Innerdeutscher Handel

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Die DDR war für die Bundesrepublik kein Ausland.
Der Interzonenhandel, "innerdeutsche Handel" war zollfrei und die DDR in der Folge assoziiertes Mitglied der EWG.

Nun wird es schwer festzustellen sein, was der Bundesrepublik dafür an Gegenleistung von den übrigen EWG-Mitgliedern abgeknöpft wurde, aber vielleicht hat ein Mitdiskutant doch Infos.

Umgekehrt werden die RGW-Mitglieder der DDR dafür doch auch eine Rechnung präsentiert haben, gibt es dazu etwas?

Meine 3. Überlegung, die Bundesrepublik müsste ja ähnliche Vorteile in den Comecon-Staaten gehabt haben? Ist das schon an den nichtkonvertierbaren Währungen gescheitert, oder hatte man sich da doch eher abgeschottet?
 
Die DDR war für die Bundesrepublik kein Ausland.
Der Interzonenhandel, "innerdeutsche Handel" war zollfrei und die DDR in der Folge assoziiertes Mitglied der EWG.

Nun wird es schwer festzustellen sein, was der Bundesrepublik dafür an Gegenleistung von den übrigen EWG-Mitgliedern abgeknöpft wurde, aber vielleicht hat ein Mitdiskutant doch Infos.

Umgekehrt werden die RGW-Mitglieder der DDR dafür doch auch eine Rechnung präsentiert haben, gibt es dazu etwas?

Meine 3. Überlegung, die Bundesrepublik müsste ja ähnliche Vorteile in den Comecon-Staaten gehabt haben? Ist das schon an den nichtkonvertierbaren Währungen gescheitert, oder hatte man sich da doch eher abgeschottet?

Aus der Hand eine Vermutung zur 3. Frage:

Die Assoziierung der DDR erfolgte ja aus bundesdeutscher Sicht logischerweise, weil die DDR nicht als Ausland betrachtet wurde (zB 2-Staaten-Theorie auf dem Territorium des Deutschen Reiches idGrv. 1937).

Umgekehrt teilte natürlich die DDR diese Sichtweise keinesfalls: also dortige Sicht "2-Staaten sauber getrennt", mit allem BiBaButz.

Folge wäre demnach: keine Vorteile für die BRD im RGW-Bereich!

Außerdem könnte ich mir zu (2.) vorstellen, dass die 5-Jahres-Rahmenplanung im RGW-Bereich die DDR-Beziehungen ggf. für mittelbaren Handelsaustausch nutzte, also als "Lieferstrecke". Das müßte man

a) an entsprechenden Lieferverträgen
b) an den außenwirtschaftlich bilanzierten Warenströmen

prüfen können.

Ein bekanntes, wohl so nicht beabsichtigtes Phänomen waren die DDR-Weiterlieferungen von Energieträger-Bezügen aus der UdSSR. Einkauf zum RGW-Schnäppchenpreis, im eigenen Land die Sparbrötchen fahren, und das Öl dann ins Teuerland exportieren. So peppt man zumindest in bescheidenem Umfang die Handelsbilanzen auf, noch dazu mit Lieferungen in den NSW-Bereich.
 
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