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| | #1 |
| Mitglied Registriert seit: 10.2011
Beiträge: 168
![]() | Kreuzfahrerstaaten - Verfassung? Hatten die Kreuzfahrerstaaten eigentlich "Verfassungen" (natürlich nicht im modernen Sinne, sondern eher rechtlich beglaubigte Dokumente, die grundlegende Fragen des jeweiligen Staates und seiner Bewohner regelten)? Die Eroberungen waren ja langfristig gedacht, also würde mich interessieren, inwiefern Arbeiten in diese Richtung gemacht wurden. |
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| | #2 |
| Mitglied Registriert seit: 06.2006
Beiträge: 1.400
![]() | Die Kreuzfahrerstaaten waren feudalstaatlich Aufgebaut, ganz nach französischen Vorbild. Im 13. Jahrhundert begann sich eine Form von Parlamentarismus sowohl im Königreich Jerusalem (Akkon) als auch im Königreich Zypern zu bilden, indem die Barone im sogenannten Haute Cour (hohen Gerichtshof) in die politischen Entscheidungsprozesse eingebunden wurden. Die Barone wählten damals beispielsweise die Regenten des Königreichs. Die Rechtsgewohnheiten Outremers waren in den Assisen von Jerusalem zusammengefasst, die ebenfalls im 13. Jahrhundert von Johann von Ibelin schriftlich fixiert wurden.
__________________ "...aber ich begehre noch lange nicht Eure Gebeine als heilige Reliquie zu küssen." (Joinville zu dem im Staube sitzenden König) |
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| | #3 |
| Mitglied Registriert seit: 05.2012 Ort: Starkenburger Randgebiet
Beiträge: 110
![]() | Noch eine kurze Ergänzung zur Frage schriftlicher Nachweise/Zeugnisse: 1) Heinrich Mitteis verweist in seinem Werk "Lehnrecht und Staatsgewalt", S. 250 in Fn. 152 auf sog. "Lettres du Saint Sepulcre", so dass damals schon die normative Grundlage für den Lehnsstaat der Kreuzfahrer in kodifizierter Form erfolgt sei; diese sollen aber nach 1187 verschollen sein. Außerdem verweist Mitteis darauf, dass aufgrund der Einmischung byzantinischer Politik es sich bei den Kreuzfahrerstaaten des Orients um byzantinische Vasallenstaaten gehandelt habe, so dass man wahrscheinlich die Prinzipien des Lehnrechts in der französisch-burgundischen Form nicht immer zu 100 % auf diese "Satellitenstaaten" übertragen können wird; unbeschadet von den Ausführungen im vorherigen Beitrag. 2) Ebenfalls bei Mitteis, Der Staat des hohen Mittelalters, Kap. 35: Die Staaten der Kreuzfahrer. Mitteis als Jurist legt besonderen Wert auf die Behandlung normativer Zusammenhänge/Strukturen. Götz zum Gruß |
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| | #4 | |
| Premiummitglied Registriert seit: 12.2004 Ort: Ostfalen
Beiträge: 7.434
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
Byzanz beanspruchte zwar eine Oberlehnsherrschaft über die Kreuzfahrerstaaten, was diese jedoch nicht anerkannten und nachdrücklich ablehnten. | |
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| | #5 |
| Mitglied Registriert seit: 07.2008 Ort: Österreich
Beiträge: 5.749
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Teils, teils. Nach langem Widerstreben akzeptierte Bohemund von Antiochia seinen Vasallenstatus: Vertrag von Devol ? Wikipedia Auch Rainald von Chatillon akzeptierte die byzantinische Oberhoheit. |
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| | #6 | |
| Premiummitglied Registriert seit: 12.2004 Ort: Ostfalen
Beiträge: 7.434
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
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| | #7 | |
| Mitglied Registriert seit: 05.2012 Ort: Starkenburger Randgebiet
Beiträge: 110
![]() | Zitat:
Was jetzt aber kein Grund für Beckmesserei sein sollte.... Ich halte zwar die dortige Formulierung - "und die Kreuzfahrer gingen auf diese Forderung (gemeint ist u.a. Treueid ggü. Alexius I.) ein, nichtsahnend, daß sie vor den Wagen der byzantinischen Politik gespannt werden sollten" nebst der sehr umfangreichen Fn. 148 m.w.N. - auch für sehr pointiert (waren die Söhne der Hocharistokratie Europas geistig umnachtet bzw. von "verbotenen Substanzen" berauscht, gar von der Syphilis befallen oder der Grieche nur sehr sehr trickreich ?), aber wahrscheinlich gibt es hierfür verschiedene Deutungsmuster, was Mitteis in der betr. Fn. 148 auch andeutet. Aber die Aussage "byzantinische Vasallenstaaten" folgt auf S. 249 meiner Ausgabe - ich denke mir ja sowas nicht aus; insbesondere da ich für das Gesamtwerk von Mitteis seit Studientagen eine gewisse Wertschätzung hege (wobei es sich dabei auch mehr um seine Dt. Rechtsgeschichte bzw. Privatrechtsgeschichte handelt). Was ich mir nur vorstellen kann, ist, dass es in der allgemeinen Literatur zum Lehnswesen relativ wenige Ausführungen zu dem speziellen Komplex der Kreuzfahrerstaaten gibt; der allgemeine Schwerpunkt liegt naturgemäß bei den Nachfolgestaaten des Großfränkischen Reiches und den regionalen Besonderheiten. Daher kann es eventuell sein, dass manche Autoren eher unbesehen Allgemeinplätze übernehmen, ohne diese immer nachzuprüfen. Letztlich glaube ich, dass es für die Ausgangsfrage auch weniger um solche Details geht. Die Quellenlage ist halt etwas kompliziert. Götz zum Gruß | |
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| | #8 | |
| Mitglied Registriert seit: 05.2012 Ort: Starkenburger Randgebiet
Beiträge: 110
![]() | Zitat:
Ich habe ja schon Probleme, dass mich die Forumssoftware immer wieder rauskegeln will.... | |
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| | #9 | |
| Mitglied Registriert seit: 05.2012 Ort: Starkenburger Randgebiet
Beiträge: 110
![]() | Zitat:
Jetzt umfasst dieser Vertrag allerdings nur einen zeitlich und regional sehr begrenzten Bereich. Ob hiermit die Ausgangsfrage für den Themenstarter beantwortet ist, scheint fraglich. Zumal auch der besagte Basileus Alexios genügend außenpolitischen Stress hatte - von seinen Nachfolgern ganz abgesehen. Daher stellt sich tatsächlich die Frage, wie ausgeprägt das Lehswesen in den diversen Kreuzfahrerstaaten zu den unterschiedlichen Epochen gewesen ist. Götz zum Gruß | |
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