BRD: Fakt und Fiktion

Legat

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Ok mir ist klar dass das, was ich gleich zitieren werde Blödsinn ist, aber ich würde gerne Gegenargumente dafür hören. Bzw Beweise dafür, dass die folgenden Behauptungen tatsächlich der Blödsinn sind, der er ist. Hab da nämlich gerade einen Arbeitskollegen, der eben diese Sachen behauptet und ich würde die ihm gerne mit Fakten widerlegen können, da die Geschichte der BRD nicht gerade "mein" Gebiet ist..
Danke schon einmal im Vorraus.

BRD: Fakt und Fiktion

In dem allgemeinen Taumel der Einheitsfeiern ist völlig untergegangen, dass die Bundesrepublik Deutschland juristisch gar nicht mehr existent ist. Das wird spätestens nach einem Blick in den Ausweis klar.


Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren. Ohne auf tiefere juristische Interpretationen einzugehen, wollen wir hier nur einmal auf einige Ungereimtheiten deutschen Alltagslebens aufmerksam machen – die allerdings von den meisten Deutschen bisher kaum zur Kenntnis genommen wurden. Dazu genügt zum Beispiel ein Blick auf einen deutschen Personalausweis.

Fakt ist: Die Bundesrepublik Deuschland wurde auf der Pariser Konferenz mit der Streichung des Artikels 23 im Grundgesetz aufgelöst. Die BRD existierte faktisch nur vom 23.5.1949 bis zum 17.9.1990. Völkerrechtlich ist am 18.9.1990 auch wieder die Weimarer Verfassung von 1919 in Kraft getreten.
Da die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18.9.1990 nicht mehr existiert, kann man deshalb auch kein Staatbsürger der BRD mehr sein.
Bis heute hat "Deutschland" ein Grundgesetz. Doch laut geltendem Völkerrecht ist ein Grundgesetz nur ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet. (mehr Rechliches: http://suboptimales.wordpress.com)


Was steht eingentlich im Personalausweis?

Wer feststellen will, was seine Staatsangehörigkeit ist, der schaut in der Regel auf seinen Ausweis. Dort wird zweifelsfrei festgestellt, welche Staatsangehörigkeit der Inhaber hat. So steht zum Beispiel auf einem österreichischem Ausweis unter der Angabe "Nationalität": Österreich.

So steht es übrigens auf allen Ausweisen Europas. Bei einem Franzosen steht zum Beispiel unter Staatsangehörigkeit: Frankreich.

Nur in Deutschland sucht man unter dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ vergeblich nach dem Land, in dem der Inhaber des Papiers wohnt. In einem deutschen Ausweis steht unter der Angabe „Staatsangehörigkeit“ folgender Vermerk: „deutsch“. "Deutsch" ist aber keine Landesbezeichnung. Eigentlich müsste unter Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" vermerkt sein - wenn es die BRD tatsächlich gäbe. Da es dieses Gebilde aber völkerrechtlicht nicht gibt, steht es auch nicht in unseren Ausweisen.


Deutsche Flagge? Deutscher Adler?


Wie sieht eigentlich die deutsche Flagge aus? Schwarz rot gold? - Das ist leider falsch! Schwarz rot gold ist die Flagge der Weimarer Republik! Große Verwirrungen gibt es auch bei dem deutschen Wappentier, dem Adler. Jede Behörde benutzt übrigens einen anders gearteten Adler. In keinem anderen Land der Welt gibt es so ein Wappentier- Kauderwelsch.
Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Der alte Reichsadler ist auf Staatsurkunden und Reisepässen abgebildet - nicht aber im "Personalausweis".
Und da die Bundesrepublik Deutschland nie ein souveräner Staat war, konnte sie deshalb auch nie eine eigenständige Staatsflagge haben. Das war der Grund, warum man die Staatsflagge der Weimarer Republik (schwarz rot gold) in Artikel 22 GG als Staatsflagge festlegte.


"Deutsch" = "Deutscher"?

