Meine Frage bezieht sich eigentlich nur auf den deutschen Raum des HRR, also ohne hinteralpines Gebiet, sprich Italien. Es wird ja immer gesagt, dass das Stadtrecht gewährleistet, dass die Regel "Nach einem Jahr und einem Tag bist du ein freier Mann" für die Bewohner greift. Nun ist eine meiner Fragen, ob dieses Recht auch als Einzelrecht (und wie dessen Name lautet) gegeben ist, d.h. einer Stadt verliehen werden kann wie z.b. das Münzprägerecht.
Des Weiteren meine Frage: Ich höre immer Stadtrechtsverleihung, habe aber arge Probleme in alten Römerstädten, wie z.B. Worms und Speyer ein konkretes Jahr zu finden, ab dem das Stadtrecht gegeben war und somit das oben genannte Freiheitsrecht. Gilt das Stadtrecht mehr als Summe gegebener Rechte wie Marktrecht etc. oder muss es tatsächlich ein verliehenes Stadtrecht geben wie z.B. in Höchst am Main (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/28/Stadterhebung_Höchst_1356_01_12.jpg). Ab wann gilt das "Freiheitsrecht" in einer Stadt?
Des Weiteren meine Frage: Ich höre immer Stadtrechtsverleihung, habe aber arge Probleme in alten Römerstädten, wie z.B. Worms und Speyer ein konkretes Jahr zu finden, ab dem das Stadtrecht gegeben war und somit das oben genannte Freiheitsrecht. Gilt das Stadtrecht mehr als Summe gegebener Rechte wie Marktrecht etc. oder muss es tatsächlich ein verliehenes Stadtrecht geben wie z.B. in Höchst am Main (http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/2/28/Stadterhebung_Höchst_1356_01_12.jpg). Ab wann gilt das "Freiheitsrecht" in einer Stadt?