Naja, die Aufgaben einer Königin hast du ja nun seeeeehr allgemein umrissen. Natürlich war ihr Hauptauftrag, einen männlichen Nachkommen zu gebären, der die Thronfolge absicherte. Schon im Frühmittelalter stand fest, dass die Königin mit einer der wichtigsten Dreh- und Angelpunkte des Hofes war. Laut Agobart von Lyon (gest. 840) war sie die adiutrix in regimine (Helferin in der Regierung) und zudem auch Haushaltsleiterin des Palastes, sie übernahm quasi die Aufgaben, die auch eine Hausfrau heute hat, etwa dafür zu sorgen, dass genügend Vorräte und Kleidung vorhanden waren, zudem überwachte sie die Einkünfte des Hofes. Ihr zur Seite stand der Kämmerer. Sie nahm dem Herrscher sogesehen die Sorgen um den Haushalt ab, damit er sich u ganz allein um die Regierung kümmern konnte. Zudem war die Königin auch für die Memoria, d.h. das Totengedächtnis der Familie zuständig, und dies taten sie in Form von Klöstergründungen, da die Mönche oder Nonnen dann damit beauftragt wurden, für das Seelenheil der Verstorbenen zu beten.
Wichtig war vor allem auch die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Regierung ihres Mannes, was vor allem in Form von Petitionen und Interventionen in den Urkunden, die er ausstellte. Es gab aber durchaus auch Königinnen, die selbst urkundeten und siegelten, vor allem, wenn es um ihre eigenen Besitztümer ging. Außerdem stand sie auch außerhalb der Interventionen ihrem Mann beratend zur Seite. Zudem war sie auch bei Synoden oder Reichstagen, an denen auch ihr Mann teilnahm, mit anwesend, vor allem um ihrer Repräsentationspflicht nachzukommen.
Dies sind, sehr allgemein gefasst, die Aufgaben einer Königin. Wenn du weitergehende Informationen haben möchtest, kannst du diese Literatur zu Rate ziehen:
Wolfgang Kowalski: Die deutschen Königinnen und Kaiserinnen von Konrad III. bis zum Ende des Interregnums. Weimar 1913 (ist schon etwas älter, ist aber durchaus noch zu gebrauchen)
Amalie Fößel: Die Königin im mittelalterlichen Reich. Herrschaftsausübung, Herrschaftsrechte, Handlungsspielräume. Darmstadt 2000. (sehr schöne, zusammenfassende Dissertation)
Franz-Reiner Erkens: Die Frau als Herrscherin in ottonisch-frühsalischer Zeit. In: Anton von Euw, Peter Schreiner (Hg.): Kaiserin Theophanu. Begegnung des Ostens und des Westens um die Wende des Jahrtausends. Gedenkschrift des Kölner Schnütgen-Museums zum 1000. Todesjahr der Kaiserin. Band II. Köln 1991. S. 245-259.
Als Königinnen, die "jenseits des Üblichen" agierten, sehe ich als solche an, die Regentschaften für minderjährige Söhne führten oder selbst aus eigenem Recht regierten. Man kann dazu etliche Königinnen aufzählen. Ich habe mich in meiner Bachelor-Arbeit mit dreien beschäftigt, nämlich:
Theophanu (HRR) ? Wikipedia
Agnes von Poitou ? Wikipedia
und
Konstanze von Sizilien ? Wikipedia
Weitere interessante Frauen sind zum Beispiel
Brunichild ? Wikipedia
Fredegunde ? Wikipedia
Mathilde von Tuszien ? Wikipedia (sie ist zwar keine Königin, aber trotzdem eine sehr interessante Persönlichkeit)
Eleonore von Aquitanien ? Wikipedia
Isabelle de France (? 1358) ? Wikipedia
Matilda (England) ? Wikipedia
Das soll nun eine grobe Auswahl sein, natürlich gäbe es noch viel mehr zu sagen und mehr Beispiele zu nennen.