Ritter

Speedy11

Neues Mitglied
Hi ich interresiere mich für Ritter und alles was mit ihnen zu tun hat. Welche Strafe erwartete zB. einen Ritter der den König hinterging? Hat vielleicht jemand auch einen Buchtipp für mich? Und welche Kleidung trugen die Ritter wenn sie in eine Schlacht zogen? Ich freue mich über jede Antwort!:yes:
 
Das kommt auf die Zeit drauf an, auf den König, das Land und das Vergehen und was für ein Ritter das war.
Vom Leinfachen , gnädigen Rüffel bis hin zur Hinrichtung durch´s Schwert war wohl alles möglich.
Ja , und was zog der an? je nach Zeit von Kettenhemd bis Plattenrüstung
 
@ Speedy11

Zunächst einmal findest du hier im Forum zum Thema Ausrüstung und Ausstattung eines westeuropäischen Ritters (ich gehe davon aus du meinst einen solchen) wie z.B. in diesem Thread:
http://www.geschichtsforum.de/f48/r-stung-und-bewaffnung-des-west-europ-ischen-ritters-8129/

Was Bestrafung angeht:
Wie meinst du das mit "hintergehen"?
Verrat am König? Rebellion gegen den König? Einem "Befehl" nicht folgen? Dem König die Gefolgschaft aufkündigen? usw.

Prinzipiell hängt die Strafe im Mittelalter stehts von der schwere der Tat ab. Damit meine ich jetzt nicht wie heute für Diebstahl eine entsprechende Zeit Gefängnis, sondern die Strafe wurde der Tat gleichgesetzt und ebenso vergolten.
Ein Dieb, der mit der linken Hand stahl, büßte die selbe dafür ein. In wiefern dieses Rechtswesen für Ritter bestand hatte, kann ich dir nicht genau sagen. (Vielleicht findet sich hierfür ein qualifiziertes Mitglied).
Ich gehe jedoch davon aus, da Ritter niederer Adel und meist Lehensherren waren, die eigene Ländereien hatten und verwalten mussten, eine ganze Menge von Strafbeständen nicht in erster Linie körperlich geandet wurden, sondern durch Sanktionen abgegolten wurden. Schließlich wollte man den Ritterstand nicht mit dem Pöbel gleichsetzen, obwohl der Hochadel den niederen Adel nur für wenig besser hielt. Im Hochadel wurde untereinander sehr selten direkt "hingerichtet" - würde man nämlich einen anderen König etc. hinrichten lassen, würde es bedeuten, dass man selbst auch nicht Fehlerfrei und entbehrlich ist.
Nun, da meist ein König die Lehen an seine verdienten Ritter verteilte, werden diese auch für vergehen des Ritters gegen den König, bzw. die Krone, haben haften müssen. Sprich höhere Steuern, größere Abgaben, Beschlagnahmung von Gütern (wozu wohl auch Unfreie gehören dürften) oder gar die entziehung der Lehensherrschaft über das Lehen. Der Ritter war defakto mittellos und "auf der Straße" gelandet. Eine weitere Steigerung war die Verbannung mit der erklärung sollte dieser Ritter den Herrschaftsbereich dieses Königs noch einmal betreten sei er als Vogelfrei zu betrachten.
Da ich mich nicht so gut im Metier auskenne, ist mein nächster Satz mit vorsicht zu genießen:
Man wird in den Stand eines Ritters erhoben, kann einem dieser Stand dann auch wieder genommen werden?

Größere Vergehen gegen die Krone, Mordversuche, Rebellionen, und der gleichen werden sicherlich bei habhaftwerdung des Ritters mit dem Tode gesühnt worden sein, wobei sicherlich sowohl Kultur, als auch Zeitalter des Herrschers sowie die Persönlichkeit des selben, eine Entscheidende Rolle gespielt haben dürften.

