Bauernkrieg: Urfehde Urkunde des Hans Waibel von 1526

TimE

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Hallo liebes Geschichtsforum,

Ich wäre euch sehr dankbar wenn Ihr mir beim Lesen und Übersetzen der Urfehde Urkunde des Hans Waibel von 1526 helfen könntet.

Hans Waibel war Wirt in Martinszell bei Kempten und hat während des Bauernkriegs bäuerlichen Rädelsführern geholfen. Er wurde daraufhin verhaftet und musste Urfehde schwören. Letzteres ist das Versprechen sich nicht zu rechen und das Land zu verlassen. (Laut Wikipedia) war er ein naher Verwandter von Matthias Waibel. Matthias Waibel ? Wikipedia
(unter Tod von Matthias wird auch Hans erwähnt). Beide sind im Blutbuch der Stadt Kempten genannt.

Die Urfehde Urkunde liegt im Staatsarchiv Augsburg unter der Signatur: [ 2625 ] Altsignatur: XX Lit. C n. 32; und ist ein 47 zeiliges Dokument.

Beigefügt sind die ersten 10 Zeilen der Urkunde auf drei jpg’s um die Schriftgrößer darstellen zu können.

Unten sind meine Leseversuche jeder Zeile [1]-[10], mit Übersetzung. Wie ihr sehen werdet läßt diese allerdings zu wünschen übrig.

Für jede hilfe beim Lesen und Übersetzen wäre ich sehr dankbar!!

[1] ich hans waibel genannt metbub der zeit wirt zu martinszell / bekenn offenlich fur mich und mein erben / und thun kund allermeniglich mit dem brieff / als ich dann dem wirdigen gozhus kempten als ein zinser uff

[2] die kostin unsr lieben frawen* altar verpflicht und zugehoerig bin / und aber yez umbmerlich mein vorsthult und verdächtlich sachen und bösen argkwon / und namlich darumb das ich kurz versthiner tag der hochloblichen stande

[3] des bundts im land zu schwauben** / und irer bundts verwanndten meiner gnadigen herren abgesagt feind und ausgetretten raedlinsfurer der vergangnen pewristhen aufrur und verderber irer land stet hersthaftland und aber

[4] kosten, und sich in denselben enthalten win und brot geben und mich desselben mit benuegen lassen sonder auf mutwilliger weyss zu gemelter stande des bundts offen aussgetretten feinden redlinsfirern und bestadigem verfügt und

[5] xx mit inghalten darmit ich mehrgemelt gemaine stand des bundts dahin verursacht das ich ess irem beuelch und in irem namen mit unbillich angenomen und in des edlen und besten junckher von altmanshoven*$

[6] zu altmanshoven der zeit vogt des gotzhus und der graufschaft kempten xx komen bin und derhalb xx weiter strauff an meinem laib und leben vordienlich xx waere dann das ich der und fidlicher meiner xx

[7] mir auff hoch und ernstlich furbeth meines xx meiner hunessfrowen und ander meiner guten xx und xx xx entlassen und lodig gezelt werden/

[8] und aller bund und xx frey lobig und das ich dem obgenanten junkher angehorigen von altmanshoven als vogt (gemelter?) graufschaft kempten und (auftat?) vorgemelter stande des bundts am xx (lorblich?)

[9] zu got und den heiligen gosthxxx? gelopt versprochen und verhaissen mit rechter wissen volkommer kraft und macht diz briefs alle und jegrliche nachvolgende stuck? pxxten und xx aufrecht und redlich zushalte

[10] und xxx farh und xx bys xx dato dax xx und xx mitworten und werken raeten und getaeten xx und begeben hat gegen xx hochlob


