Verfassungsvergleich BRD & DDR

heiko2108

Neues Mitglied
Hallo,

ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt. Mein thema für die mündliche Abiturprüfung in Geschichte ist "Verfassungsvergleich der DDR und BRD".
Dazu muss ich also eine Präsentation für 10 Minuten halten. Ich bin mir jetzt aber nicht mehr sicher, welche Verfassung der DDR ich nehmen soll, es gab ja vier Stück, oder irre ich mich da jetzt ?! Soll ich also alle 4 nehmen oder die von 1949 ?
Nach der 10 Minuten Präsentation, stellen die Lehrer mir 10 Minuten lang Fragen zu meinem Thema und anscheinend auch zu den ganzen anderen Themen die wir im Unterricht besprochen haben. Oder fragen sie mich mehr nach meinem Thema und die anderen 3 die ich abgegebn habe, ab ?
Ich bin grad echt verwirrt und freue mich über JEDE Antwort. Wenn ihr in der mündl. in Geschichte ward, würd ich mich auch freuen, wenn ihr davon kurz berichten könntet bzw. mir sagen könntet welche fragen der lehrer gestellt hat.
Danke im Vorraus!
 
Mündliche Prüfung in Geschichte. Fragen.

Hallo,

ich hoffe dass ihr mir weiterhelfen könnt. Mein thema für die mündliche Abiturprüfung in Geschichte ist "Verfassungsvergleich der DDR und BRD".
Dazu muss ich also eine Präsentation für 10 Minuten halten. Ich bin mir jetzt aber nicht mehr sicher, welche Verfassung der DDR ich nehmen soll, es gab ja vier Stück, oder irre ich mich da jetzt ?! Soll ich also alle 4 nehmen oder die von 1949 ?
Nach der 10 Minuten Präsentation, stellen die Lehrer mir 10 Minuten lang Fragen zu meinem Thema und anscheinend auch zu den ganzen anderen Themen die wir im Unterricht besprochen haben. Oder fragen sie mich mehr nach meinem Thema und die anderen 3 die ich abgegebn habe, ab ?
Ich bin grad echt verwirrt und freue mich über JEDE Antwort. Wenn ihr in der mündl. in Geschichte wart, würd ich mich auch freuen, wenn ihr davon kurz berichten könntet bzw. mir sagen könntet welche fragen der lehrer gestellt hat.
Danke im Vorraus!
 
Nimm sie alle 4 und Vergleiche mal die Präambel der einzelnen Versionen. Der Deutschbezug in der DDR verschwand m.W. 1968. Außerdem interessant: Was in der Verfassung der DDR stand und was den Leuten blühen konnte, die sie wirklich wörtlich nahmen.
 
Es ist völlig ausreichend wenn du deine Frage einmal stellst @heiko2108. Die beiden Threads wurden daher zusammengelegt.
 
@heiko2108

Hier hast Du ersteinmal die Links zu den Verfassungen der DDR inkl. aller verfassungsändernder Gesetze:

Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (1949)

Ich würde Dir raten, lege Deinen Schwerpunkt nicht so sehr auf einen legalistischen Verfassungsvergleich, sondern auf das Widerspruchspaar "Verfassungsanspruch" vs. "Verfassungswirklichkeit".

Schwerpunkt: Entspricht der Verfassungsanspruch in der DDR und der BRD tatsächlich auch der Verfassungswirklichkeit?


M.
 
Nimm sie alle 4 und Vergleiche mal die Präambel der einzelnen Versionen. Der Deutschbezug in der DDR verschwand m.W. 1968. Außerdem interessant: Was in der Verfassung der DDR stand und was den Leuten blühen konnte, die sie wirklich wörtlich nahmen.

Einfache Antwort. Denen blühte Bautzen, Rummelsburg etc.

M.:winke:
 
hat die BRD überhaupt eine Verfassung? Ist doch "nur" ein Grundgesetz oder irre ich mich da jetzt, ich meine von der wörtlichen/rechtlichen Sichtweise?
 