Im Ausweis steht unter Staatsangehörigkeit "deutsch". Was aber bedeutet „deutsch“ nun? Ist „deutsch“ eine Staatsangehörigkeit? Sicher nicht. „Deutsch“ verrät allenfalls, dass der Inhaber des Papiers „deutsch“ spricht. Zwischen „deutsch“ sprechen und Angehöriger „Deutschlands“ zu sein klafft bekanntlich ein himmelweiter unterschied.

„Deutsch“ ist kein Beweis für deutsche Staatsangehörigkeit. Das merkt man schnell, wenn man mit Behörden zu tun hat. Denn der Nachweis, Deutscher zu sein, muss man hierzulande in einem gesonderten Verfahren antreten. Dazu bedarf es nämlich eines „Staatsangehörigkeitsausweises“ – einem Papier, von dem sicherlich die wenigsten Deutschen bisher etwas gehört haben. Diesen Staatsangehörigkeitsausweis kriegt man übrigens beim Standesamt. Doch um in den Besitz dieses Papiers zu bekommen, hat die Bürokratie einige Hürden gesetzt.


Reisepass und Ausweis genügen nicht

Reisepass und Personalausweis allein sind kein Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis wird die deutsche Staatsangehörigkeit verbindlich nachgewiesen. Darauf weisen auch die Behörden hin. Beispiel: http://landkreis-bamberg.de


Was ist ein Staatsangehörigkeitsausweis?

Der Staatsangehörigkeitsausweis (auch Staatsangehörigkeitsurkunde) der Bundesrepublik Deutschland ist ein amtliches Dokument, das den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit mit urkundlicher Beweiskraft dokumentiert. Diesen Nachweis zu erlangen, ist gar nicht so einfach. Weitere Informationen zum Staatsangehörigkeitsausweis, typischer Behördenhinweis: www.lra-gap.de



Wozu braucht man den deutschen Staatsangehörigkeitsausweis?

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r der Staatsangehörigkeitsausweis ist ein formeller Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Nur mit einem Staatsangehörigkeitsausweis sind bestimmte Rechtsgeschäfte überhaupt erst möglich, so zum Beispiel die Abwicklung einer Adoption, Einbürgerung von ausländischen Ehepartnern oder die Erteilung der Approbation. Falls der Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit für bestimmte Rechtsgeschäfte erforderlich ist, wird dies von den jeweiligen Behörden mitgeteilt. Ausweis oder Reisepass gelten nicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit!



Staatsangehörigkeitsausweis kostet 25 Euro


Der Antragsteller muss bei der Antragstellung nachweisen bzw. glaubhaft machen, dass er bzw. er und seine Vorfahren (Eltern, Großeltern) seit mindestens 01.01.1938 von deutschen Stellen und Behörden als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Hierzu sind (soweit vorhanden) entsprechende Unterlagen und Urkunden vorzulegen.

Der Staatsangehörigkeitsausweis wird deutschen Staatsbürgern auf Antrag und nach Prüfung von der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde (als solche fungiert meist das Standesamt oder die örtliche Ausländerbehörde) ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr für einen Staatsangehörigkeitsausweis beträgt 25 Euro. Typischer Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: www.muenchen.de



„Deutsch“ im Ausweis genügt nicht

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Staatsangehörigkeitsvermerk „deutsch“ in einem deutschen Personalausweis oder Reisepass kein wirklicher Nachweis über das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit, sondern gilt nur als ein Indiz dafür, dass der Inhaber deutscher Staatsangehöriger ist. Solche Ausweispapiere können daher lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit dienen. Unter Glaubhaftmachung versteht man ein herabgesetztes Beweismaß, für das die Darlegung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit ausreicht, ohne dass ein formaler Beweis erbracht werden muss.


