in Gruppen, doch um so mehr als "daneben" betrachtet werden darf.
Ich habe den Eindruck, Du verstehst die Aufgabenstellung als Erwartung der Lehrerin von den Schülern jeweils abstimmungsreife Verfassungsentwürfe vorgelegt zu bekommen. Ich glaube nicht, dass dies so erwartet wird. Ich sehe die Aufgabe mehr als Überprüfung dessen an, ob die Schüler aus dem Geschichtsunterricht die zeittypischen Probleme erkannt haben und umsetzen können (kognitives Lernziel) und natürlich, als handlungsorientiertes Lernziel, dass sie staatsbürgerlich Denken.

In der Tat, selbst juristische Fachleute bedienten sich entsprechender Vorlagen, wodurch das Erarbeiten einer Verfassung durch Schüler, selbst in Gruppen, doch um so mehr als "daneben" betrachtet werden darf.
Also ich finde es immer wieder erstaunlich, wie naiv einzelne Artikel mancher früher Verfassung wirken. Verfassungen dokumentieren, über einen längeren Zeitraum betrachtet, Lernprozesse politischer Bewegungen über Rückschläge hinweg. Daher ist es imho auch gar nicht so schlecht, Schüler mit solchen Prozessen zu konfrontieren.
 
Ich habe den Eindruck, Du verstehst die Aufgabenstellung als Erwartung der Lehrerin von den Schülern jeweils abstimmungsreife Verfassungsentwürfe vorgelegt zu bekommen. Ich glaube nicht, dass dies so erwartet wird. Ich sehe die Aufgabe mehr als Überprüfung dessen an, ob die Schüler aus dem Geschichtsunterricht die zeittypischen Probleme erkannt haben und umsetzen können (kognitives Lernziel) und natürlich, als handlungsorientiertes Lernziel, dass sie staatsbürgerlich Denken.

Das hast du schön formuliert.
Zumal die Aufgabenstellung sicherlich nicht eine Verfassung bis ins kleinste Detail (also ab 30 Paragraphen aufwärts) umfasst.
 
Sonst noch was? Also das kann doch wohl nicht wahr sein! :motz:

Welche Lehrer geben denn heutzutage als Hausaufgabe eine VERFASSUNG (!) auszuarbeiten?!? Was soll denn bitteschön dabei herauskommen und wo ist der Lerneffekt? Es ist mitunter ja schon schwer, so ein Ding zu lesen und zu begreifen, aber selbst erstellen?!? Da saßen in der Geschichte schon ganz andere Köpfe dran...

Eine tolle Einstellung! Blos weil es schwer ist, dürfen wir die armen Kinder nicht überlasten, oder was? Wie sollen die Schüler dann jemals etwas lernen, wenn wir ihnen keine Herausforderungen stellen? :autsch:Dein Post zeigt vor allem, dass den Schülern nichts zutraust.


Zum Thema: Eine solche Aufgabe nennt man "offene Aufgabe".

Worin liegt der Lerneffekt, im Gegensatz dazu, die Schüler einfach nur die Verfassung von 1848 analysieren zu lassen?

Um dieser Aufgabe zu lösen, müssen sich die Schüler mit den historischen Verfassungen jener Zeit, als den beiden Französischen, der Deutschen von 1848 und vielleicht noch der Amerikanischen auseinander setzen. Auf diese Weise lernen sie, wie eine Verfassung aufgebaut ist, welche Aspekte der staatlichen Ordnung von ihr beachtet werden müssen, und bei welchen Formulierungen es Probleme geben kann (z.B. Wahlrecht auch für Frauen - ein wichtiger Aspekt für das 19. Jarhhundert).

Außerdem erfahren die Schüler am eigenen Leib, wie schwierig es ist, eine Verfassung zu erarbeiten. Du hast ja selbst auf die Probleme hingewiesen. Werden die Entwürfe der Schüler anschließend in der Klasse zur Debatte gestellt, bekommen die Schüler ein Gefühl dafür, wie es 1848 in der Paulskirche zu ging. Das ist deutlich mehr, als einfach nur im Buch zu lesen, dass die Paulskirchenversammlung eine Verfassung ausarbeitete.