Ja, das GG war zwar ursprünglich als Provisorium gedacht, da man ja das Problem hatte, dass die Teile Deutschlands, die in der sowjetischen Besatzungszone waren, nicht an dieser Verfassung mitwirkten. Deshalb hieß es zunächst in Artikel 23: "Dieses Grundgesetz gilt zunächst im Gebiete der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. [2] In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."

Worauf Du abzielst, ist der Artikel 146, wo es heißt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit dann verliert, wenn "eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

Bei der Wiedervereinigung wählte man jedoch den Weg über Artikel 23. Wenn Du Dich ausführlich einlesen willst, die BPB hat einen übersichtlichen Artikel online stehen:

1990: Grundgesetz oder neue Verfassung? - Das Grundgesetz seit 1949

So weit sehr kurz die rechtliche Sichtweise. Den Begriff "Grundgesetz" hat man so belassen, da er sich erstens eingebürgert hatte und man zweitens die Arbeit des Parlamentarischen Rates würdigen wollte.
 
Ja so hatte ich das im Hinterkopf

Den Begriff "Grundgesetz" hat man so belassen, da er sich erstens eingebürgert hatte und man zweitens die Arbeit des Parlamentarischen Rates würdigen wollte.

Meinst Du das in Bezug auf die Zeit ab 1990? Weil davor, hat man es doch absichtlich nicht Verfassung genannt, um sich diese dann nach der Vereinigung mit der SBZ geben zu können.
 
Hab mir grad mal den Link durchgelesen. Warum man eher der Arbeit des PR Rechnung zollt, anstatt das GG einfach seit 1990 an VERFASSUNG zu nennen...da würde man so manche Frage und Missverständnis aus dem Weg räumen.

Um zum ursprünglichen Thema der Frage zu kommen: evtl. wäre die gegenüberstellung des GG der BRD als gewolltes Provisorium der Verfassung der DDR als solche gegenüberszustellen
 
Man sollte auch die Entstehungsgeschichte der Verfassungen einmal beleuchten.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik kam seinerzeit quasi von oben "par ordre du mufti" zustande. Die meisten Verfassungen in demokratischen Staaten werden in Volksentscheiden zur Abstimmung gebracht, so auch in der Schweiz und Österreich. Selbst in der DDR wurde 1968 darüber im Volk abgestimmt, zumindest pro forma mit (angeblich) 96% Zustimmung.
 
Man sollte auch die Entstehungsgeschichte der Verfassungen einmal beleuchten.

Richtig


Das Grundgesetz der Bundesrepublik kam seinerzeit quasi von oben "par ordre du mufti" zustande.

Kann man hier weiterlesen:

http://www.geschichtsforum.de/f76/die-entstehung-des-grundgesetzes-1948-bis-1949-a-1585/

Die meisten Verfassungen in demokratischen Staaten werden in Volksentscheiden zur Abstimmung gebracht, so auch in der Schweiz und Österreich.

Hier, wenn du schon von Entstehungsgeschichte von Verfassungen sprichst, sollte man auch die Schweizerbundesverfassung (wenn du die schon erwähnst) genauer anschauen.

Nach dem Sonderbundkrieg kam die Tagsatzung 1847 zusammen. Es sollte eine Revision des geltenden Bundesvertrages von 1815 geben. Aus diesem Grunde blieb die Souveränität der Kantone in Kraft und die Tagsatzung beauftragte eine Kommission aus ihren eigenen Reihen (also keine vom Volk gewählten Vertreter), Kommission bestand mehrheitlich aus pragmatisch denkenden und kompromissfreundlichen Regierungsmitgliedern einzelner Stände. Die Kommissionsmitglieder führten diese Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am 17. Februar 1848 nahm die Kommission ihre Arbeit auf und als in Paris fünf Tage später die Revolution ausbrach, nutzten sie ihrer Chance. Anstelle am alten Vertrag zu arbeiten, schufen sie in acht Wochen den neuen Bundesstaat. Im Juni 1848 stimmte die Tagsatzung dem Verfassungswerk zu.