Höhere Anforderungen an die Beweisführung


Für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises werden hingegen höhere Anforderungen an die Beweisführung gestellt. Bedingt durch das vom Abstammungsprinzip (Ius sanguinis) geprägte deutsche Staatsangehörigkeitsrecht wurde die deutsche Staatsangehörigkeit in der Vergangenheit überwiegend durch eheliche (später auch uneheliche) Geburt und somit durch die Abstammung vom Vater, gegebenenfalls aber auch von der Mutter und deren Vorfahren bestimmt (je nach dem Zeitpunkt der Geburt). Regelmäßig bedarf es daher des Nachweises, dass die für die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit maßgeblichen Eltern und Voreltern des Betreffenden tatsächlich deutsche Staatsangehörige waren. Dafür sind alte Urkunden (in erster Linie die Geburts-, Abstammungs- und Heiratsurkunden, aber auch Einbürgerungsurkunden, Heimatscheine, Arbeitsbücher, Kennkarten usw.), Pässe, Ausweise usw. des Antragstellers und der Vorfahren beizubringen. Darüber hinaus sind auch die Aufenthaltsorte der betreffenden Personen von der Geburt bis zum Tod bzw. bis in die Gegenwart aufzulisten sowie ggf. durch Dokumente oder Beweise zu belegen.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde prüft für die Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises im Regelfall, ob der Antragsteller bzw. seine Vorfahren zumindest seit dem 1. Januar 1950 von deutschen Stellen als deutsche Staatsangehörige behandelt wurden. Ergeben sich im Einzelfall Zweifel, werden die staatsangehörigkeitsrelevanten Daten und Lebensumstände der maßgeblichen Personen ggf. auch bis in die Zeit vor dem ersten Weltkrieg geprüft.


Deutsche Staatsschulden?

Es gibt übrigens auch keine echten deutschen Staatsschulden. Die Schulden der "BRD" werden von einer GmbH gemanagt, welche unter dem Namen "Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH" in Frankfurt residiert. Diese GmbH verfügt über ein Eigenkapital von 25000 Euro. Dass Billionen Staatsschulden in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht gesteuert werden, ist übrigens weltweit einmalig. www.deutsche-finanzagentur.de

Unterwerfungsurkunde
Jeder Bundeskanzler muss eine Unterwerfungsurkunde unterschreiben. Auch dies ist der breiten Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Wer neu im Bundeskanzleramt ist, der erhält von den Allierten einen Brief, den er bei Amtsantritt per Unterschrift zustimmen muss.

Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte z.B. der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT. Brandt zögerte zunächst - unterschrieb am Ende aber dennoch. Mehr: www.zeit.de
 
Und weiter (ok die Farbe der Pässe kann man ausklammern, dazu hab ich jede Menge Gegenbeispiele gefunde, Google sei dank):
International nach Völkerrecht gibt es nur 3 gültige Farben:
Blau = Souverän (USA, England, selbst die DDR war ein souveräner Staat)
Grün = Provisorisch (Handelsvertreter, Diplomat, Ersatzreisepass)
Rot = Abhängig (Besetztes Gebiet)
Zudem muß die Staatszugehörigkeit des Reisenden im Ausland erkennbar sein. Das geschieht durch das Staatswappen auf der Außenseite des Reisepasses. Beim Deutschen Reisepass ist die Staatszugehörigkeit Deutsches Reich, erkennbar am Reichsadler mit je 6 Schwingen pro Seite aus der Zeit von 1919 bis 1933, völkerrechtlich konform als Nachweis der Staatszugehörigkeit des "Reichsbürgers" aufgedruckt. Im Innenteil des Reisepasses ist dann das Besatzungskonstrukt BRD Bundesrepublik Deutschland GmbH mit dem "Staatswappen", bzw. korrekt Bundeswappen (Adler mit je 7 Schwingen pro Seite) anschaulich dargestellt. So wird aus dem besetzten (abhängigen) Reichsbürger außen ein versklavter "Bundesbürger" innen.
Sollte sich nun jemand fragen warum der Bundesadler nicht gleich der Reichsadler ist, ganz einfach: die BRD Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reichs und darf daher völkerrechtlich (International) auch nicht den Reichsadler als Staatswappen verwenden. Die BRD ist vielmehr Rechtsnachfolgerin des "3. Reichs", also der nationalsozialistischen Epoche des Deutschen Reichs. Warum? Staatswappen sind Symbole, jedes Symbol hat auch immer eine Bedeutung. Der Reichsadler hat je Seite 6 Schwingen, also insgesamt 12 und diese 12 Schwingen symbolisierten in der Weimarer Republik je ein Ministerium des Staates. In der Epoche der Nationalsozialisten ab 1933 kamen 2 Ministerien neu hinzu und zwar das Ministerium für besondere Aufgaben und das Reichspropagandaministerium, also gab es dann insgesamt 14 Ministerien. Der Reichsadler wurde prompt entsprechend angepasst und erhielt 7 Schwingen je Seite, also insgesamt die 14 Schwingen bevor er dann durch das Hakenkreuz (die Parteiflagge der Nationalsozialistischen Arbeiterpartei NSDAP) ab 1935 als Staatswappen ersetzt wurde.
Wenn Sie also jemand als Nazi bezeichnet ist das voll und ganz in Ordnung, denn der heutige Bundesadler ("Staatssymbol" der BRD GmbH), man könnte auch Firmenlogo dazu sagen) sagt ja auch von der Symbolik her nichts anderes aus.
Blaue Reisepässe gibt es nicht, weil die BRD kein souveräner Staat ist und auch durch das Grundgesetz nie sein kann. Souverän ist ein Staat nur dann wenn er eine Verfassung hat. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, denn das Deutsche Volk hat nie darüber abstimmen dürfen und auch in 1990 wurde niemand gefragt ob er denn das Grundgesetz nun als Verfassung, die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), eine neue deutsche Verfassung, die Verfassung der Weimarer Republik oder gar eine Europäische Verfassung haben möchte. Deshalb gilt das Besatzungsrecht nach Haager Landkriegsordnung und den daraus resultierenden Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland einfach unverändert (eigentlich rechtswidrig) fort und deshalb bleiben "unsere" Reisepässe auch weiterhin ROT.
Streng genommen dürfen Deutsche in 42 Länder gar nicht reisen, weil wir uns mit denen laut UN Charta der Vereinten Nationen in Ermangelung eines Friedensvertrages im fortdauernden Kriegszustand befinden! Informieren Sie sich also genauestens bevor Sie das nächste Mal ins Ausland verreisen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wollte mir eigentlich die Antwor sparen, hab aber dennoch was zu den Ausweisen und Wappen geschrieben. Die Ausweisfarben habe ich nämlich schon 2008, wenn auch in einem anderen Forum widerlegt:

