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Auch Wolfram nennt Theoderich "König der Westgoten" und schreibt nicht von der Vormundschaft.
Folgt man dieser Schilderung, hat Theoderich nicht als Vormund regiert, sondern die westgotische Königswürde unter Umgehung der Ansprüche Amalarichs usurpiert. Ob auch andere Historiker dieser Meinung folgen, müsste man anhand weiterer Sekundärquellen klären.Der bei Vouillé umgekommene Westgotenkönig Alarich II. war seit 493 mit Theoderichs Tochter Thiudigoto verheiratet gewesen; die Thronrechte ihres minderjährigen Sohnes Amalarich nützte der Ostgotenkönig, um sich in die westgotischen Thronfolgekämpfe einzuschalten. 511 setzte er sich gegen einigen Widerstand durch und ließ sich selbst von den Westgoten zum König erheben ...
In Wirklichkeit wurde die Herrschaft der Goten aus Italien im Westgotenreich wohl von vielen als Fremdherrschaft empfunden. Doch hielt sich das ostgotische Regime bis zum Tod Theoderichs und dann regierten Amalarich und danach der langjährige ostgotische Statthalter Theudis noch bis 548.
(Walter Pohl, Die Völkerwanderung. Eroberung und Integration, Stuttgart 2002/2005, S. 144 f.)
Eine Legitimität als Herrscher der Westgoten brauchte er nicht, da er nicht ihr König war. Um als Regent für Amalarich fungieren zu können, reichten die Verwandtschaft und seine tatsächliche Macht.
Amalarich war der legitime Sohn von Alarich II., Gesalech der illegitime. Aber Du hast schon recht, unproblematisch war es nicht, Amalarich als König durchzusetzen. Dazu musste Theoderich ein Heer schicken, das den Gesalech schlug und Amalarich mit Waffengewalt durchsetzte. Also nix mit Anerkennung wegen Legitimität durch (angeblich) gefälschten Stammbaum.
Toll, dass Du Wikipedia den Quellen vorziehst ...
Aber gut, bleiben wir bei Wikipedia: In der englischen Version des Artikels Gesalec - Wikipedia, the free encyclopedia heißt es: "Theodoric acted as regent for Gesalic's half-brother, Amalaric, until Amalaric was old enough to take the throne."
Aber widmen wir uns lieber den Quellen. Prokopios (Kriegsgeschichte 5,12) schreibt: "Nachdem Giselich aus dem Weg geschafft war, übertrug er die Herrschaft der Visigoten seinem Tochtersohne Amalarich, über welchen er die Vormundschaft führte, weil er noch ein Knabe war, nahm alle Schätze, welche in der Stadt Carcassonne lagen, mit sich und ging eiligst nach Ravenna zurück."
Auch Iordanes schreibt in der Getica 58 lediglich davon, dass Theoderich für Amalarich gesorgt und ihn beschützt habe - dabei hätte doch Iordanes noch am ehesten Grund gehabt, Theoderich zum Westgotenkönig zu deklarieren, um ihn zu verherrlichen.
Das wäre auch meine Vermutung.eventuell liegt auch einfach nur ein kleiner Flüchtigkeitfehler vor? Da wird dann ganz schnell aus einem Regenten ein König.
Die hat er ja auch nicht selbst ausgeübt, sondern durch Theudis, der nach Amalarichs Ermordung selbst König wurde.allerdings auch nichts über die Amtsgeschäfte als Regent im Westgotenreich
Ja, das steht auch bei Prokopios so. Allerdings machte Theoderich den Westgoten im Gegenzug jährlich ein "Geschenk".Vor Beginn der Regierung Amalarichs beanspruchte Theoderich d. Gr. das Verfügungsrecht über die spanischen Steuereinkünfte. Und ein Teil des westgotischen Königsschatzes war nach Ravenna überführt worden. Dieser wurde dann zurückgegeben.
Ensslin benutzt den Begriff „Personalunion“.
Ja, der moderne Begriff "Personalunion" scheint mir die etwas verworrenen Verhältnisse der westgotischen Thronfolge nach Alarich II. am besten zu chrakterisieren. Vermutlich war selbst den Zeitgenossen nicht ganz klar, ob sie mit Theoderich nun einen westgotischen König oder lediglich einen Regenten vor sich hatten.
Bedenklich muss stimmen, dass Theoderich - wie Pohl schreibt (s.o.) - auch nach Amalarichs Volljährigkeit weiterhin als Westgotenkönig regierte, was erst mit seinem Tod endete. Da war Amalarich immerhin bereits 26 Jahre alt. Das könnte darauf hinweisen, dass Theoderich tatsächlich als westgotischer König amtierte.
Der Begriff "Personalunion" ist aber nur dann angebracht, wenn jemand rechtlich (also nicht bloß faktisch) König zweier Königreiche ist, also z. B. Jakob I. von England und Schottland, diese aber ansonsten über getrennte Verwaltungsapparate etc. verfügen. (Bei intensiverer Integration spricht man von einer "Realunion".) Auf Ost- und Westgoten passt der Begriff also nur, wenn Theoderich tatsächlich hier wie dort offizieller König war.Ja, der moderne Begriff "Personalunion" scheint mir die etwas verworrenen Verhältnisse der westgotischen Thronfolge nach Alarich II. am besten zu chrakterisieren.
Die Frage ist doch: Wurde Theoderich jemals offiziell zum König der Westgoten proklamiert? (Oder hat er sich zumindest selbst dazu proklamiert?) Falls er sich lediglich in für die Westgoten verfassten Schriftstücken als "rex" bezeichnet hat, ohne näheren Zusatz, dann kann damit auch bloß seine Funktion als König der Ostgoten bzw. Rex Italiae gemeint sein, um nicht den Westgoten gegenüber titellos zu erscheinen.Vermutlich war selbst den Zeitgenossen nicht ganz klar, ob sie mit Theoderich nun einen westgotischen König oder lediglich einen Regenten vor sich hatten.
Möglich, aber nicht zwingend. Es gibt in der Geschichte auch anderweitig Beispiele, dass auch volljährige Monarchen von den wahren Machthabern von der Macht ferngehalten wurden.Bedenklich muss stimmen, dass Theoderich - wie Pohl schreibt (s.o.) - auch nach Amalarichs Volljährigkeit weiterhin als Westgotenkönig regierte, was erst mit seinem Tod endete. Da war Amalarich immerhin bereits 26 Jahre alt. Das könnte darauf hinweisen, dass Theoderich tatsächlich als westgotischer König amtierte.
Falls er sich lediglich in für die Westgoten verfassten Schriftstücken als "rex" bezeichnet hat, ohne näheren Zusatz, dann kann damit auch bloß seine Funktion als König der Ostgoten bzw. Rex Italiae gemeint sein, um nicht den Westgoten gegenüber titellos zu erscheinen.
Das bestreitet auch niemand.Die Macht lag definitiv in den Händen Theoderichs und seiner Ostgoten, der westgotische Adel war weitestgehend ausgeschaltet
Das bestreitet auch niemand.
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