Im Mittelalter hatten die Stände, in Form iher Versammlungen, immer bestimmte (mitsprache)rechte gegenüber den Potentaten und Herrschern. Woher kommt diese Einteilung? Geht sie vielleicht auf die römische Mischverfassung zurück, in der bestimmte Stände (Senat) sowie Städte (Bürger Roms) ein Mitspracherecht hatten?
Ein Recht zur Beratung des Kaisers und zur Mitsprache in Reichsangelegenheiten hatten im mittelalterlichen Deutschen Reich die
Fürsten und
Grafen mit Reichsstandschaft, also diejenigen, die eine Viril- oder Kuriatstimme im Reichstag führen durften. Im späten Mittelalter kam noch die
Städtebank hinzu, die die Reichsstädte besetzen durften.
Dass die Großen eines Landes an der Regierung beteiligt waren, dem konnte sich ein Herrscher schwerlich entziehen. Andernfalls wären Revolten und Erhebungen ausgebrochen, sodass jeder König darauf sehen musste, die Macht zwischen Herrscher und Adel klug auszubalancieren. Das gelang einigen sehr gut, anderen weniger.
Die Frage war allerdings, wer das Recht haben sollte, aif
Reichstagen zu erscheinen. Dafür kamen nach einer sich im 12. Jh. verbreitenden Auffassungnur nur solche Adligen infrage, die
reichsunmittelbar waren und lehnsrechtlich direkt dem Kaiser unterstanden. Und so bildete sich seit dem 12. Jh. eine Schicht von
Reichsfürsten heraus, die Sitz und Stimme im Reichstag erhielten. Dazu zählten geistliche und weltliche Reichsfürsten, die entweder seit alters her als solche betrachtet wurden - z.B. die Markgrafen von Brandenburg, die Pfalzgrafen bei Rhein, die Herzöge von Bayern oder die Herzöge von Sachsen - und später solche, die ausdrücklich vom Kaiser in den
Reichsfürstenstand erhoben wurden, wie z.B. die Herzöge von Braunschweig-Lüneburg, die Landgrafen von Hessen, die Herzöge von Mecklenburg oder die Herzöge von Württemberg. Ebenfalls Stimmrecht erhielten die nichtfürstlichen aber reichsunmittelbaren
Grafen, die in verschiedenen Kurien zusammengefasst waren, die jeweils eine Kuriatstimme (Gesamtstimme) führten.
Wie sich der Reichsfürstenstand im einzelnen herausbildete, ist allerdings bis heute von der Forschung noch nicht restlos geklärt. Auf jeden Fall zog sich dieser Prozess bis ins 14. Jh. hin.