In den 30ern waren U.S.-Pässe rot, die Pässe der Sowjetunion waren immer rot, die Pässe der VR China genau so, seit 1988 sind alle EU-Pässe bodeauxrot...alles Staaten die nie besetzt oder abhängig waren. Gleichzeitig waren die alten Pässe der BRD nicht rot sondern grün. Im offiziellen Wappen der WR wie der Bundesrepublik hat der Adler nur 5 Federn, auf dem Pass vorne 6 und im Inneren 7. Sechs Federn hat das kleine Bundessiegel, während, das große 7 Federn aufweist. Zu den Ministerien sei gesagt, dass 12 zwar häufig in der WR waren, aber zwischen 1924 und 1930 die Regierungen weniger Minister hatten als 12, während die ersten Kabinette mehr Minister hatten. Das Kabinett Goebbels, dass von Hitler laut Testament bestimmt wurde hatte sogar 17 Mitglieder. Allein Hitlers kabinett hatte 16 Ministerien, ohne das Staatsministerium für Böhmen und Mähren und die zahlreichen Minister ohne Geschäftsbereich. ein Ministerium für besondere Aufgaben gab es nie. Darüber hinaus war das Hakenkreuz alleine nie Staatswappen, genau so wenig wie der Reichsadler es war, sondern es war der "Parteiadler", der vom Reichsadler abweicht.
 
Ach du heilige [ :zensiert: ], da habt ihr euch in der Firma einen Rechtsausleger eingetreten.... Unterart: Anhänger einer der vielen "kommissarischen Reichsregierungen".

Einen kurzen Überblick dazu findest du hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kommissarische_Reichsregierung

Detaillierter - auch wg Gegenargumentation - ist diese Hausnummer:

Die "KRR"-FAQ - Startseite
Mit FAQ, Blog, Archiv etcpp.

Deinem Beitrag nach hört es sich danach an, daß der Arbeitskollege in der Firma kräftig politische Propaganda betreibt. Da könnte man noch andere Wege beschreiten als eine Gegenargumentation, die höchstwahrscheinlich aufgrund bereits eingetretener Fakten- und Realitätsresistenz recht zwecklos verbleiben wird.
 