[1] Ich Hans Waibel, genannt Metbub, zur Zeit Wirt in Martinszell, bekenne öffentlich, für mich und meine Erben, und tue mit diesem Brief (ALLERMEINIGLICH?: allgemein?) kund.
[2] Ich bin als ein Zinser dem lieben Frauen Altar* des würdigen Gotteshauses Kempten verpflichtet und zugehörig. Jetzt (UMBMERLICH? [um erbarmen? [bitten]?]) mein verschulden und verdächtige Sachen und bösen Argwohn. Nämlich darum das ich (KURZ VERSTHINER? TAG) dem hochgelobten Stande
[3] des Bunds im Land zu Schwaben** und die dem Bund verwandten, meinen gnädigen Herren, den (i.S.v. euren?) (ABGESAGT?) Feind der aufgetretenen Rädelsführer der (PEWRISTEN) Aufruhr, die euer Land (STET?) Herrschaftsland verdorben (i.S.v. verwüstet?) [haben].
[4] ...Wein und Brot..auf mutwilliger weise.. Rädelsführer
[5] Junker von
[6] Altmannshofen*$ zur Zeit Vogt des Gotteshauses und der Grafschaft Kempten*£...gekommen bin und deshalb...(verdiene (ich)? (verdienlich) straffe an meinem Leib und Leben..
[7] hoch und ernsthaft...??
[8] ...und dem ganzen Bund und ..lobe ich das ich dem obengenannten Junker (angehöriger) von Altmannshofen als Vogt (Gemelter?) der Grafschaft Kempten...?...des Bunds zum
[9] gelobten Gott und den heiligen...gelobt, versprochen und ...mit rechtem wissen und vollkommener Kraft und Macht, [das] dieser Brief alle nachfolgenden Stücke...?...aufrecht und redlich...
[10]...? mit Wort, Werk, Rat und Tat... begeben hat

* FRAWEN ALTAR, Frauen Altar: Fürststift Kempten
vgl.: Der Bauernkrieg: die Revolution des Gemeinen Mannes;Peter Blickle, S. 57: “Zinser auf unser Frawen Altar [..] gnädig Herr von Kempten: ‚Zinser auf unser Frauen Altar’, die abkürzend auch Frauenzinser genannt wurden“

** BUNDTS IM LAND ZU SCHWAUBEN
vgl.: Schwäbischer Bund: Zusammenschluss schwäbischer Reichsstände im 15. Jahrhundert

*$ JUNKHER VON ALTMANHSHOVEN, Moriz von Altmanshofen
vgl.: Geschichte der Stadt und der gefürsteten Grafschaft Kempten, Johann Baptist Haggenmüller, S. 530 „Moriz von Altmanshofen, Stift Kemptischer Landvogt“

DER GRAUFSCHAFT KEMPTEN: Grafschaft Kempten
vgl.: König Friedrich II. belehnte 1213 den Abt des Stiftes mit der Grafschaft Kempten.
 

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umb = um
merlich = Adverb zu "mehr" = sinngmäß: weiterhin (once more)
pewrischen = bäurischen
landstet = Landstatt = Landgut = Ländereien
abgesagt = sinngemäß "losgesagt" "sich abgewandt", ungefähr so wie man heute noch jemandem eine Absage erteilt
 
Die ersten drei Zeilen dürften also ungefähr so heißen?:

Ich Hans Waibel genannt Metbub zur Zeit Wirt in Martinszell / bekenne öffentlich für mich und meine Erben / und gebe allgemein kund mit dem Brief / als ich dann dem würdigen Gotteshaus Kempten als ein Zinser auf die kostin unseres lieben Frauen Altar verpflichtet und zugehörig bin / und aber jetzt weiterhin um mein verschulden und verdächtlich sachen und bösen Argwohn / und nämlich darum das ich kurz versthiner tag der hochgelobten Stände des Bundes im Land zu Schwaben/ und Ihrer Bundts verwandten meiner gnädigen Herren abgewandter Feinde und ausgetretener Rädelsführer der vergangnen bäurischen Aufruhr und VerwüsterIhrer (eurer) Ländereien / Herrschaften /

Bin ich richtig davon ausgegangen das ‚allermeiniglich’ als ‚allgemein’ verstanden werden kann?

Es heißt außerdem Herschafte=Herrschaften am ende der dritten Zeile und nicht Herrschaftsland.

Jetzt fragt sich nur was ‚kurz versthiner tag’ und die Zeilen 4 - 10 bedeuten.
 
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