Die Unfreien (14. Jahrhundert)

snoopy

Neues Mitglied
Die einfachen Leute gehörten doch zu den Unfreien zu Zeiten König Edwards III (1312 - 1377) ... also Bauern, Stallburschen, Mägde usw.? Warum waren sie unfrei, einfach, weil sie nicht das Geld hatten? Konnte sich ein Unfreier also, der zu Geld kam, sich "frei kaufen"? Oder war jeder unfrei, der kein eigenes Land besaß?

Was bedeutete in jener Zeit genau "unfrei"?

Der Lehnsherr konnte doch demnach immer über die Unfreien verfügen, sie befehligen, sie bestrafen und belohnen, wann immer er wollte, oder?

Was war mit den "Bastarden", deren Väter adlig und Mütter einfache, unfreie Mägde waren? Durften diese Kinder zum Beispiel Ritter werden, sofern der Edelmann die Vaterschaft anerkannt hat? Oder mussten BEIDE Eltern blaublütig sein?

MfG,
snoopy
 
90% der ländlichen Bevölkerung jedoch gehörte dem unfreien Stand an. Aber auch innerhalb dieser Schicht gab es in bezug auf die Lebensverhältnisse und die Rechtsstellung große Unterschiede. So befanden sich auf der untersten Stufe die rechtlosen Unfreien, die Leibeigenen. Über sie konnte der Grundherr beliebig verfügen. Sie lebten auf dem Hofe ihres Herrn und bearbeiteten dessen Ländereien, leisteten unbeschränkte Dienste im Herrenhaus und waren als Handwerker, Händler und Kuriere für ihren Herrn tätig.

Eine bessere Stellung nahmen die "behausten" Unfreien ein. Ihnen wurde vom Grundherrn ein kleiner Bauernhof zur Nutzung übertragen. Diesen Hof durften sie ohne ausdrückliche Erlaubnis ihres Herrn nicht verlassen oder veräußern. Zudem mußten sie Abgaben leisten. Der Grundherr vom Hofe Staffelsee z.B. erhielt für diese Landvergabe von jedem behausten Unfreien jährlich ein Ferkel, fünf Hühner und zehn Eier. Außerdem war der Bauer verpflichtet, vier Jungschweine seines Herrn zu mästen, ein halbes Ackerwerk von ihm zu pflügen, an drei Tagen in der Woche auf dem Herrenhof zu helfen, Botendienste zu leisten und ein Pferd oder einen Ochsen zum Pflügen und zum Transport von Waren bereitzustellen. Die Frau des unfreien Bauern mußte zudem ein Hemd und einen Chorrock anfertigen, Malz brauen und Brot backen.

Aber auch als "behauster" Unfreie besaß man nur begrenzte persönliche Freiheit und war zudem noch zur Leistung von Militärdienst verpflichtet.

Nur wenige Unfreie schafften den Aufstieg in höhere Positionen und wurden entweder zu Meiern oder Ministerialen ernannt. Als Meier hatten sie dann einen größeren Wirtschaftsverband ihres Grundherrn zu beaufsichtigen, und als Ministeriale standen sie ihren Herren militärisch und/oder verwaltungsmäßig zur Seite, oder sie wurden als Truchseß, Kämmerer, Marschall, Schenk oder Jägermeister am Hofe ihres Herrn eingesetzt.



und weiter


Seit der zweiten Hälfte des 12. Jhs. bildete sich aus den Unfreien eine neue Bevölkerungsschicht heraus: die Bürger. Denn seit dieser Zeit wurden von Königen und Fürsten planmäßig Städte angelegt und gegründet. Als "Bürger" konnten die ehemaligen Unfreien ein Grundstück in freier erblicher Leihe erhalten und waren zu keinen Diensten und Abgaben verpflichtet. Außerdem durften sie selbst über ihr Vermögen und Erbe verfügen und besaßen das Freizügigkeitsrecht. "Die Stadtluft macht frei" hieß es, und lockte viele Unfreie in die Städte. Wenn diese dort nicht innerhalb eines Jahres und eines Tages von ihren ehemaligen "Besitzern" zurückgefordert wurden, konnten sie als freie Bürger für immer hier leben. Ausnahmen gab es nur in einigen Klein- und Agrarstädten und in wenigen süddeutschen bischöflichen Städten wie Augsburg, Basel, Regensburg und Straßburg, in denen die Einwohner trotz Bürgereidablegung Hörige bzw. Unfreie blieben.

Quelle: Alltagsleben im Mittelalter

Aeusserst umfassende website uebrigens - empfehlenswert..
 
snoopy schrieb:
Was war mit den "Bastarden", deren Väter adlig und Mütter einfache, unfreie Mägde waren? Durften diese Kinder zum Beispiel Ritter werden, sofern der Edelmann die Vaterschaft anerkannt hat? Oder mussten BEIDE Eltern blaublütig sein?

Der illegitime, oder auch 'unebenbuertig' genannte Nachwuchs hatten's natuerlich nicht zwingendermassen leichter, jedoch half es, bekannte sich der entsprechende Erzeuger zu seinem Spross:

Je höher der gesellschaftliche Stand des Vaters, desto größer waren die
Chancen Illegitimer, sofern sich der Vater zu ihnen bekannte. Für eine geistliche Karriere illegitimer Söhne war allerdings höchste geistliche, d. h.
die päpstliche Befreiung vom Makel der unehelichen Geburt, die Legitimation Voraus-
setzung.


Ungluecklicherweise waren die schwaerzesten Schafe unfassbar oft jenem Stand angehoerig, der nun beim besten Willen nicht 'Hurra' schrie, sobald sich die Kunde eines von ihm gezeugten Kindes verbreitete - naemlich der Priesterschaft. Dumm also fuer's Kind - liessen sich doch in diesem Fall so gut wie unmoeglich Vorteile ranschaffen. Ein paar Zahlen:

Dispensanträge wegen illegitimer Geburt
aus dem Erzbistum Bremen
an die päpstliche Pönitentiarie im Vatikan
Anno 1449 - 1533 ( = 84 Jahre):

Gesamtzahl Anträge
263

Antragsteller:

Kleriker 145
Studenten 113
ohne Angaben 5

Väter:

Priester/Kleriker 169
Erzbischöfe 2 !!!
Äbte 1
Ledige Laien 79
Verheiratete Laien 8
ohne Angaben 4

Mütter:

Ledig 236
Verheiratet 22
Verwitwet 1
ohne Angaben 4


Quelle:

PDF Illegitimer Nachwuchs im Mittelalter

Wilde Zeiten, was? :rofl:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Danke für eure Antworten und für den interessanten Link "Alltag im Mittelalter" !

Uneheliche Kinder gab es ja natürlich auch in der Adelsschicht, doch meistens kamen diese ja gut weg, wenn beide Elternteile von edler Abstammung waren. Siehe zum Beispiel Johann of Gaunt, der mit seiner Geliebten Katherine of Swynford (o,ä.) mehrere Kinder erzeugt hat, die alle Ritter usw. waren. Aber es gab ja auch viele uneheliche Kinder bpsweise durch Burgherr/Adliger und Magd. Meines Erachtens nach wären sie gut weggekommen, wenn der Edelmann die Vaterschaft anerkannt hat,
 
Zurück
Oben