In den Kantonen sah es folgendermassen aus: Fünfzehn sagten ja, sechseinhalb lehnten ab. In Luzern kam die Zustimmung nur zustande weil man die Zahl der Nichtstimmenden zu den Ja-Stimmen zählte. In Freiburg wurde keine Volksbefragung durchgeführt, hier gab es eine Abstimmung im Grossen Rat.

Die Tagsatzung erklärte am 12.9.1848 die Bundesverfassung als angenommen. Der Bundesvertrag blieb noch während einiger Wochen neben der neuen Verfassung in Kraft, bis sich die Bundesversammlung und der Bundesrat konstituiert hatten.

Im Oktober 1848 wurde der National- und Ständerat ernannt. In einigen Kantonen gab es eine Volkswahl in andern wurden sie durch die Kantonsparlamente ernannt. Die erste Sitzung beider Räte fand am 6. November 1848 in Bern statt und am 16. November wurde der erste Bundesrat von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt. Damit wurde der Bundesvertrag von 1815 ausser Kraft gesetzt.

Dann sei hier noch erwähnt, dass die Frauen nicht abstimmen durften.

Wahl- und Stimmrecht auf Bundesebene erhielten sie erst 1971.
In den Kantonen sieht das noch einwenig anders aus. Die meisten Kantonen wurde das Frauenstimmrecht 1971/72 eingeführt.

In einzelnen Kantonen hatten sie schon zuvor ein Stimmrecht.
1959 Waadt
1959 Neuenburg
1960 Genf
1966 Basel-Stadt
1968 Basel-Land
1969 Tessin
1970 Wallis und Zürich

und dann die beiden Ausnahmen:
1989 Appenzell Ausserrhoden
1990 Appenzell Innerrhoden, nach Bundesgerichtsentscheid
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik kam seinerzeit quasi von oben "par ordre du mufti" zustande.
Das ist erst einmal kein Unterschied zur DDR - auch da kam der Anstoß von der Besatzungsmacht. War ja auch gar nicht anders möglich, beide Teile Deutschlands waren noch nicht souverän.

Das Grundgesetz wurde dann aber von den demokratisch gewählten Landtage legitimiert - die Wahl zum die Verfassung beschließenden DDR-Volkskongreß war dagegen nicht demokratisch.

Die meisten Verfassungen in demokratischen Staaten werden in Volksentscheiden zur Abstimmung gebracht, ...
Das kann man wohl so nicht sagen, es gibt da keine einheitliche Handhabung.
In den älteren Verfassungen (USA, Skandinavien, Benelux ...) und einigen neueren (Italien, Portugal) dominiert eher der parlamentarische Weg wie im Grundgesetz.
Bei neueren Verfassungen (Frankreich, Spanien, Polen ...) tendiert man eher zur Bestätigung durch Volksentscheid.

Das Grundgesetz paßt da eigentlich gut rein.
 
Nimm sie alle 4 und Vergleiche mal die Präambel der einzelnen Versionen

Ich würde Dir raten, lege Deinen Schwerpunkt ... auf das Widerspruchspaar "Verfassungsanspruch" vs. "Verfassungswirklichkeit".

3. Variante:
Vergleiche die Struktur der Verfassungen [1] und mach einen tiefergehenden Vergleich an einem ausgewählten Punkt, z.B. beim Wahlrecht.


[1] Für die DDR gibt es eigentlich nur zwei - nimm die von 1968.
 
danke für die antworten, doch leider muss ich sagen dass sie mir nicht viel weiter geholfen haben, weil ich bei so manchen Beiträgen nicht verstehen kann was der verfasser mir damit sagen möchte ?!
Übrigens kann ich meinen Schwerpunkt nicht einfach so verändern, das ist eine Abiturprüfung und kein kleines Referat.