Eine Buchempfehlung habe ich auch noch für dich:
"Das Rittertum" von Maurice Keen Albatros Verlag, Düsseldorf von 2002 ISBN: 3-491-96065-7
(Englischer Originaltitel: "Chivalry" von 1984)

mfg
WW
 
Prinzipiell hängt die Strafe im Mittelalter stehts von der schwere der Tat ab. Damit meine ich jetzt nicht wie heute für Diebstahl eine entsprechende Zeit Gefängnis, sondern die Strafe wurde der Tat gleichgesetzt und ebenso vergolten.
Ein Dieb, der mit der linken Hand stahl, büßte die selbe dafür ein.

Das ist pauschalisierender, die differenziert zu betrachtenden mittelalterlichen Verhältnisse grob ignorierender Quatsch. Genau wie der Rest des Beitrages.

Weder werden die verschiedenen Epochen des MA näher erläutert, noch wird auf die je unterschiedlichen sozialen Schichtungsverhältnisse eingegangen.

Welche Strafen genau welchen "Ritter" bei welchen Vergehen betrafen, wird sich pauschal nicht sagen lassen.

Vgl. z. B.: Sachsenkrieg (Heinrich IV.) ? Wikipedia

Entgegen aller Sitten, die nach einer Unterwerfung der Unterlegenen eine Vergebung durch den Sieger erfordert hätten, wirft Heinrich seine Gegner in den (eigentlich mehrere) Kerker.

Der Umgang mit Ministerialen, Rittern und wie die Bezeichnungen noch gewesen sein mögen, war also regional und zeitlich unterschiedlichen Wandlungsprozessen unterworfen. Diesen Punkt bitte ich in der weiteren Diskussion zu beachten.
 
Also, nachdem meine erste Antwort relativ ungenau und schnell erfolgte, habe ich mich erneut schlau gemacht.
Als Einleitung möchte ich eine ganze Textstelle zitieren.

"Das heute geltende Strafrecht findet man in den staatlichen Gesetzen, die von Staatsorganen angewendet und von wissenschaftlich ausgebildeten Juristen interpretiert und kommentiert werden. Es verdankt seine Geltung der Macht des Staates, der unter den Vorgaben der Verfassung die Straftaten umschreibt, das Strafverfahren und den Strafvollzug regelt und diese Vorschriften durchsetzt.
Ihre Legitimation beziehen Staat und Recht aus der Zustimmung und dem Vertrauen der Bürger, die diese Regelungen im Wesentlichen als vernünftig anerkennen, denn sie sichern letztlich die Rechtsstellung und ermöglichen ein gerechtes Zusammenleben.

Im Gegensatz dazu war das frühere Recht mangels einer anerkannten staatlichen Macht auf eine die irdisch-weltliche Sphäre übersteigende Instanz bezogen und angewiesen, und zwar auf den (in weiten Teilen Europas) christlich trinitarischen (dreifaltigen) Gott, dem Recht und Gericht auch auf Erden zugeordnet wurden. Wie das gesamte Leben, so verwirklichte sich auch das Strafrecht in einem christlich-religiösen Weltbild. Genauso erhielten die Missetaten ihren eigentlichen Grund in dem von Gott zugelassenen Wirken des personal gedachten Bösen, des Teufels"
(Quelle: Folter, Pranger, Scheiterhaufen - Rechtsprechung im Mittelalter von Wolfgang Schild
ISBN:978-3-8094-8010-5)

Das allgemeine Rechtssystem wurde also nicht von der Macht eines großen Staates ausgeübt, und war auch nicht auf die Legitimation durch das gemeine Volk angewiesen, sondern bezog seine Legitimation aus einer göttliche Macht.
Im Gegensatz zu anderen Religionen wird der christliche Gott, dem Vorbild des jüdischen Gottes, entsprechend nur als Gut und gerecht gedacht. Dämonische Wesenszüge fehlen ihm gänzlich. Dies wird auch im "Sachsenspiegel" (1224 bis 1239/31 verfasst) von Eike von Repgow deutlich, in dem es heißt: " Gott ist selbst rechtlich, darum ist ihm das rechte lieb" desweiteren lässt von Repgow in seiner Reimvorrede keinen Zweifel: "Wer das Recht verdreht, bricht den Bund mit Gott. Gott selber hat uns gelehrt, dass wir alle Recht sind und das Unrecht uns missfalle"
Der christliche Gott gilt bereits im Alten Testament als Richter und als vergeltender Rächer für die sündhafte Missachtung des göttlichen Bundes. In apokalyptischen Schriften schließlich tritt er am Ende aller Tage als oberster Richter auf, der Ungerechtigkeit beendet, die ungerechten straft und die gerechten befreit. Das letzte Gericht war damals also nicht wie heute zwangsläufig ein Tag von vernichtenden Katastrophen und Tod, sondern wurde regelrecht erwartet.
Die irdische-christliche Gesetzgebung bezog sich allerdings nicht allein auf das biblische Rechtsverständnis - denn dazu waren diese noch viel zu allgemein gehalten.

