Wie vertrug sich eigentlich der Anspruch der Personalhoheit mit der Anerkennung der DDR durch die Bundesrepublik?
Zum einen kaufte ja die Bundesrepublik politische Gefangene (und eine Reihe als politische Gefangene firmierende Stasi-Agenten) frei. Sie wurden quasi aus der Personalhoheit der DDR entlassen und in die Personalhoheit der Bundesrepublik überführt.
Aber wie sah das mit Republikflüchtigen aus? Vor dem Grundlagenvertrag beanspruchte die Bundesrepublik ja die Alleinvertretung der Deutschen zu sein. Sie war Erbnachfolgerin des Reiches und die DDR war aus bundesdeutscher Sicht bis zum Grundlagenvertrag lediglich nicht unter der Souveränität der Bundesrepublik, wurde aber als eigener Staat nicht anerkannt. Das änderte sich ja dann 1971.
Wenn also vor dem Grundlagenvertrag jemand "Republikflucht" (ein absurder Straftatbestand!) beging, war das aus BRD-Sicht kein Problem, da ja eh alle DDR-Bürger eigentlich BRD-Bürger seien und nur wegen einer Kriegsfolge quasi daran gehindert wurden. Diese Auffassung kollidierte dann ja mit dem Grundlagenvertrag: Mit der Anerkennung der DDR als zweitem deutschen Staat durch die Bundesrepublik war ja auch notwendigerweise die Anerkennung der Personalhoheit der DDR über ihre Bürger verbunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesrepublik erfolgreiche Republikflüchtlinge noch freikaufte, aber auch nicht, dass die DDR freiwillig die Personalhoheit über republikflüchtige Bürger abgab.
Wie ist das zu lösen? Oder habe ich möglicherweise den Inhalt des Begriffs der Personalhoheit missverstanden?
Zum einen kaufte ja die Bundesrepublik politische Gefangene (und eine Reihe als politische Gefangene firmierende Stasi-Agenten) frei. Sie wurden quasi aus der Personalhoheit der DDR entlassen und in die Personalhoheit der Bundesrepublik überführt.
Aber wie sah das mit Republikflüchtigen aus? Vor dem Grundlagenvertrag beanspruchte die Bundesrepublik ja die Alleinvertretung der Deutschen zu sein. Sie war Erbnachfolgerin des Reiches und die DDR war aus bundesdeutscher Sicht bis zum Grundlagenvertrag lediglich nicht unter der Souveränität der Bundesrepublik, wurde aber als eigener Staat nicht anerkannt. Das änderte sich ja dann 1971.
Wenn also vor dem Grundlagenvertrag jemand "Republikflucht" (ein absurder Straftatbestand!) beging, war das aus BRD-Sicht kein Problem, da ja eh alle DDR-Bürger eigentlich BRD-Bürger seien und nur wegen einer Kriegsfolge quasi daran gehindert wurden. Diese Auffassung kollidierte dann ja mit dem Grundlagenvertrag: Mit der Anerkennung der DDR als zweitem deutschen Staat durch die Bundesrepublik war ja auch notwendigerweise die Anerkennung der Personalhoheit der DDR über ihre Bürger verbunden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bundesrepublik erfolgreiche Republikflüchtlinge noch freikaufte, aber auch nicht, dass die DDR freiwillig die Personalhoheit über republikflüchtige Bürger abgab.
Wie ist das zu lösen? Oder habe ich möglicherweise den Inhalt des Begriffs der Personalhoheit missverstanden?