Ist ein solcher Unterricht sinnvoll? Wenn man nur produktorientiert ist, dann wohl nicht. Die ausgearbeiteten Verfassungen werden bestimmt in keinem Land der Welt eingesetzt werden. Und in der kurzen Zeit, die den Schülern zur Verfügung steht, werden die Verfassungen sicherlich noch viele Schwachstellen haben. In Frankfurt dauerte die Ausarbeitung der Verfassung ja auch Monate.

Ist man hingegen prozessorientiert, dann bringt diese Art von Unterricht einen enormen Gewinn, da die Schüler so einige wichtige Fähigkeiten des Historikers (Informationsbeschaffung und -aufarbeitung, Debatte) erlernen können.
Nebenbei werden so auch zentrale Frage der Nationalversammlung von 1848 gestellt: Monarchie oder Republik? Wo soll das Volk mitbestimmen können, wo nicht? Somit deckt diese Aufgabe sehr wohl auch die Themen ab, die vom bisher üblichen Unterricht abgedeckt wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde auch, dass diese Aufgabe sinnvoll ist, allein die Möglichkeiten die sich daraus ergeben wirklich etwas zu lernen, nicht nur Daten und Ereignissgeschichte.
Beim Ausarbeiten trifft man auf all die Probleme die auch für diese Verfassungen auftraten wie TGDarmstadt schon gesagt hat. Wichtiger für mich ist hingegen noch die Möglichkeit, diese Verfassungen dann im Unterricht zu besprechen. Da nicht alle Verfassungen gleich sein werden, sehen die Schüler die Probleme die für einzelne Menschen aus solchen Verfassungen entstehen. Diese können sozialer, politischer oder kultureller Natur sein und sind auch noch in unserer Zeit aktuell. Dadurch dass sich der einzelne Schüler mit diesen Problemen beschäftigt, wird er hoffentlich auch automatisch für das Aktuelle gestärkt oder vorbereitet. ( Unausgesprochen steht und fällt der Zweck natürlich mit dem Lehrkörper, aber glaube kaum das ein unmotivierter Lehrer sone Aufgabe stellt)
 
Im Umkehrschluß ist jemand ohne diese kein "fertiger Staatsbürger" der politisch agieren kann? Ein hohes Roß, welches du mit solch leichten Worten hier erklommen hast, lieber Freund! Auch solltest du dieses theoretische Wunschdenken vielleicht mal an der Realität messen.
El Quijotes Ausage ist verkürzt "Wenn man die Hochschulreife besitzt, dann soll man ein fertiger Staatsbürger sein". Aus A folgt B (Wenn es regnet, ist die Straße nass). Der Umkehrschluss ist nicht aus B folgt A, sondern wenn nicht B, dann nicht A (Wenn die Straße trocken ist, hat es nicht geregnet). Wer kein fertiger Staatsbürger ist, hat keine Hochschulreife. Das schließt nicht aus, dass jemand fertiger Staatsbürger ohne Hochschulreife ist.

Ich stimme Sheik und TGDarmstadt zu: es ist auf jeden Fall eine interessante Aufgabe mit viel Potential. Selbst wenn Schüler es nicht schaffen, lässt sich bereits aus dem Versuch viel lernen.
 
Mal ne kurze Zwischenfrage, weil ich grad nicht übermäßig Zeit habe. Wer von euch, der die Aufgabe hier so toll findet, hat eigentlich mal die ein oder andere Vorlesung in Staatsrecht genossen? Ist das bei Lehrämtern nun auch inbegriffen? Dann halte ich zu diesem Thema gern meinen Mund. :S
 
ist eine staatsrechliche Ausbildung denn Grundlage um sich mit einer Verfassung auseinander zu setzen? Verstehe die Absicht nicht die sich dahinter versteckt. Und um deine Frage zu beantworten, nein ich habe keine Staatsrechlichte Vorlesung /Übung oder Seminare belegt, aber es dennoch gewagt mich mit verschiedenen grundlegenden Staatstexten auseinander zu setzen.
 