Ich denke dass ich erst mal kurz die Paulskirchenverfassung 1949, die Bismarcksche Reichsverfassung 1871 und die Weimarer Verfassung 1917 nennen werde und kurz was da geregelt wurde (um eben auch die Entstehungsgeschichte zu nennen) und dann die DDR Verfassung von 1949 mit dem grundgesetz vergleichen werde. Der Vergleich wird diesem hier ähneln: av_besatzungszeit
Was haltet ihr von dieser Idee ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Schwerpunkt: Entspricht der Verfassungsanspruch in der DDR und der BRD tatsächlich auch der Verfassungswirklichkeit?
Daraus stammt aber eine schwere Frage - von welchem Zeitabschnitt reden wir denn? Um die Verfassungswirklichkeit abzuschätzen, muss man eine starke Auswertung von der gesamten Gesellschaft zu leisten. Wenn ich dieses Thema gewählt hätte, würde ich mit der einfacherer Aufgabe mich einzuschränken - nämlich, mit einer Analyse von dem Text selbst.
 
danke für die antworten, doch leider muss ich sagen dass sie mir nicht viel weiter geholfen haben, weil ich bei so manchen Beiträgen nicht verstehen kann was der verfasser mir damit sagen möchte ?!
Übrigens kann ich meinen Schwerpunkt nicht einfach so verändern, das ist eine Abiturprüfung und kein kleines Referat.

Ich denke dass ich erst mal kurz die Paulskirchenverfassung 1949, die Bismarcksche Reichsverfassung 1871 und die Weimarer Verfassung 1917 nennen werde und kurz was da geregelt wurde (um eben auch die Entstehungsgeschichte zu nennen) und dann die DDR Verfassung von 1949 mit dem grundgesetz vergleichen werde. Der Vergleich wird diesem hier ähneln: av_besatzungszeit
Was haltet ihr von dieser Idee ?

Schau dir mal diese Seite an ;)

Verfassungen im Vergleich
 
Daraus stammt aber eine schwere Frage - von welchem Zeitabschnitt reden wir denn? Um die Verfassungswirklichkeit abzuschätzen, muss man eine starke Auswertung von der gesamten Gesellschaft zu leisten. Wenn ich dieses Thema gewählt hätte, würde ich mit der einfacherer Aufgabe mich einzuschränken - nämlich, mit einer Analyse von dem Text selbst.

@Ruthenus

Was würdest Du bei einer Textanalyse bei dem Verfassungsvergleich BRD vs. DDR erreichen?

Gleiche, geheime und freie Wahlen? In der BRD und der DDR garantiert.
Meinungsfreiheit? In der DDR und der BRD garantiert.
Versammlungsfreiheit? In der DDR und der BRD garantiert.
Unabhängigkeit der Justiz? In der DDR und der BRD garantiert.
usw.

Man kann anhand von legalistischen Textanalysen nicht einen totalitären bzw. spättotalitären Staat (DDR) mit einem demokratisch verfassten Staat (BRD) vergleichen. Da greift m.E. nur der Vergleich von Verfassungsanspruch und Verfassungswirklichkeit.

M. :winke:

P.S.: Bei Berufung auf die Verfassung, hätte Dir jeder Volkspolizist selbige "um die Ohren gehauen", und zwar im Wortsinn, nicht nur sinnbildlich.
 
Wenn Du Verfassungsanspruch und -wirklichkeit in BRD und DDR vergleichen willst, solltest Du Dich davor hüten, in der BRD alles zu rosig zu sehen. Der Staat, in dem die Verfassung auch dann voll und ganz befolgt wird, wenn es den Mächtien nicht in den Kram passt, ist und bleibt wohl Utopie.

Um Dir ein Beispiel zu geben und auch weil das ohnehin mal gesagt gehört, habe ich eben in einem anderen Thread (weil es inhaltlich dort hingehört) einen Beitrag geschrieben:
http://www.geschichtsforum.de/584720-post7.html

Der Vorgang ist in Deinem Zusammenhang m.E. in zweierlei Hinsicht relevant:

a. Angeblich können gewisse Bestimungen über Grundrechte nicht in ihrem Wesensgehalt abgeschafft werden, was hier aber geschehen ist,

b. Hier wurde die Rechtshierarchie völlig missachtet. Es wurden erst Gesetze gemacht und später die Verfassung daran angepasst.

Der Rest des Vorgangs ist zwar ebenfalls skandalös, hat aber mit der abstrakten Ebene des Verfassungsvergleichs nicht mehr so viel zu tun.
 
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