DDR - Judikative, Exekutive, Legislative

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Gast

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Ich hoffe ich bin hier mit meiner Frage richtig und ihr findet die Zeit sie zu beantworten, schon im vorhinein Danke ;)
Die Frage ist folgende:
Welche staatliche Bereiche der DDR gehören zu der legislativen oder exekutiven oder judikativen?
Ich bin mit der Frage überfordert und hoffe ihr wisst eine Antwort

Vielen Dank
 
Ist dir denn klar, was die Begriffe bedeuten?

Was ist die Exekutive?
Was ist die Judikative?
Was ist die Legislative?
 
In der DDR gab es keine Gewaltenteilung. Eine Zuordnung somit schwer, wenn nich gar unnütz, da sie es keinen Rahmen gibt dafür. Nach marxistischem Verständnis lehnt man eine Gewaltenteilung ab.
 
In der DDR gab es keine Gewaltenteilung. Eine Zuordnung somit schwer, wenn nich gar unnütz, da sie es keinen Rahmen gibt dafür. Nach marxistischem Verständnis lehnt man eine Gewaltenteilung ab.

Leider unzureichend dargestellt.

Rein verfassungsmässig war die DDR sehr wohl gegliedert , wie die
Bundesrepublik auch.

Legislative : Volkskammer

Exekutive : Staatsrat und Ministerrat sowie Räte der Bezirke, Kreise , Städte und Gemeinden

Judikative: Oberstes Gericht der DDR , Bezirksgerichte , Kreisgerichte
 
Leider unzureichend dargestellt.

Rein verfassungsmässig war die DDR sehr wohl gegliedert , wie die
Bundesrepublik auch.

Legislative : Volkskammer

Exekutive : Staatsrat und Ministerrat sowie Räte der Bezirke, Kreise , Städte und Gemeinden

Judikative: Oberstes Gericht der DDR , Bezirksgerichte , Kreisgerichte
Ihr gebt den Fragestellern aber auch gar keine Chance, sich selber schlau zu machen.
Was glaubst du, warum TG Darmstadt Beitrag 2 geschrieben hat?
 
Ihr gebt den Fragestellern aber auch gar keine Chance, sich selber schlau zu machen.
Was glaubst du, warum TG Darmstadt Beitrag 2 geschrieben hat?

Sorry , als Wieger zur praktischen Machtausübung überging, da wollte ich
den Fragesteller nicht absaufen lassen , nenn es Mitleid ......:))
Beim nächsten Mal warte ich 12 Stunden - versprochen !
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt, da ihr die Katze aus dem Sack gelassen habt, macht es auch nichts mehr, hier zu posten.

Leider unzureichend dargestellt.

Rein verfassungsmässig war die DDR sehr wohl gegliedert , wie die
Bundesrepublik auch.

Legislative : Volkskammer

Exekutive : Staatsrat und Ministerrat sowie Räte der Bezirke, Kreise , Städte und Gemeinden

Judikative: Oberstes Gericht der DDR , Bezirksgerichte , Kreisgerichte

Bei der Aufgabe, die drei Staatsgewalten der DDR zu bestimmen, sind die folgenden Fragen eigentlich die interessanten:

Die DDR-Verfassung nennt zwar klar die drei Staatsgewalten. Doch wie steht die DDR-Verfassung zum Prinzip der Gewaltenteilung?

Wenn die DDR-Verfassung formal die Gewaltenteilung festschrieb, wie sah es in der Realität aus? Durch welche Mechanismen wurde die Gewaltenteilung faktisch ausgehebelt?

Welchen Platz nimmt die Stasi im Staatsgefüge der DDR ein (Zugehörigkeit zu einer Staatsgewalt oder "Staat im Staate"?)


Ich denke, dass sind die historisch interessanten Fragen zu diesem Thema. Ich weiß jetzt nicht, ein welchem Umfang die gestellte Aufgabe gelöst werden soll. Ist es nur eine Hausaufgabe, dann reicht es, die Organe der DDR den verschiedenen Staatsgewalten zuzuordnen. Ist es hingegen ein längerfristige Aufgabe (Präsentation vorbereiten, besondere Lernleistung etc.) dann sollte zumindest eine der obigen Fragen behandelt werden.
 
@Treibsand
Wieger hat Recht. Es gab keine Gewaltenteilung. Es gab nur formal drei Gewalten, also ihre Institutionen. Allerdings wird bereits in der Verfassung alle Gewalt in das Parlament gelegt, in welchem nur einer Partei die Macht zukommen konnte und dann auch zukam.
Alternatives Beispiel: die französische Konsulatsverfassung.
 