Nun spezieller auf deine Frage hin, bezüglich Ritter:

Floxx78 hat hier ganz recht. Meine Ausführung war ziemlich allgemein gehalten. Weder habe ich verschiedene Epochen, Regionen, Glaubensrichtungen, kulturelle Besonderheiten noch deren Herrscher bei der Antwort bedacht. Andererseits ging es mir auch nicht direkt darum das Rechtsempfinden eines einzelnen Grafen irgendwo im Heiligen Römischen Reich deutscher Nationen zu erläutern. (Hier mal die Karte dazu: Datei:HRR 1400.png ? Wikipedia)
Denn andernfalls hätte ich vermutlich noch eine Persönlichkeitsanalyse der einzelnen Herrscher durchführen müssen. (Launenhaft, Gutmütig, reizbar, gewalttätig, milde etc.)
Allerdings muss ich Floxx78 hierbei widersprechen, dass sich das Rechtssystem nicht verallgemeinern ließe. Denn zumindest im Spätmittelalter (Mitte 13. Jhdt. bis Ende des 15. ggf. 16 Jhdt.) lief alle Gerichtsbarkeit beim obersten Richter, der Gottheit einer Kultur, zusammen. Vom niederen Knecht bis zu den Herrschenden konnte ein jeder ein Gottesurteil fordern.
(Schließlich ging man fest davon aus, dass Gott nur dem Unschuldigen beistehen würde)

Da es keinen Grund für eine Strafe gäbe, wenn nicht auch jemand eine Klage über einen Ritter vorgebracht hätte, ist anzunehmen, dass sowohl Kläger als auch Beschuldigter Ritter vor dem Lehnsherren des beschuldigten Ritters, die jeweilige Sachlage darlegten. Der Lehnsherr, in dessen Dienst ein Ritter steht, ist in der hierarchischen Struktur des mittelalterlichen Adels, als einziger unmittelbar für etwaige Bestrafungen zuständig. Der Dienstherr des Ritters wird sich beide Seiten angehört haben, meist im Beisein von seinen eigenen Beratern (z.B. Händler, Mönche, Veteranen und dergleichen), sich daraufhin ein Bild gemacht haben und nach eigenem Ermessen entsprechend seiner Vorstellung von Gerechtigkeit und seiner Interpretation von Recht, im Kontext mit dem kulturellen Hintergrund, verfahren haben.
Da Ritter als ein niederer Adelsstand, der vom höheren Adel oft als wenig mehr als Gemeine betrachtet wurden, nicht viele der Privilegien des Adels teilen durften, ist es wahrscheinlich, dass solche Anschuldigungen, bzw. Gerichte ebenfalls öffentlich waren. Da der Ritterstand jedoch von niederem Adel war, eigene Leute, eigene Ländereien und Güter besaß, und neben dem Kriegshandwerk eigentlich Verwalter ganzer Strukturen waren, ist es gut Vorstellbar, dass sie für "kleinere" Vergehen, wie Diebstahl, Sachbeschädigungen und der gleichen lediglich eine Geldstrafe zu entrichten hatten, oder ihnen gewisse Zusatzsteuern aufgedrückt wurden. Bei mittleren und schwereren Vergehen konnte dem Ritter sicherlich auch sein Lehen genommen werden. Verarmte Ritter waren ohne Erwerb schließlich dazu gezwungen als Raubritter über die Runden zu kommen.
Ebenfalls konnte dem Ritter, als Edelmann, auch Eide auferlegt werden. Bußgänge zu Pilgerstätten waren freiwillig oder unfreiwillig ebenso ein Mittel der Züchtigung, wie sicherlich auch zu Zeiten der Kreuzzüge die Entsendung ins Heilige Land um durch "gerechte Taten" gegen "Ungläubige" an Gott und der Christenheit Buße zu tun. Bei schwersten kriminellen Handlungen wie Hochverrat (Was Speedy11 Aufstand oder Rebellion gegen einen Herrscher/König gleichzusetzen ist. Siehe hier die deutsche Definition eines Hochverrats der Moderne: Hochverrat ? Wikipedia) kam wohl der Schwere des Vergehens entsprechend allein der Tod und die Überstellung an die höhere Gerichtsbarkeit des Fegefeuers als Strafe in Frage. Obgleich von niederem Adel war es Rittern als Adelige bestimmt durch Enthauptung mit dem Richtschwert zu sterben, es ist demzufolge davon auszugehen, wenn auch nicht in allen erdenklichen Fällen auszuschließen, dass ihnen die Marter und Qual vieler Hinrichtungsinstrumente, die beim gemeinen Volk eingesetzt wurden, wie Rädern, Hängen etc., erspart blieben.
Sollte entweder der Beschuldigte oder der Kläger mit dem Urteil des Herrschers unzufrieden sein, konnte wie vorhin erwähnt ein jeder sein Schicksal unter die höchste Gerichtsbarkeit stellen, durch ein Gottesurteil. (Gottesurteil ? Wikipedia)

