Ist es zutreffend, dass auch Frauen in der Hochmittelalterlichen Stadt das Recht hatten, das Bürgerrecht zu erwerben? Denn die Städte waren doch auf Einnahmen dieser Art angewiesen. Ausgeschlossen war sie, meines Wissens nach, von der Pflicht, die Stadt zu bewachen und notfalls sich zu bewaffnen, bzw. musste das, im Falle einer Handwerkerin, ihr Geselle übernehmen. Weiß da jemand etwas genaues?
Vielen Dank schonmal!
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