@Treibsand
Wieger hat Recht. Es gab keine Gewaltenteilung. Es gab nur formal drei Gewalten, also ihre Institutionen. Allerdings wird bereits in der Verfassung alle Gewalt in das Parlament gelegt, in welchem nur einer Partei die Macht zukommen konnte und dann auch zukam.


Das DDR-Parlament bestimmte überhaupt nichts. Sie hatte Operettencharakter, tagte nur 2-4 Mal im Jahr. Sie winkte und nickte all die Aktivitäten und Beschlüsse der SED-Machtzentrale im Nachhinein ab, um dem eingesperrten Volk zu suggerieren, ihre Volksvertreter bestimmten eigenständig den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Kurs der DDR (glaubte dann auch niemand mehr).
Gewaltenteilung war "kapitalistisches System" und fand keinen Eingang in die DDR-Verfassung.
 
@Hurvinek
Wenn Du mich bewußt mißverstehen willst, kannst Du das auch mit weniger Worten tun. ;)
Die Verfassung schiebt die Macht ins Parlament. Dort verfügt aber nur eine Partei Zugang zur Macht. Und wer die Partei kontrolliert, kontrolliert die Macht.
Das und nichts anderes habe ich geschrieben und ich kann doch davon ausgehen, daß Dein Intellekt hieran nicht gescheitert ist.

Für Interessierte ein kleines Beispiel bezüglich fehlender Gewaltenteilung:
Artikel 93

(1) Das Oberste Gericht ist das höchste Organ der Rechtsprechung.

(2) Das Oberste Gericht leitet die Rechtsprechung der Gerichte auf der Grundlage der Verfassung, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik. Es sichert die einheitliche Reehtsanwendung durch alle Gerichte.

(3) Das Oberste Gericht ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich.

 
Zuletzt bearbeitet:
Was sollen diese Spitzfindigkeiten.
Es wurde gewählt.
Es gab die Kandidatenliste der "Nationalen Front".
In dieser waren alle Posten so verteilt, dass die SED immer 2/3 hatte.
Man konnte nur die Nationale Front wählen oder ablehnen Was auf dem Wahlzettel kompliziert war, jeder Name musste einzeln gestrichen werden, einfach ein Riesenkreuz drübermachen, dann war die "Stimme ungültig". Strich man alle Namen bis auf einen, war es immer noch eine "Ja-Stimme". 99,9 Prozent , zur Not mit Nachhilfe.

Wahrhafte Demokratie !!!

Die wirklich wichtigen Dinge sind im Politbüro der SED entschieden worden, alles andere war pro forma. Ist eigentlich auch nie von der damaligen DDR-Bevölkerung anders wahrgenommen worden. "Die Partei macht alles..."
 
Zuletzt bearbeitet:
In der DDR wurde die Gewaltenteilung als „Staatsideologie“ abgelehnt.
In diesem Kontext erscheint mir auch der Zusammenhang zwischen
Demokratie und Pluralismus interessant und weiterer Überlegung wert.

Auszug aus der DDR Verfassung Artikel 90:
,,die Rechtspflege dient der Durchführung der sozialistischen Gesetzlichkeit,
dem Schutz und der Entwicklung der Deutschen Demokratischen Republik
und ihrer Staats- und Gesellschaftsordnung.
Sie schützt die Freiheit, das friedliche Leben, die Rechte und die Würde des Menschen."

Das bedeutete, dass Menschenwürde und Freiheit gemäß der herrschenden
Ideologie nur im Rahmen der sozialistischen Ordnung verwirklicht werden konnten.
Die Unabhängigkeit der Gerichte nach unserer demokratischen Auffassung existierte nicht.

Das Lehrbuch Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie beschreibt deutlich,
wem das Recht in der DDR zu dienen hatte: ,,Alles, was sozialistisches Recht bewirkt,
ist das Ergebnis schöpferischen Handelns der Werktätigen, die unter Führung der
Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei sich rechtlicher Instrumente bedienen,
um ihre Aktivitäten zu organisieren und zu sichern." (a.a.O., S. 365f)

Das Zentralkomitee war das höchste Führungsorgan der SED zwischen den Parteitagen.
In der Praxis lag die Macht allerdings beim Sekretariat des ZK, das die laufenden Arbeiten
erledigte, d.h. beim Politbüro und beim Generalsekretär der Partei.
Protokollarisch rangierten ZK-Mitglieder vor den Ministern, Sekretäre des ZK waren
gegenüber Ministern weisungsbefugt.
Im Jahr 1989 bestand das ZK aus 165 Mitgliedern und 57 Kandidaten. Das ZK trat am 3.12.1989 geschlossen zurück

Gruß Urvo
 
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