Polizei DDR 1990

Melchior

Aktives Mitglied
Ich mache derzeit eine Recherche zu diesem Thema und komme an einem Punkt nicht weiter. :confused:

Die Polizei in der DDR hat ja mindestens bis zum 3. Oktober 1990 ihre alte DDR-Uniform beibehalten (Volkspolizei [grün], Transportpolizei [blau]). Allerdings wurde m.W. im Mai 1990 das Staatswappen der DDR verändert, "Hammer, Sichel und Ährenkranz" entfernt, so daß nur die Farben "Schwarz-Rot-Gold" übrigblieben. Damit müßte sich auch die Kokarde auf den Uniformen (Mützen) geändert haben. Dazu müßte es auch eine Verordnung oder Gesetz gegeben haben. Die/das finde ich einfach nicht. Die interne Dienstanweisung auch nicht. Vllt. hat ein Mitdiskutant eine Idee, wäre nett.

M. :winke:

P.S.: Falls sich jemand erinnert, wäre mir Zeitzeugenschaft auch sehr willkommen.
 
Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen aber muss eine kleine Korrektur an Deinem Text vornehmen. Hammer und Sichel waren Symbole der UdSSR und nicht der DDR. Das DDR-Wappen bestand aus Hammer und Zirkel im Ährenkranz.
 
Leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen aber muss eine kleine Korrektur an Deinem Text vornehmen. Hammer und Sichel waren Symbole der UdSSR und nicht der DDR. Das DDR-Wappen bestand aus Hammer und Zirkel im Ährenkranz.


Danke, da hast Du recht.
:autsch:
M.
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings wurde m.W. im Mai 1990 das Staatswappen der DDR verändert, "Hammer, Sichel und Ährenkranz" entfernt, so daß nur die Farben "Schwarz-Rot-Gold" übrigblieben. Damit müßte sich auch die Kokarde auf den Uniformen (Mützen) geändert haben. Dazu müßte es auch eine Verordnung oder Gesetz gegeben haben.

Hat man denn da wirklich noch neue Mützen oder wenigstens Kokarden produziert, oder nicht einfach die alten Uniformen beibehalten? Im Mai 1990 war es doch schon klar, wo es hinging.
Ich finde die Frage recht interessant, mir ist so etwas damals gar nicht aufgefallen. :winke:
 
Wenn ich länger darüber nachdenke, glaube ich mich zu erinnern, dass die Polizisten zu der Zeit, an den alten Mützen schon die Landeswappen, Sachsen, Thüringen etc. trugen.
 
Hat man denn da wirklich noch neue Mützen oder wenigstens Kokarden produziert, oder nicht einfach die alten Uniformen beibehalten? Im Mai 1990 war es doch schon klar, wo es hinging.
Ich finde die Frage recht interessant, mir ist so etwas damals gar nicht aufgefallen. :winke:

@hjwien

Die alten Uniformen wurden beibehalten, die Dienstgradabzeichen auch (mit ganz wenigen Ausnahmen, wo bei "DDR-Polizei-Uniformen" Polizeidienstgradabzeichen der bundesdeutschen Landespolizeien ausgegeben wurden), die Dienstgradbezeichnungen der Polizei wurden auch verändert. Die Kokarde wurde ebenfalls verändert. Hammer, Zirkel und Ährenkranz wurden entfernt. Als historische Belegstelle habe ich die Polizei-Historische-Sammlung in Berlin <= Polizeiuniform aus 1990, nach dem 1. Mai 1990, da muß die Verordnung/das Gesetz in Kraft getreten sein. Und das suche ich.

M.
 
Wenn ich länger darüber nachdenke, glaube ich mich zu erinnern, dass die Polizisten zu der Zeit, an den alten Mützen schon die Landeswappen, Sachsen, Thüringen etc. trugen.

Guter Tipp. Es gab ja das "Ländereinführungsgesetz" aus Juli 1990

Ländereinführungsgesetz ? Wikipedia

Ländereinführungsgesetz (1990)

Das hätte aber erst am 14. Oktober 1990 in Kraft treten sollen und war faktisch durch den Einigungsvertrag aufgehoben. Dann hätten ja die Polizisten, quasi in "vorauseilendem Gehorsam", ihre Kokarde wechseln müssen. So richtig kann ich das nicht glauben, die Polizei in der DDR war sehr militarisiert - ohne Befehl aus Berlin? Andererseits war das eine sehr bewegte Zeit.

Aber: "...alten Mützen..." ist ein wirklich guter Tipp.

Danke!


M.
 
Der Beschluß der Volkskammer zur Entfernung des Staatswappen von öffentlichen Gebäuden stammte vom 31.5.1990:
http://volkskammer.bundestag.de/dokumente/drucksachen/100028.pdf

Mglw. steht das damit in Zusammenhang? Wenn das Gesetzblatt der DDR 1990 nichts Weiteres hergibt, könnte ich mir vorstellen, dass auf Grund dieses Beschlusses, der die Präsenz des Wappens in der Öffentlichkeit betrifft, ein darauf Bezug nehmender Diensterlass die Grundlage gewesen ist.
 
Zurück
Oben