Ekklesiastische Reichsfürstenbank im Reichstag

Decurion

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Guten Abend,

Ich habe mal eine reine Interessensfrage zu den geistlichen Reichsfürsten im Reichstag.
1792 saßen laut wikipedia.de 35 Reichsprälaten (inclusive Erzherzog von Österreich, Herzog von Burgund und Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens) sowie Schwäbisches und Rheinisches Reichsprälatenkollegium im Reichstag.

Da ich keine Quellen dazu kenne und nicht einmal weiß, welche Quelle für diese Liste zu Rate gezogen wurde, frage ich mich, ob die theoretische Anzahl an Reichsprälaten und die tatsächliche nicht stark abweichen müsste. Dass es also zwar 35 ekklesiastische Virilstimmen gegeben haben musste, allerdings de facto weniger Reichsprälaten im Reichstag saßen, da ja die geistlichen Fürstentümer oft in Personalunion geführt wurden (als Beispiel: Maximilian Franz von Österreich, der 1792 im Reichstag saß, allerdings Fürsterzbischof von Köln, Fürstbischof von Münster, Hoch- und Deutschmeister des Deutschen Ordens und Erzherzog von Österreich war).

Hieß das also, dass ein Reichsprälat mehrere Fürstentümer repräsentierte und auch dementsprechend mehr Stimmen hatte?
 
Hast du dich schon näher mit der Literaturliste im Wikipedia-Artikel befasst?
Z.B. im ersten Buch Seite 10.
 
@ Decurion
Ich denke, Du hast es erfasst. Ich habe jetzt vergessen wann das war, aber es wurde einmal festgelegt, dass sich die Zahl der Stimmen nicht unendlich vermehrt, dass deswegen die Stimmen immer nur zum Reichsstand gehören, nicht aber zur Person. Heißt, wenn jemand Bischof mehrerer reichsunmittelbarer Territorien war, die alle jeweils Stimme auf dem Reichstag hatten, dann konnte der Bischof in seiner Funktion als Reichsfürst mehrere Stimmen abgeben, ja er konnte ja auch in mehreren Reichskreisen auf den Kreistagen abstimmen, wenn er Gebiete hatte, die nicht nur in einem Kreis lagen.

Der ursprüngliche Gedanke dahinter war m.W., dass man umgehen wollte, dass durch die unzähligen Sekundogenituren wie bei den Reußen, Ernestinischen Wettinern und Hohenloher Grafen, diese Unmengen an Stimmen erhielten, die aber im Grunde nur zu kleinen bis kleinsten Reichsstände gehörten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hieß das also, dass ein Reichsprälat mehrere Fürstentümer repräsentierte und auch dementsprechend mehr Stimmen hatte?

So ist es. Die Stimmen der Reichsfürsten im Fürstenrat - weltliche wie geistliche - hafteten seit der frühen Neuzeit an den Territorien und nicht mehr an den natürlichen Personen. Wenn also ein Bischof, Abt, Herzog oder Reichsgraf sich einem anderen Fürsten unterwerfen musste, verlor er seine Reichsstandschaft. Die Stimme für das fürstliche oder reichsgräfliche Territorium blieb allerdings erhalten, doch gab nun der neue Herr seine Stimme für dieses Territorium ab. Er hatte also künftig im Reichstag zwei Stimmen: einmal für sein eigenes Territorium, zum anderen für das neuerworbene. Jede Stimme für ein Territorium wurde also nach dem Abgang ihres Trägers von dem Fürsten, der ihn beerbte, fortgeführt.

Was die geistlichen Reichsfürsten mit Virilstimmen (Einzelstimmen) angeht, so trat dieser Vorgang selten auf. Das lag daran, dass sich die Bischöfe kaum jemals einer fremden Landesherrschaft unterwerfen mussten und somit ihre Stimmen nicht abnahmen. Andererseits übernahmen sie auch keine Herzogtümer oder Reichsgrafschaften, sodass sich ihre Stimmzahl nicht vermehrte.

Eine Ausnahme bildeten allerdings die Reichsabteien. Da gingen einige in den Besitz geistlicher Reichsfürsten über, sodass sie ein Stmmrecht für diese Abteien vor allem innerhalb der Prälatenkollegien erhielten. Die konnten allerdings - wie die Reichsgrafenkollegien - nur Kollegiatstimmen abgeben. Eine Verminderung geistlicher Stimmen im Fürstenrat ergab sich ferner durch die nach 1648 säkularisierten geistlichen Fürstentümer wie z.B. Magdeburg, Halberstadt, Verden, Minden, Schwerin, Kamin, Ratzeburg und Hersfeld. Die Stimmen fielen an Preußen (4 Stimmen), Hannover, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und Hessen-Kassel.

