tela
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Im Buch "Aufbruch ins Mittelalter" von Martina Hartmann findet sich folgende Passage:
Die Franken als das reichstragende Volk des Merowingerreiches lebten nach ihrem Volksrecht, der zur Zeit Chlodwigs I. aufgezeichnenten Lex Salica, genau wie die anderen nichtfränkischen Völker im Reich nach ihren Gesetzen lebten und gerichtet wurden, die Römer nach römischem Recht, die Westgoten, Burgunder etc. nach ihrem - eine gewiss für uns fremde Vorstellung, dass es nicht ein Recht für alle im Staat gab, sondern mehrere nebeneinander.
War also die Strafe z.B. für einen Diebstahl unterschiedlich je nach dem um was für eine Person es sich handelte?
Kennt jemand in diesem Fall ein Beispiel für die unterschiedlichen Strafmaße je nach Volkszugehörigkeit?
Die Franken als das reichstragende Volk des Merowingerreiches lebten nach ihrem Volksrecht, der zur Zeit Chlodwigs I. aufgezeichnenten Lex Salica, genau wie die anderen nichtfränkischen Völker im Reich nach ihren Gesetzen lebten und gerichtet wurden, die Römer nach römischem Recht, die Westgoten, Burgunder etc. nach ihrem - eine gewiss für uns fremde Vorstellung, dass es nicht ein Recht für alle im Staat gab, sondern mehrere nebeneinander.
War also die Strafe z.B. für einen Diebstahl unterschiedlich je nach dem um was für eine Person es sich handelte?
Kennt jemand in diesem Fall ein Beispiel für die unterschiedlichen Strafmaße je nach Volkszugehörigkeit?