@Tekker

Mal ne kurze Zwischenfrage, weil ich grad nicht übermäßig Zeit habe. Wer von euch, der die Aufgabe hier so toll findet, hat eigentlich mal die ein oder andere Vorlesung in Staatsrecht genossen? Ist das bei Lehrämtern nun auch inbegriffen? Dann halte ich zu diesem Thema gern meinen Mund. :S

Nein, ein Vorlesung zum Staatsrecht habe ich nicht besucht, wohl aber Vorlesung und Hauptseminar zur deutschen Geschichte im 19. Jahrhundert, in der die historischen Aspekte dieses Themas behandelt wurden. Ich fühle mich daher durchaus qualifiziert mich zu diesem Thema zu äußern, wie ich es getan haben und zwar aus folgenden Gründen:

1. Würde man dein Argument als Grundlage für die Qualifikation von Lehrern nehmen, wäre es ganz schlecht um unsere Schulen bestellt. Jeder vollwertige Lehrer (damit meine ich nicht die Hilfslehrer, die im Rahmen von U+ geworben wurden) hat ein Studium in beiden seiner Unterrichtsfächer sowie in Erziehungswissenschaft absolviert. Im Rahmen dieses Studiums hat der Lehrer genügend Fachwissen erworben, um selbst unterrichten zu können. Würde man eine solche Qualifikation verlangen, wie du es tust, dann bräuchten wir entweder für jedes Spezialgebiet (z.B. Rechtsgeschichte) einen Lehrer, oder wir müssten die Lehrpläne drastisch zusammenstreichen. Beides ist illusorisch.

2. Die Schulbildung hat bei weitem nicht das Niveau von universitärer Bildung. Das ist auch nicht möglich. Kinder brauche nunmal andere Zugangswege zum Lehrstoff, als sie an der Universität geboten werden und müssen den Stoff auch nicht in dieser Tiefe erlernen. Sonst könnten wir gleich auf die Universitäten verzichten.
Das Stichwort heißt "didaktische Reduktion". Beim Thema "Vormärz und 1848er Revolution" habe ich dank dem Geschichtsstudium eine weiteres Wissen als meine Schüler, kenne mich aber gerade bei den rechtlichen Aspekte nicht so gut aus, wie ein Jurist mit Schwerpunkt Verfassungsrecht. Da die Schüler aber weniger lernen müssen, als ich selbst weiß, reicht mein Wissen für den Unterricht in der Schule aus. Ich muss vielmehr überlegen, welche Teile meines Wissens ich im Unterricht weitergebe, und welche Aspekte ich auslasse. Diesen Prozess nennt man "didaktische Reduktion".

3. Deine Kritik hat sich nicht nur auf den Inhalt des Unterrichts bezogen, sondern auch auf die Methode. Nun muss aber die Unterrichtsmethode immer auf den Inhalt abgestimmt sein. Im Rahmen der didaktischen Reduktion muss ich mir auch überlege, mit welcher Methode ich den Schülern welchen Stoff beibringe. Und die hier beschriebene Methode halte ich für sehr sinnvoll, den reduzierten Stoff der "Verfassungsfrage 1848" den Schülern beizubringen. Sie mag nicht geeignet sein, die Feinheiten des Verfassungsrechst auf universitärem Niveau zu vermitteln. Doch das muss der Unterricht ja auch nicht.

Der Kern deiner Kritik ist eine Vorstellung von dem, was Unterricht in der Schule leisten kann und was nicht. Da du von Grundvoraussetzungen aus gehst, die nicht zutreffen, muss ich deine Argumentation zurückweisen.

@Themistokles
Gelungene Anwendung der logischen Grundregeln.:yes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben