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Es ist natürlich auch eine Frage der Wahrnehmung, was Kriminialität ist. 1950 waren z.B. Kuppelei, Prostitution oder homosexuelle Handlungen (insbesondere bei Männern, Frauen hat man die aktive Geschlechtlichkeit gewissermaßen abgesprochen) Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftatbestände. Heute ist das alles legalisiert, dagegen sind neue Dinge in den Katalog der möglichen Straftatbestände mit aufgenommen worden. Was es bis in die 90er Jahre für den Gesetzgeber nicht gab, das war etwa die Vergewaltigung in der Ehe, ich glaube seit 1997 ein behobenes Manko. Die Kapittalverbrechen sind zwar i.d.R. dieselben geblieben, aber insgesamt hat sich doch einiges geändert.
Teilweise muss man auch damit rechnen, dass manche Straftaten gar nicht auftauchen, weil sie politisch unerwünscht waren. In beiden deutschen deutschen Staaten hat man z.B. rassistisch motivierte Verbrechen bagatellisiert. In der DDR wäre das Eingeständnis, dass es Neonaziproblem gab, zu sehr mit dem Selbstbild von der antifaschistischen Gesellschaft kollidiert.
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