Ein Beispiel: 1576 musste die Fürstabtei Prüm (mit Virilstimme) die Oberherrschaft des Trierer Kurfürsten anerkennen. Damit fiel die Stimme für das Reichsfürstentum Prüm an den Kurfürsten von Trier.
 
Hast du dich schon näher mit der Literaturliste im Wikipedia-Artikel befasst?
Z.B. im ersten Buch Seite 10.

Leider noch nicht. Sobald ich Zeit finde, werde ich das bestimmt noch nachholen. Aber danke für den Hinweis!

@ Decurion
Ich denke, Du hast es erfasst. Ich habe jetzt vergessen wann das war, aber es wurde einmal festgelegt, dass sich die Zahl der Stimmen nicht unendlich vermehrt, dass deswegen die Stimmen immer nur zum Reichsstand gehören, nicht aber zur Person. Heißt, wenn jemand Bischof mehrerer reichsunmittelbarer Territorien war, die alle jeweils Stimme auf dem Reichstag hatten, dann konnte der Bischof in seiner Funktion als Reichsfürst mehrere Stimmen abgeben, ja er konnte ja auch in mehreren Reichskreisen auf den Kreistagen abstimmen, wenn er Gebiete hatte, die nicht nur in einem Kreis lagen.

Der ursprüngliche Gedanke dahinter war m.W., dass man umgehen wollte, dass durch die unzähligen Sekundogenituren wie bei den Reußen, Ernestinischen Wettinern und Hohenloher Grafen, diese Unmengen an Stimmen erhielten, die aber im Grunde nur zu kleinen bis kleinsten Reichsstände gehörten.

Vielen Dank für diese Erläuterung. Genau das habe ich gesucht.
Da ich mich mit der gesetzlichen Grundlage im HRR nicht auskenne, bin ich sehr dankbar für diese aufschlussreiche Hilfe :)

wurde also nach dem Abgang ihres Trägers von dem Fürsten, der ihn beerbte, fortgeführt.

Und wenn der nachfolgende Fürst ein vom Generalkapitel gewählter bereits inthronisierter Reichs(erz)bischof war, so erhielt er eben auch die neue Stimme des neu erworbenen (Erz-)Bistums zusätzlich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Was die geistlichen Reichsfürsten mit Virilstimmen (Einzelstimmen) angeht, so trat dieser Vorgang selten auf. Das lag daran, dass sich die Bischöfe kaum jemals einer fremden Landesherrschaft unterwerfen mussten und somit ihre Stimmen nicht abnahmen. Andererseits übernahmen sie auch keine Herzogtümer oder Reichsgrafschaften, sodass sich ihre Stimmzahl nicht vermehrte.

Das allerdings macht mich etwas stutzig. Dass sich die fürstbischöflichen Reichsprälaten selten bis gar nicht einem anderen Reichsfürsten weltlicher oder geistlicher Natur unterwerfen mussten und daher kein Verlust der Virilstimme einherging, ist verständlich. Doch wie ich schon oben geäußert habe, mussten Viril- bzw. Kuriatstimmen konsequenterweise an den neu inthronisierten Bischof zusätzlich übergehen, der schon andere geistliche oder weltliche Reichsfürstentümer in Besitzung hatte.

Der Kurfürst und Fürsterzbischof von Köln war zugleich auch Herzog von Westfalen, wenn mich nicht alles täuscht. Wenn das Herzogtum Westfalen nun auch ein Reichsfürstentum war, so hatte der Erzbischof von Köln sowohl geistliche wie auch weltliche Virilstimmen (bzw. für Westfalen eine Kuriatstimme (da ich mich in der Sachlage nicht auskenne)). Bessere Beispiele sind ja Fürsterzbischöfe von Köln, Mainz etc., die oft auch Herzöge, Grafen etc. waren aufgrund der Abstammung.
 
Und wenn der nachfolgende Fürst ein vom Generalkapitel gewählter bereits inthronisierter Reichs(erz)bischof war, so erhielt er eben auch die neue Stimme des neu erworbenen (Erz-)Bistums zusätzlich, wenn ich das richtig verstanden habe.