@Legat

Da kann man Dir schwer argumentativ helfen, weil in einer solchen Diskussion ein abstruses Beispiel ein noch abstruseres, z.B. aus der Heraldik, folgt -wie oben beschrieben-.

Ja, es besteht juristisch die Möglichkeit, daß das DR noch besteht, die Artikel und Urteile hierzu wirst Du bei Deinen Recherchen gelesen haben.

Ein Versuch:

Wenn das DR als Völkerrechtssubjekt besteht, dann sollte dieses Völkerrechtssubjekt irgendwelche Handlungen vornehmen oder vorgenommen haben die von anderen Völkerrechtssubjekten anerkannt wurden. Seit dem 8. Mai 1945 fällt mir dazu nichts ein.

Wäre das Völkerrechtssubjekt DR von anderen Mächten an der Ausübung seiner Befugnisse gehindert worden, so ist spätestens mit dem Abzug der GSSD dieser Hinderungsgrund weggefallen. Seitdem befinden sich nur Truppen auf deutschem Boden, die mit der Bundesrepublik befreundet sind. Hat das Völkerrechtssubjekt DR bzw. deren Vertreter, die über keine legitimatorische Basis nach der Weimarer Verfassung verfügen (Vergl.: Artikel 1 (2), Artikel 20 ff., Artikel 41 ff., Artikel 60 ff.) irgend etwas unternommen, um wieder aufzuleben? Da fällt mir auch nichts ein.

documentArchiv.de - Verfassung des Deutschen Reichs ["Weimarer Reichsverfassung"] (11.08.1919)

Gegenargument, § 81 StGB. Gegenargument greift nicht, da ein Antrag des Völkerrechtssubjektes DR, an das BVerfG ausreichen würde.

Wahrscheinlich würde das Gericht die Klage abweisen bzw. nicht zulassen.

Ab dann würde es noch absurder.

Entschuldige bitte meinen Sarkasmus, so könnte man argumentieren, aber ich denke, Ingeborg hat recht:

"...die höchstwahrscheinlich aufgrund bereits eingetretener Fakten- und Realitätsresistenz recht zwecklos verbleiben wird. ..."

M.
 
Doch laut geltendem Völkerrecht ist ein Grundgesetz nur ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet.

Was für eine absurde Behauptung!
Grundgesetz ist ein Name, der austauschbar mit Verfassung ist. Unsere Verfassung heißt nun mal Grundgesetz. Fertig!
Und was soll dieses "laut geltendem Völkerrecht"? Völkerrecht ist kein kodifiziertes Gesetz, in dem steht "ein Grundgesetz ist ein Provisorium". Völkerrecht setzt sich zusammen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Gewohnheitsrechten und allgemein anerkannten Rechtsgrundsätzen, wie etwa der souveränen Gleichheit von Staaten, dem Estoppelprinzip (ich kann nur von meinem Nachbarn verlangen meine Kirschen nicht zu klauen, wenn ich auch nicht im vorigen Herbst seine Äpfel geklaut habe), ius cogens (z.B. int. Ächtung und Verbot der Sklaverei).

Was nun unsere Verfassung angeht, die sah zwei unterschiedliche Wege vor: Den Beitritt der SBZ/DDR zum Geltungsgebiet oder die Neuformierung eines gesamtdeutschen Staates. Da die DDR zum Geltungsgebiet beigetreten ist, fiel natürlich der Artikel, dass es sich beim GG um ein Provisorium handele, aus.

Dieser Text, das wird besonders bei den Pässen deutlich, will eigentlich niemanden ernstlich überzeugen, sondern richtet sich an Personen, die schon überzeugt sind, die eigentlich nur Bestätigung für das suchen, was sie glauben wollen.
 
Was für eine absurde Behauptung!
Grundgesetz ist ein Name, der austauschbar mit Verfassung ist. Unsere Verfassung heißt nun mal Grundgesetz. Fertig!
Man sollte den erkenntnisresistenten Kollegen beispielsweise auch auf diesen Artikel hinweisen:
Grundgesetz Ungarns ? Wikipedia
Ungarn hat seine neue Verfassung voriges Jahr eigens "Grundgesetz" benannt... Und es gibt noch mehr davon:
Liste von Grundgesetzen ? Wikipedia
Ist Skandinavien, Estland oder der Vatikan militärisch besetztes Gebiet?
 
