Barbarossa
Aktives Mitglied
Heute ist mir nach langer Zeit mal wieder eine Audiocassette in die Hände gefallen, mit ein paar Reden von Helmut Kohl aus der Wendezeit. Ich habe sie mir angehört und habe die Zeit der Teilung gedanklich nochmal Revue passieren lassen. Er sprach von der Selbstbestimmung der DDR-Bürger, deren Willen er natürlich respektiere usw. - schöne Reden. Das war jedoch nicht immer so. Lange Zeit beanspruchte die BRD einen Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland und im Grundgesetz stand immer, daß alle Deutsche (auch die in der "DDR") Bürger der BRD sind - bis zur tatsächlichen Einheit. Meine Frage dazu:
Wie kam es zu diesem Anspruch, der mit Realpolitik eigentlich wenig zu tun hatte?
Ist es möglich, daß es mit dem "kleinen Vorsprung" zu tun hatte, den die BRD bei der Gründung vor der "DDR" hatte?
Zur Erinnerung:
23. 5. 1949 - Gründung der BRD
7. 10. 1949 - Gründung der "DDR"
Wie kam es zu diesem Anspruch, der mit Realpolitik eigentlich wenig zu tun hatte?
Ist es möglich, daß es mit dem "kleinen Vorsprung" zu tun hatte, den die BRD bei der Gründung vor der "DDR" hatte?
Zur Erinnerung:
23. 5. 1949 - Gründung der BRD
7. 10. 1949 - Gründung der "DDR"