Es gibt einmal die Einteilung in einseitige und zweiseitige Gottesurteile und andererseits die Einteilung in Ermittlungsordal (Versuch des Klägers, die Wahrheit seiner Anschuldigung zu beweisen) und Abwehrordal (Versuch des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen).
Je nach Ordal wurde das Wunder entweder im Fall der Unschuld (beispielsweise bei der Feuerprobe) oder im Fall der Schuld (Bahrprobe, Wasserprobe mit kaltem Wasser, Hostienordal) erwartet.
[FONT=&quot]Bei den zweiseitigen Gottesurteilen steht dem Beklagten ein Kläger gegenüber oder ein Unfriedensstifter einem anerkannten Friedliebenden.[/FONT]
[FONT=&quot]Hierzu gehörte auch der Zweikampf, in welchem sich der Kläger dem Beschuldigten im Kampf auf Leben und Tod stellen musste. Siegte der Kläger, war der beschuldigte seiner Tat überführt und von Gott bestraft worden. Siegte der Beschuldigte, war seine Unschuld bewiesen, er von Gott errettet und gleichzeitig der Verleumder seiner Lüge überführt und von Gott gerichtet worden.[/FONT]

[FONT=&quot]Alles in allem lag wohl eine ganze Palette von Sanktionen und Strafen für den Ritterstand bereit, auf welche ein Herrscher zurückgreifen konnte, um die eventuell unrechten oder unliebsamen Ritter für etwaige Verfehlungen, und seinen diese auch nur erfunden, maßregeln konnten. Nur sehr wenige Straftaten und Strafen werden wohl zu einer Hinrichtung eines Ritters/Edelmanns geführt haben, denn Ritter waren ein kostbares Gut des höheren Adels, und es dauerte eine ganze Weile, bis aus einem Knappen ein Ritter wurde, ein Garant für den Sieg auf den Schlachtfeldern und ein geschulter Verwalter. Daher ist auszuschließen, dass man deren Leben einfach weg warf. Denn obwohl Ritter als niederer Adel von hohem Adel kaum wahrgenommen wurde, waren sie doch ein Garant für die Macht eines Adelshauses und wer würde schon seine Macht aufgeben wollen?[/FONT]