Dieser Text, das wird besonders bei den Pässen deutlich, will eigentlich niemanden ernstlich überzeugen, sondern richtet sich an Personen, die schon überzeugt sind, die eigentlich nur Bestätigung für das suchen, was sie glauben wollen.

Manchmal steht hinter diesen absurden Behauptungen von der Nichtexistenz der Bundesrepublik auch einfach recht banales Eigeninteresse - es gibt Leute, die damit der Zahlung von Bußgeldern oder Steuern entgehen wollen, indem sie sich von einer der 'Reichs-' oder 'Exilregierungen' Fantasiepässe ausstellen lassen, mit denen die deutschen Behörden angeblich nicht mehr für sie zuständig sind.

Für andere gilt die Charakteriserung des Berliner Verfassungsschutzes, die im Wikipedia-Artikel über die 'Kommissarische Reichsregierung' zitiert wird: "harmlos, weil beknackt". Selbst innerhalb des rechtsextremen Spektrums gehören diese Leute zum Narrensaum.
 
Manchmal steht hinter diesen absurden Behauptungen von der Nichtexistenz der Bundesrepublik auch einfach recht banales Eigeninteresse - es gibt Leute, die damit der Zahlung von Bußgeldern oder Steuern entgehen wollen, indem sie sich von einer der 'Reichs-' oder 'Exilregierungen' Fantasiepässe ausstellen lassen, mit denen die deutschen Behörden angeblich nicht mehr für sie zuständig sind.
Und damit ist auch das Eigeninteresse der "Reichsregierungen" schon beschrieben, die denken an den Satz: "Jeden Morgen steht ein Dummkopf auf, man muß ihn nur zu finden wissen". Diese Ausweise sind nämlich gar nicht billig...
 
So, ein' habichnoch: Das Anti-Reichsdeppen-Forum. Schön aufgefächertes Board mit vielen Kategorien zu Organisationen und Protagonisten in dem Bereich.

Reichsdeppenforum

(Das Forum ist noch ein wenig leer an einigen Stellen - die sind von einer anderen Adresse umgezogen, weil der vorige Betreiber verstorben ist, und es muß noch viel rübergezogen werden. Es gibt aber eine Rubrik für Gästeanfragen.)


Natürlich ist, wie von den Mitdiskutanten erwähnt, ein finanzielles Eigeninteresse bei den Protagonisten und Anbietern gegeben - wobei die Übergänge zwischen denen, die selbst "gläubig" sind und denen, die selbst nicht "gläubig" sind und nur wg Abzocken mithalten, sicherlich fließend gestaltet sind. (Randbemerkung: die Mischung aus entsprechend eingefärbter Gesinnung plus einem gewissen Erwerbsstreben nebst übersteigert wahrgenommenen Eigenfähigkeiten sowie einer realiter überschaubar gehaltenen Ausstattung zwischen den Ohren kann da recht realsatirische Ergebnisse und Ereignisse bedingen... Wenn der Mix noch mit genügend Skrupellosigkeit angereichert wird...)

Es gibt neben dem Verkauf von Pässen der jeweiligen KRR auch noch KFZ-Schilder zu erwerben und sogar entsprechende Kranken- und Sozial"versicherungen" gab es (da gibt es bereits Urteile und nach kürzlicher Razzia dürften weitere Verurteilungen anstehen).
 
Diese Aussagen/Fragen/Behauptungen (Beitrag Nr. 1) habe ich schon oft im Netzt gelesen.
Allerdings vorrangig in politischen Foren.
Es ist müßig darauf einzugehen.
Der Tenor: Behauptungen, Behauptungen, Feststellungen, Feststellungen.
Was meistens fehlt ist der Sinn und Zweck und die Recherche.
Das mit dem roten Reisepass hat ja unser Freund Legat inzwischen selbst erkannt.
Da hat ja zum Beispiel die Schweiz richtiges Glück :rolleyes:.
Ein neuer Tell braucht nicht noch einmal in Küssnacht einen neuen Gessler aufzulauern.


 
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