Lehnswesen: Prekarie und Homagium

Hallo,

mir wird leider nicht ganz klar was (1) Prekarie meint. Ist das die Übergabe einer Landleihe bzw. eines beneficiums (auch) an Freie oder ist das quasi schon eine Vergrundholdung? Kann man also mit Prekarie auch eine Lehnsverbindung bezeichnen oder bezieht sich der Begriff auf den Eintritt eines Bauern in eine Grundherrschaft?

Und (2): Ist der Treueeid der sog. jüngeren Vasallität, also der Handgang / homagium, gleichzusetzen mit einer Landleihe o.ä., also mit einer materiellen Basis des Lehnsverhältnisses? Oder konnte es auch vorkommen, dass sich 2 Freie aus welchen Gründen auch immer einen solchen Treueeid leisteten?

Vielen Dank schonmal!
 
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