@floxx78
Du bist der Meinung, dass sich Strafen pauschal nicht sagen lassen. Darin stimme ich dir voll und ganz zu. Meine einzige, kleine Kritik wäre bei deinem Beitrag lediglich, dass du als Begründung für deine Anti-Pauschalisierungsthese Heinrich IV im Sachsenkrieg heranziehst, und im Satz darunter "Entgegen aller Sitten..." einleitest. Impliziert dieser Satz nicht alleine bereits, dass Heinrich IV hier ein Sonderfall seiner Zeit war? Schließlich handelt er in deisem Fall wider den allgemeinen Sitten. Quasi eine Eigenart von Heinrichs IV Charakter? Die einzelnen Taten werden sich nicht pauschalisieren lassen, aber man kann auch nicht pauchalisieren, wenn man dabei nur die Taten einzelner hervorhebt. Denn die Taten einzelner, in einzelnen Schlachten oder Feldzügen geben meiner Meinung nach nicht immer das Gedankengut zum Thema Gerechtigkeit und Recht der damaligen Zeit wieder. Die Ausnahme bestätigt auch weiterhin eine jede Regel.

[FONT=&quot]Viele Grüße[/FONT]
[FONT=&quot]WW[/FONT]

Interessant wäre sicher auch:
Amnesty International - Netzwerk gegen die Todesstrafe
 
Zuletzt bearbeitet:
An Speedy11:

Buchtipp: Michael Prestwich, Ritter (2011). (Sachbuch)

Es dürfte - da aus der gleichen Serie - ähnlich aufbereitet sein wie die Bücher von Philip Matyszak (Legionär in der röm. Armee bzw. Gladiator) - also als recht gut und amüsant zu lesendes inoffizielles "Handbuch". Hierin dürften vermutlich die Themen enthalten sein, die dich interessieren - was man so braucht etc. fürs "praktische" Rittersleben.
Die Bücher von Matyszak waren sehr lustig, aber auch informativ; als lockere Einstiegslektüre und Überblick sind sie gut geeignet.
 
Hinzuzufügen sind vielleicht noch zwei Präzedenzfälle. Otto VIII., Pfalzgraf von Bayern, also mittlerer bis niederer Adliger, brachte 1208 den deutschen König Phillipp I. um. Mögliches Motiv war eine private Streitigkeit, einige Historiker gehen auch von einer Verschwörung seitens des bairischen Herzogs aus, aber bei solchen Dingen ist ja allgemein eher Vorsicht angebracht. Nachdem er Phillipps Kehle durchgeschnitten hatte und geflohen war, wurde er jedenfalls in die Reichsacht getan und ein Jahr später vom Reichsmarschall erwischt und umgebracht.

Hundert Jahre später wurde in Deutschland wieder ein König ermordet. Albrecht I., der zweite Habsburger auf dem Thron wurde durch seinen unseligen Vetter Johann, immerhin Herzog von Österreich, erschlagen. Vermutlich wieder eine Familientragödie. Auch Johann wurde als hoher Adliger zum Rechtlosen erklärt, kam aber irgendwie in einem italienischen Kloster unter und starb 1313 einen natürlichen Tod. Man sagt, dass er König Heinrich VII. im Jahr seines Todes noch um Vergebung gebeten hat.

Die Reichsacht war also ein verbreitetes Mittel, abtrünnige und verbrecherische Adlige zu bestrafen, denn sie kam im Grunde einem Todesurteil auf Raten gleich.
 
Hallo Ritterfreunde,
ich hätte mal ein paar Fragen:
1.) Welche Waffen trugen die Ritter aus dem Mitteleuropäischen Bereich im Spätmittelalter an Waffenarsenal bei sich. Gemeint ist nur Infanterie.
2.) Welche Artillerie gab es im Mitteleuropäischen Bereich zur Zeit des Spätmittelalters?
3.) Was stand im Mitteleuropäischen Bereich im Spätmittelalter auf dem Speiseplan ?


Es wäre schön wenn ihr meine Fragen beantworten könnt ! :)

Danke schon mal im Vorraus von mir ;)
 
1.) Welche Waffen trugen die Ritter aus dem Mitteleuropäischen Bereich im Spätmittelalter an Waffenarsenal bei sich. Gemeint ist nur Infanterie.

Ritter kämpften idR zu Pferd. Waffen wie Schwert, Axt, Streitkolben waren aber auch zu Fuß zu gebrauchen. Kämpften Ritter "geplant" zu Fuß, also nicht in speziellen Situationen oder wenn sie das Pferd verloren hatten, nutzten sie mWm ähnliche Waffen wie andere Kämpfer zu Fuß: Verkürzte Lanzen, Mordhämmer etc. Das war eher die Ausnahme, kam aber bei Engländern oder Flamen vor.