Die Stimme haftete auch bei den geistlichen Reichsfürsten am Territorium. Wer vom Domkapitel zum Bischof gewählt und vom Papst bestätigt, dann vom Kaiser mit dem Zepterlehen belehnt wurde, war geistlicher Reichsfürst mit allen Privilegien und Pflichten, z.B. der Verpflichtung zum Heerbann.

Das allerdings macht mich etwas stutzig. Dass sich die fürstbischöflichen Reichsprälaten selten bis gar nicht einem anderen Reichsfürsten weltlicher oder geistlicher Natur unterwerfen mussten und daher kein Verlust der Virilstimme einherging, ist verständlich. Doch wie ich schon oben geäußert habe, mussten Viril- bzw. Kuriatstimmen konsequenterweise an den neu inthronisierten Bischof zusätzlich übergehen, der schon andere geistliche oder weltliche Reichsfürstentümer in Besitzung hatte.

Im Reichsfürstenrat gab es geistliche Reichsfürsten mit Virilstimme - das waren überwiegend Bischöfe sowie einige Fürstabteien bzw. Propsteien wie Ellwangen oder Fulda - sowie die Kollegien der Reichsprälaten, die lediglich eine Kuriatstimme abgeben konnten. In diesen Prälatenkollegien - rheinische und schwäbische Prälatenbank - saßen vor allem Reichsäbte und Reichsäbtissinnen. Im Lauf der Jahrhunderte waren einige Reichsabteien in die Hände bischöflicher Reichsfürsten übergegangen, die damit für diese in den Prälatenkollegien eine Stimme führen konnten.

Der Kurfürst und Fürsterzbischof von Köln war zugleich auch Herzog von Westfalen, wenn mich nicht alles täuscht. Wenn das Herzogtum Westfalen nun auch ein Reichsfürstentum war, so hatte der Erzbischof von Köln sowohl geistliche wie auch weltliche Virilstimmen (bzw. für Westfalen eine Kuriatstimme (da ich mich in der Sachlage nicht auskenne)). Bessere Beispiele sind ja Fürsterzbischöfe von Köln, Mainz etc., die oft auch Herzöge, Grafen etc. waren aufgrund der Abstammung.

Das Herzogtum Westfalen war kein Reichsfürstentum, sondern lediglich ein Titularfürstentum. Insofern haftete daran keine Stimme im Reichstag. Die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier führten je eine Virilstimme im Kurfürstenrat. Auf der weltlichen Bank des Reichsfürstenrats führten sie keine weiteren Stimmen.
 
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Und wenn der nachfolgende Fürst ein vom Generalkapitel gewählter bereits inthronisierter Reichs(erz)bischof war, so erhielt er eben auch die neue Stimme des neu erworbenen (Erz-)Bistums zusätzlich, wenn ich das richtig verstanden habe...

Um die Frage zu konkretisieren:Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim , Adam Friedrich von Seinsheim und Franz Ludwig von Erthal waren sowohl Bischof von Würzburg als auch von Bamberg.
Lothar Franz von Schönborn war Bischof von Bamberg und Erzbischof von Mainz, also im Reichsfürstenrat und Kurfürst.
Kann jemand Abstimmungen benennen, aus denen ersichtlich ist, ob die Herren mit einer oder zwei Virilstimmen gezählt wurden?
 
Um die Frage zu konkretisieren:Friedrich Karl von Schönborn-Buchheim , Adam Friedrich von Seinsheim und Franz Ludwig von Erthal waren sowohl Bischof von Würzburg als auch von Bamberg.
Lothar Franz von Schönborn war Bischof von Bamberg und Erzbischof von Mainz, also im Reichsfürstenrat und Kurfürst.
Kann jemand Abstimmungen benennen, aus denen ersichtlich ist, ob die Herren mit einer oder zwei Virilstimmen gezählt wurden?

Um beim ersten Beispiel zu bleiben: Sowohl das Fürstbistum Würzburg als auch das von Bamberg führten je eine Virilstimme im Reichsfürstenrat. Leitete ein Bischof beide Fürstentümer in Personalunion, konnte er für jedes ein Votum abgeben - verfügte also über zwei Virilstimmen, denn diese hafteten am Territorium und nicht an der Person.

Das führte ja auch zum entgegengesetzten Fall, den ich bereits nannte: Für die nach 1648 von Preußen säkularisierten geistlichen Fürstbistümer Magdeburg - einst Erzbistum - , sowie Halberstadt, Minden und Kamin führte es vier Virilstimmen fort.
 
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