Entwicklung der Macht des Kaisers

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Guten Abend!
Im Rahmen meiner Vorbereitung auf meine Klausur, habe ich folgenden Text verfasst:

Karl der Große, Sohn von Pippin III., herrschte aufgrund des Todes seines Vaters ab 768 teilweise über das Frankenreich. Mit der Herrschaft Karls reihte sich der zweite König des Frankenreichs entstammend aus dem Karolingergeschlecht ein, denn Pippin hatte die Merowinger Schattenkönige 751 abgesetzt.
Pippin teilte das Reich in zwei Teile auf und vermachte es seinen Söhnen Karlmann und Karl, bevor er starb. Karlmann kam jedoch bereits 771 um und so herrschte Karl nun alleine über das gesamte Reich.
Dabei festigte Karl seine Macht insbesondere durch taktische Schachzüge; unter anderem deutete er erfolgreich den Treueeid eines Herrschers in einen Vasalleneid um und nutze das Verletzen des Eides, um den Herrscher zu verklagen (er hatte das Heer Pippins vorzeitig verlassen) und so sein Reich zu vergrößern.
Negativ fiel Karl der Große vor allem als „Sachsenschlächter“ auf. Im Krieg gegen die Sachsen (772-804, mit Unterbrechungen) ging Karl dabei mit äußerster Brutalität vor, festigte seine Macht aber erneut durch das ausdauernde Kämpfen und den Sieg. Karl setzte schließlich (fast) vollständig das Christentum als einzigen Glauben durch.
Als einer wohl der historisch interessantesten Punkte seines Lebenslaufes lässt sich mit Sicherheit die Krönung zum Kaiser des Heiligen Römischen Reiches im Jahre 799 nennen. Nachdem Karl dem um Hilfe bittenden Papst, ihm wurden unter anderem Ehebruch vorgeworfen,
geholfen hatte, da dieser den Papst im Streit gegen seine Ankläger unterstützte, führte der Papst schließlich 800 in einer kirchlichen Zeremonie die Krönung durch.
Außerdem ist zur Macht zu sagen, dass Karl schließlich viele Dinge vereinheitlichte (u.a. Währung, Gewichtsmaße und vor allem Schrift) und eine Bildungsreform durchführte, da auch Karl selbst in Bildung interessiert war – das führte zur Erhöhung des Lebensstandards und zum Ansteigen der Beliebtheit, was Karls Position noch einmal sicherte.
Als die wichtigste Grundlage der Macht im Mittelalter galt das sogenannte Lehnswesen (Leh(e)n = Leihe, Leihgabe), bei dem der König Landgebiete und Ämter an seine Kronvasallen verlieh, welche dafür Treue- bzw. Diensteide schworen.
Damit handelte es sich beim Frankenreich bis hierhin um einen Personenverbandsstaat.
Die Lehen konnten dabei von den Vasallen unter bestimmten Auflagen genutzt und sogar „weiterverpachtet“ werden.
Die sogenannte Doppelvasallität lässt sich als ein Problem des Lehenswesens herausstellen. In diesem Fall hat ein Vasall Lehen von zwei unterschiedlichen Lehensherren angenommen hat und damit beiden Lehensherren den Treueeid geschworen. Falls sich also ein Konflikt zwischen den beiden Lehnsherren anbahnte, musste der Vasall sich ja theoretisch beider Lehnsherren versprechen. Durch eine „Klausel“ im Lehnsvertrag stand den Vasallen in diesem Fall zu, sich neutral zu verhalten. Der Verlierer war in diesem Fall der Lehnsherr und in letzter Instanz schließlich der Kaiser. Außerdem wurde das Lehen nach und nach ebenfalls für die geistlichen Vasallen (Anhänger des Klerus) erblich.

Es würde mich freuen, wenn ihr meinen Text lest und mich ggf. auf inhaltliche Fehler / fehlende, wichtige Aspekte hinweist.
Des Weiteren habe ich eine Frage:
Wie kann ich geschickt die "Stellung des Königs/Kaisers zur Zeit der Karolinger" einbringen?
Wann war dies so? Überhaupt, wie waren die Regelungen zur Vererbung der Lehen (chronistisch).
Kam zuerst mögliche Vererbung, dann wurde es auf die Geistlichen beschränkt, wie kam dann wieder der Umbruch?
Und wie kriege ich den Umbruch rein: der Adel gewinnt an Macht?
Was kann man allgemein zur Entwicklung des Lehnswesen sagen?

Ich wäre euch sehr sehr dankbar, ansonsten verzweifle ich nämlich langsam, ich wusel mich hier durch meine Aufzeichnungen und online findet man schwer was und selbstverständlich erwarte ich keine vollständige Lösung und würde auch gerne was erarbeiten, also mir nun alles diktieren lassen - so ist das nicht!

LG
Sascha
 
Was die Gesellschafts - und Lehnsentwicklung im Frühmittelalter betrifft,solltest Du mal in die im Sachsenspiegel aufgeführte Heerschildordnung von Eike von Repgow schauen. Die dort dargestellte Standesgliederung der mittelalterlichen Gesellschaft anhand der Heerfolge ist Ausgangspunkt der im Sachsenspiegel sehr detailliert behandelten lehnsrechtlichen Rechte und Pflichten der einzelnen Heerschilde.
Da dürftest Du die Antwort auf die meisten Deiner Fragen finden.
 
Ich danke dir, habe mich noch etwas informiert!
Und da es 15 Punkte (1+) wurden, kann ich doch zufrieden sein!
Danke!:winke:
 
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