2.) Welche Artillerie gab es im Mitteleuropäischen Bereich zur Zeit des Spätmittelalters?

Die ersten Geschütze auf Pulverbasis gab es seit dem 14. Jh. Hier eine Rekontruktion, die auf einer Handschrift von 1326 von Walter v. Millemete beruht (England). Diese ist unter Fachleuten aber wohl nicht unumstritten.

Pfeilbchse

Daraus entwickelte sich Schritt für Schritt das, was wie als Artillerie kennen. Spätestens ab dem 15. Jh. war die Artillerie eine wichtige Größe in der Kriegsführung.

Artillerie ? Wikipedia
 
Hallo zusammen,

auch wenn der Thread schon lange nicht mehr besucht wurde, bin ich kürzlich über eine Passage gestolpert, die vielleicht einige kennen, anderen aber auch unbekannt sein mag.

Verlust der Ritterwürde
(gemeint sind hierbei gesalbte Ritter des Ritterstandes, abzugrenzen von Schwertbrüdern o.ä. der Ritterorden)

[Zitat Anfang]
Der Ritter, der >>des Verrats, der Verleugnung des Glaubens oder irgeneines anderen, kapitalen und abscheulichen Verbrechens<< überführt war, wurde in voller Ausrüstung auf ein Schafott gehißt und sein Wappenschild verkehrt auf der Spitze eines Mastes aufgepflanzt. Zwölf Priester sangen die Totenvigilien, wobei sie nach jedem Psalm eine Unterbrechung einlegten. Während dieser Pausen nahm man dem Eidbrüchigen jedesmal einen Teil seines Harnisches weg, vom Helm bis zu den Sporen. Das letzte Stück war der Wappenschild, der in drei Teile zerborchen wurde.
Die Priester stimmten den 109. Psalm Davids an.
Das war eine schreckliche Folge von Verwünschungen, die weder die Witwe noch die Kinder und nichteinmal die >>ungerechten Ahnen<< des sündigen Ritters verschonten. Selbst seine Gebete wurden ihm >>als Sünde zur Last gelegt<<! Der König oder der Wappenherold goß ein Becken voll Wasser über ihm aus. Mit dieser symbolischen Geste bekam er das Wasser des Reinigungsbades zurück, das ihn einst vor dem Ritterschlag reingewaschen hatte.
Nach der Verlesung des Urteilsspruches wurde der Verurteilte mit einem unter seinen Achseln durchgezogen Seil vom Schafott heruntergeholt, auf einer Leiter zur Kirche geschleift, mit einem Leichentuch bedeckt und zum anhören der Vigilien und Gebete für die Verstorbenen gezwungen. Danach bekam ihn der Gerichtsverwalter bzw. der Henker, je nach dem, ob die königliche Justiz ihn zur Verbannung oder zum Tode verurteilt hatte.
Die Zeremonie schloß mit der Verkündigung der Herolde, daß die Kinder und Kindeskinder des Ex-Ritters >>unedel und gemein, unwürdig zum Waffentragen und zur Teilnahme oder Besuch von Lanzenstechen und Turnieren, königlichen Hofhaltungen und Versammlungen sind, bei Verstoß zur Strafe nackt ausgezogen und mit Zuchtruten geschlagen werden sollen als niedere Gemeine und von einem ehrlosen Vater gezeugt<<.
[Zitat Ende]
(Quelle: "Historische Waffen und Rüstungen" Liliane und Fred Funcken ISBN: 978-3-8094-3334-7 / Seite 88).

Die Autoren führen diese "verkehrte Schwertleite" aufgrund des für Richter wie Verurteilte sehr erniedrigenden Schauspieles in die Anfangszeit der Feudalherrschaft zurück.
Denoch sei diese Praxis auch in der Renaissance noch unter Franz I gegen Hauptmann Franget verhängt worden sein. (Quelle: "Le Vray Théàtre d'honneur" von Marc Wilson, Herr auf Colombiére)

MfG
WW
 
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